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Open-House-Verfahren zur Überlassung von Arbeitnehmern in der pflegerischen Patientenversorgung

Auftraggeber
Veröffentlicht
11.12.2023
Angebotsfrist
31.12.2028
Der Auftraggeber beabsichtigt, im Rahmen eines Open-House-Verfahrens mit allen geeigneten Unternehmen Rahmenverträge zur Überlassung von Arbeitnehmern in der pflegerischen Patientenbetreuung zu schließen. Die Rahmenverträge beziehen sich auf die Bereiche Allgemeinstationen, Intensivstationen, Anästhesie und OP-Pflege.

Zeitplan

Veröffentlichung
11.12.23
Abgabefrist
31.12.28
Öffnung
01.01.29

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bochum, Deutschland
E-Mail
manuela.brinkmann@bergmannsheil.de
Telefon
0234 302 6301

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • § 123 Abs. 1, 4 GWB

    • Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich)
    • liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen
  • § 124 Abs. 1 GWB

    • Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich)
    • liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen.
  • Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).

  • Haftpflichtversicherung: Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden, 1 Mio. Euro für Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden zweifach maximiert pro Versicherungsjahr und Schadensfall (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).

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