Frist abgelaufen

Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten des Clusters 4 Ostthüringen

Die Angebotsfrist ist am 17. Januar 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 29. August 2024

  • Thüringer Netkom GmbH, Erfurt
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
08.12.2023
Angebotsfrist
Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten des Ostthüringen-Clusters 4. ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") beabsichtigt, die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)" beantragt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH69Z/documents heruntergeladen werden können.

Zeitplan

Veröffentlichung
08.12.23
Teilnahmefrist
17.01.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Erfurt, Deutschland
E-Mail
hallo@thueringer-glasfaser.de
Telefon
+49 36155989750
Website
https://www.thueringer-glasfaser.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

    • Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH69Z/documents zum Download zur Verfügung.
    • ============================================================
    • - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort geforderten Anlage
    • - Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate)
    • - Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
    • - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)
    • - Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)
    • - Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)
    • - Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)
    • - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit gem. § 10 ThüringerVgG durch entsprechende Erklärung in dem Formblatt "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH69Z/documents zum Download zur Verfügung.
    • ============================================================
    • - Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2022 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 anzugeben.
    • - Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2022 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 vorzulegen.
    • - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von 5.000.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH69Z/documents zum Download zur Verfügung.
    • ============================================================
    • - Eigenerklärung über das Bestehen eines Customer-Relationship-Management (CRM) Systems in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
    • - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeit-punkt der Teilnahmeantragseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts, der Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden und des Konzessionsgebers durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen und das Angebot von entsprechenden Endkunden-diensten im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben.
    • - Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

Zuschlagskriterien

  • 5. Mitwirkungskonzept

    • Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessionsgeber sowie dem Fördermittelgeber
    • Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase
    • Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskonzeptes.
    • Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt:
    • Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.
    • - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann. (10 Punkte)
    • - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen. (5 Punkte)
    • - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung. (0 Punkte)
  • 1. Höhe Pachtzahlung

    • a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (max. 10 Punkte)
    • Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: "das Bestangebot") erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf die Pachtzahlung - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.
    • b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (max. 20 Punkte)
    • Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf die Pachtzahlung - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2 Punkte weniger in der Bewertung.
  • 2. Endkundenprodukte

    • Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet.
    • Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten (brutto) für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und mit einmaligen oder zusätzlichen Einrichtungskosten aufsummiert.
    • Die Bewertung erfolgt für jedes Endkundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 2,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet:
    • Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Endkundenpreis (nachfolgend: "das Bestangebot") erhält die vollen 2,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Endkundenpreis - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,25 Punkte weniger in der Bewertung.
    • Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes (Anlage 3) anzugeben.
    • Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet:
    • - Endkundenprodukt 1 mit mind. 100 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte)
    • - Endkundenprodukt 2 mit mind. 250 Gbit/s im Download (max. 2,5 Punkte)
    • - Endkundenprodukt 3 mit mind. 500 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte)
    • - Endkundenprodukt 4 mit mind. 1.000 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte)
  • 3. Implementierungskonzept

    • Bewertet werden Angaben zur Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösungen, insbesondere der physikalischen und logischen Netzstruktur, sowie die Beschreibung der eingesetzten Komponenten.
    • Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt:
    • Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.
    • - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität der technischen Lösungen vorhanden. Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind vollständig nachvollziehbar. (10 Punkte)
    • - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen entnehmen. Auch die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind weitestgehend nachvollziehbar. (5 Punkte)
    • - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen. Und/Oder: Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind nicht nachvollziehbar. (0 Punkte)

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Projektplan287 KB8 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB16 Seiten
Vertragsentwurf56 KB32 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
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