Frist abgelaufen

Planungsleistungen für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen in Koblenz Planung der Verkehrsanlagen

Die Angebotsfrist ist am 13. Dezember 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 24. April 2025

  • slb_architekten und ingenieure, Boppard · 461.867 €
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Auftraggeber
Veröffentlicht
12.11.2024
Angebotsfrist
Barrierefreier Ausbau der Umsteighaltestelle Bf Stadtmitte / Löhr-Center auf beiden Seiten der Hohenfelder Straße mit niveaugleicher Verbindung über die Hohenfelder Straße Die Koblenzer Verkehrsbetriebe GmbH (koveb) bietet auf hohem technischen Niveau mit qualifizierten und kundenfreundlichen Mitarbeitern den öffentlichen Personennahverkehr in Koblenz an. Die Verpflichtung für den Aus- und Umbau sowie die Instandhaltung der Infrastruktur aller Haltestellen im gesamten Stadtgebiet wird seit dem 13.12.2020 durch die koveb wahrgenommen. Für das Jahr 2025-2028 hat sich die koveb zum Ziel gesetzt, die Umsteigehaltestelle "Bf Stadtmitte/Löhr-Center" barrierefrei auszubauen. Es ist die frequenzstärkste Umsteigehaltestelle in Koblenz und bildet einen idealen Verkehrsverknüpfungspunkt zwischen Bus und Bahn im Koblenzer Stadtzentrum. Hierbei sollen die Bussteige im Bereich des Löhr-Centers (Busbahnhof) mit den gegenüberliegenden Bussteigen (Hohenfelder Straße) oberirdisch und barrierefrei über die Hohenfelder Straße miteinander verbunden werden. Um eine geradlinige fußläufige Verbindung über die Hohenfelder Straße zu erzielen, ist ein Versetzen der Treppenanlage (auf Seite der Fischelpassage) in der Unterführung erforderlich. Die Unterführung an sich bleibt in ihrer Lage unverändert. Für die Umsteigehaltestelle sollen moderne und ansprechende Komponenten für Aufenthalt und Information an Haltestellen (Wetterschutz, Sitzgelegenheit, Mülleimer, Vitrinen, DFI, ...) zum Einsatz kommen. In Bezug auf die Elektroplanung ist ein Beleuchtungskonzept mit Blick auf die Barrierefreiheit und guter Erkennbarkeit der Anlage zu planen. Für die Maßnahmen werden Fördermittel beantragt, wobei das Land Rheinland-Pfalz Fördergeber ist. Der AG hat eine Machbarkeitsstudie durch das Büro Kocks Consult GmbH erstellen lassen, die seiner Auffassung nach, die Grundlage der Ausschreibung ist. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sind im Rahmen der Angebotsbearbeitung und im Rahmen der späteren Auftragsdurchführung zu evaluieren. Es ist insbesondere zu beurteilen, inwieweit eine Erbringung der Leistungsphasen 1-2 noch notwendig ist. Bei der Planung geht es um eine moderne, zeigemäße Umsteigeanlage für den ÖPNV wobei die Architektur des Löhr Centers einbezogen werden muss. Im Rahmen der LP 2 wird erwartet, dass ein Vorschlag bzw. ein Konzept zur Materialität in Bezug auf die Decken, die Wände und den Boden der Umsteigehaltestelle erstellt wird. Dieses ist dann mit dem Löhr Center abzustimmen. Auf Basis der derzeitigen Planungserkenntnisse ergeben sich die vorläufigen anrechenbaren Kosten (netto): KG 200 180.000,00 EUR KG 300 2.625.000,00 EUR KG 400 600.000,00 EUR KG 500 25.000,00 EUR KG 600 590.000,00 EUR

Zeitplan

Veröffentlichung
12.11.24
Teilnahmefrist
13.12.24
Vertragsbeginn
02.02.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Koblenz, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
mail@koveb.de
Telefon
0261 91163333

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG begründet sind. 2. Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. 3. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 4. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. 5. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen. 6. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.

