Frist abgelaufen

Planungsleistungen zur Sanierung der Verdolung der Schmiecha im Zuge der Mühlstraße in Albstadt-Tailfingen

Die Angebotsfrist ist am 09. Januar 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 03. April 2025

  • Weber-Ingenieure GmbH, Pforzheim
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
03.12.2024
Angebotsfrist
Planungsleistungen zur Sanierung der Verdolung der Schmiecha im Zuge der Mühlstraße in Albstadt-Tailfingen

Zeitplan

Veröffentlichung
03.12.24
Teilnahmefrist
09.01.25
Vertragsbeginn
01.04.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Albstadt, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@albstadt.de
Telefon
+49 74311603605
Website
https://www.albstadt.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Die Eignungskriterien sind aufgeteilt in Ausschlusskriterien und Auswahlkriterien.
    • Werden Ausschlusskriterien nicht erfüllt, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen.
    • Die Auswahlkriterien dienen dazu, die Bewerbungen zu gewichten und so eine Reihenfolge festzulegen. Dabei können insgesamt durch die vollständige Erfüllung aller Auswahlkriterien 500 Wertungspunkte erreicht werden. Die exakte Aufschlüsselung der Punkte kann dem Dokument Kriterienliste St.1 VgV-Verfahren Verdolung Schmiecha aus den Unterlagen zur Ausschreibung entnommen werden.
    • Eigenerklärung gemäß § 44 Abs. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, dass eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ausschlusskriterium).
    • Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Bauingenieurs vorliegt inkl. Nachweis Zertifikat "Sachkundiger Planer für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" (Ausschlusskriterium).
    • Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
    • Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
  • Die Eignungskriterien sind aufgeteilt in Ausschlusskriterien und Auswahlkriterien. Werden Ausschlusskriterien nicht erfüllt, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Die Auswahlkriterien dienen dazu, die Bewerbungen zu gewichten und so eine Reihenfolge festzulegen. Dabei können insgesamt durch die vollständige Erfüllung aller Auswahlkriterien 500 Wertungspunkte erreicht werden. Die exakte Aufschlüsselung der Punkte kann dem Dokument Kriterienliste St.1 VgV-Verfahren Verdolung Schmiecha aus den Unterlagen zur Ausschreibung entnommen werden. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) für Personenschäden i.H.v. 1.500.000,00 Euro und für sonstige Schäden i.H.v. 500.000 Euro abgeschlossen wird. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz in den letzten drei Jahren 2021 / 2022 / 2023 gemäß § 45 Abs. 1-5 VgV (Auswahlkriterium

    • Wichtung: 20 % der Wertungspunkte). Mindestpunktzahl ab Umsatz zwischen 150.000 und 200.000 Euro netto, Maximalpunktzahl ab Umsatz >350.000 Euro netto.
    • Die genaue Darstellung der Bepunktung finden Sie in den Unterlagen zum Vergabeverfahren im Dokument Kriterienliste St.1 VgV-Verfahren Verdolung Schmiecha.
    • Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft kumuliert berücksichtigt.
  • Die Eignungskriterien sind aufgeteilt in Ausschlusskriterien und Auswahlkriterien. Werden Ausschlusskriterien nicht erfüllt, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Die Auswahlkriterien dienen dazu, die Bewerbungen zu gewichten und so eine Reihenfolge festzulegen. Dabei können insgesamt durch die vollständige Erfüllung aller Auswahlkriterien 500 Wertungspunkte erreicht werden. Die exakte Aufschlüsselung der Punkte kann dem Dokument Kriterienliste St.1 VgV-Verfahren Verdolung Schmiecha aus den Unterlagen zur Ausschreibung entnommen werden. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Auswahlkriterium

    • Wichtung: 20 % der Wertungspunkte). Mindestpunktzahl ab Mitarbeiterzahl zwischen 4 und 5
    • Maximalpunktzahl ab Mitarbeiterzahl >7.
    • Die genaue Darstellung der Bepunktung finden Sie in den Unterlagen zum Vergabeverfahren im Dokument Kriterienliste St.1 VgV-Verfahren Verdolung Schmiecha.
    • Referenzlisten gemäß §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Wichtung 60 % für 3 Referenzen
    • pro Referenz 20 %):
    • Die maximale Punktzahl kann mit ingesamt 3 Referenzen für Objektplanung Ingenieurbauwerke erreicht werden.
    • Mehrere Projekte zur Abdeckung der verschiedenen Leistungsphasen zählen als eine Referenz. Maximal 3 Projekte können zur Abdeckung der verschiedenen Leistungsphasen herangezogen werden, wenn die Zuordnung aus den Projekten konkret dargestellt wird.
    • Es sind nur Referenzen geeignet, die vergleichbar sind. Vergleichbare Referenzen müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen bei erfolgreicher Leistungserbringung erfüllen:
    • - Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers
    • - Mindesthonorarzone III oder höher
    • - Objektplanung Ingenieurbauwerke
    • - Objektplanung § 43 HOAI, LPH 3 bis 8 inkl. Örtliche Bauüberwachung wurde vollständig erbracht
    • - Projektfertigstellung seit 01.01.2014
    • Kriterien zur Punktevergabe der einzelnen Referenzen:
    • - Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (5,00 %)
    • - Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (5,00 %)
    • - Tragwerksplanung im eigenen Haus erbracht (4,00 %)
    • - Örtliche Bauüberwachung im eigenen Haus erbracht (6,00 %).

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf287 KB32 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
Projektplan56 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB24 Seiten
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