Öffentliche Ausschreibung

Planungsleistungen zum Bau einer Ortsverbindung im Tagebauterritorium Jänschwalde

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Auftraggeber

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH

Wichtige Fristen

Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 28 Tage
Angebotsfrist
30. März 2026
Veröffentlichungsdatum
27. Februar 2026

Beschreibung

Planungsleistung für den Straßenbau des sich im bergrechtlichen Verantwortungsbereich der LMBV befindlichen Teiles der Ortsverbindungsstraße Grötsch-Mulknitz im ehemaligen Tagebau Jänschwalde. Die Straße verläuft ca. zur Hälfte durch den bergrechtlichen Verantwortungsbereich der LMBV und ca. zur Hälfte durch den der Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B). Die Straßenplanung im LMBV Bereich muss genauestens mit der LE-B abgestimmt werden, um ein einheitliches Straßenbild zu gewährleisten. Die Straße verläuft im LMBV Bereich fast vollständig über Kippe. In Vorbereitung des Straßenbaus wurde bzw. wird im Kippenbereich eine Trasse mittels Auflastschüttung und RDV geotechnisch gesichert. Die Straße ist innerhalb der gesicherten Trasse zu planen. Aus geotechnischen Gründen soll die Straße im gekippten Bereich auf einem verdichteten Straßenunterbau errichtet werden, welcher aus den bereits vorliegenden Massen der Auflastschüttung hergestellt werden soll. Alle über das Leistungsbild Verkehrsanlagen hinausgehenden, zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Planungsziele notwendigen, Beiträge an der Straßenplanung beteiligter Fachplaner sind als besondere Leistung zu erbringen (inklusive des Rückbaus der Auflastschüttung / der Herstellung eines verdichteten Straßenunterbaus). Für den gewachsenen Teilabschnitt der Trasse soll als Planungsgrundlage ein Baugrundgutachten inklusive abfalltechnischer Untersuchungen als besondere Leistung erstellt werden. Sofern im Laufe der Straßenplanung ersichtlich wird, dass die vorhandene Datengrundlage des gekippten Trassenbereiches nicht ausreichend für eine Straßenplanung ist, soll auch für den gekippten Teilabschnitt ein Baugrundgutachten als besondere Leistung erstellt werden. Des Weiteren ist die Erstellung eines Biotop- und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages sowie die örtliche Bauüberwachung der gesamten Baumaßnahme als besondere Leistung zu erbringen.

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