  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB). 2. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB). 3. Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung. 4. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die vorgenannten Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben. 5. Die geforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen. Geforderte Mindeststandards: I. Mindestanforderung an die Bürogröße Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Ingenieur tätig zu werden. Im Büro des Bieters müssen mindestens 4 Personen beschäftigt sein, die über die vorbezeichnete berufliche Qualifikation verfügen. Der für das Projekt vorgesehene Projektleiter muss über die vorbezeichnete berufliche Qualifikation verfügen, ebenso wie sein Stellvertreter, die mit dem Teilnahmeantrag zu benennen sind. II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers: Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Erbringung von Planungsleistungen für Bushaltestellen nachzuweisen, die barrierefrei ausgebaut sind. Der Bewerber muss mindestens 2 Referenzen haben, über 1. erbrachte Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau oder den Umbau eines ZOB mit mindestens 8 Haltepunkten und innerstädtischer Verknüpfungshaltestelle mit einer Bausumme von mind. 1. Mio. EUR netto. 2. Ausbau oder Teilausbau einer innerstädtischen Hauptverkehrsstraße Es müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 3 und 6 und 8 i.S.d. § 47 HOAI erbracht worden sein. Bei den Referenzen muss die Fertigstellung (d.h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 01.01.2012 erfolgt sein. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seines Umsatzes für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB). 2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen 3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will. 4. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben. Geforderte Mindeststandards: 1. Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 3 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 3 Mio. EUR beträgt. Dies kann durch eine Bescheinigung der Versicherung nachgewiesen werden, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung steht. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.

  • Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

    • 1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungsleistungen von einer innerstädtischen Verknüpfungshaltestelle mit einer Mindestbausumme von 1. Mio. EUR und einer teilausgebauten Innerstädtischen Hauptverkehrsstraße bewertet jeweils anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. (40%). 2. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen in Jahren (Projektleitung und Stellvertretung und örtliche Bauüberwachung und Stellvertretung) (40 %)
    • 3. Nachgewiesene gesammelte Erfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen, (Projektleitung und Stellvertretung) bewertet jeweils anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (20%)
    • Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.

Zuschlagskriterien

  • Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich der nicht preislichen Bedingungen: Hinsichtlich des Wertungskriterium "Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich der nicht preislichen Bedingungen" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, das zu einer sehr ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, zum Beispiel durch die Vereinbarung von haftungsbeschränkenden Vereinbarungen, der Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder eine Reduzierung der Leistungspflichten. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das zu einer ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, beispielsweise durch die Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. 7 Punkte enthält ein Angebot, das keine wesentlichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt. 8-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine für den Auftraggeber günstigere Risikoverteilung vorsieht, als der vorgeschlagene Vertragsentwurf.

  • Preis der Leistung: Hinsichtlich der Bewertung Ihres Honorarangebots wird meine Mandantin wie folgt verfahren: Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 1,5-fachen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein: - 20 Stunden Geschäftsführer/Partner/Inhaber - 50 Stunden angestellte Architekten/Ingenieure - 40 Stunden Zeichner/Schreibkraft/sonstige Mitarbeiter - 120 Stunden Tragwerksplanung

  • Systematische Herangehensweise an die Planungsaufgabe: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "systematische Herangehensweise an die Planungsaufgabe, erfolgt eine Bewertung der Konzeptidee wie folgt: Planungs- und Bauzeitkonzept: eine Konzeptidee für die Planungs- und Bauzeit, erhält 0-3 Punkte, die eine Lösung zeigt, die die nicht erwarten lässt, dass die Maßnahme bis zum Ende 2024 realisiert ist. 4 - 6 Punkte erhält eine Konzeptidee die erwarten lässt, dass eine Realisierung der Maßnahme bis Ende 2024 realisiert ist. 7 - 10 Punkte erhält ein Angebot, das eine Konzeptidee vorstellt, bei mit großer oder absoluter Sicherheit zu erwarten ist, dass die Maßnahme bis Ende 2024 realisiert ist.

  • Qualitäts-, Termin- und Kostensicherung im Rahmen der Planung und während der Bauphase: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Qualitäts- und Termin und Kostensicherung in der Planung und während der Bauphase" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem auf ein Qualitätsmanagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitätsmanagement durch eine systematische Abarbeitung des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI erfolgt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem Methoden des Qualitätsmanagements vorgestellt werden, die über ein systematisches Abarbeiten des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI hinaus gehen, und bei dem auf ein Qualitätsmanagement sowie auf eine Kosten- und Terminsicherung besonderen Wert gelegt wird.

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Vergabeunterlagen

Präsentation89 KB24 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB4 Seiten
Vertragsentwurf287 KB8 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
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