Zuschlag erteilt am 07. August 2024
Veröffentlichung 07.05.24 | Fragenfrist 06.06.24 | Abgabefrist 13.06.24 | Öffnung 13.06.24 |
Eignungskriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: - Erklärung, dass die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist vorzulegen - Erklärung zu Insolvenzverfahren, Liquidation und schweren Verfehlungen, - Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB bestehen Die ausschreibende Stelle fügt zur Vereinfachung der Abgabe der Erklärungen das Formular Eigenerklärung Ausschlussgründe bei.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Hinblick auf die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - Mitglied einer Berufsgenossenschaft - Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Kann der Bieter den Nachweis bei Angebotsabgabe noch nicht vorlegen, so ist dem Angebot eine unterschriebene Verpflichtung beizufügen, eine entsprechende Versicherung spätestens mit Auftragserteilung abzuschließen. Die aktuell gültigen Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Die ausschreibende Stelle fügt zur Vereinfachung der Abgabe der Erklärungen das Formular Eigenerklärung Ausschlussgründe bei.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Mindestens 2 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, abgeschlossene Referenzmaßnahmen, mit Angabe des Auftraggebers einschl. Ansprechpartner und Telefonnummer, sowie Angabe der Leistung einschl. Leistungsumfang, Ausführungszeitraum und Auftragswert - Zahl der in den 3 letzten abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal Die ausschreibende Stelle fügt zur Vereinfachung der Abgabe der Erklärungen das Formular Eigenerklärung Ausschlussgründe bei.
Zuschlagskriterien
Preis: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten festgelegt. Das günstigste Angebot wird mit 4 Punkten bewertet. Für ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Angebotspreises werden 0 Punkte vergeben. Alle Angebote darüber erhalten 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation. Es wird auf 2 Nachkommastellen gerundet. Für die Berechnung ist folgende Formel anzuwenden: (((2 x günstigstes Angebot) - zu bewertendes Angebot) / günstigstes Angebot) x maximal erreichbare Punktzahl = erreichte Punktzahl
Saisonalität/Regionalität: Bewertung des prozentualen Anteils der bei der Herstellung der Speisen verwendeter saisonaler und regionaler Frischwaren. Es wird die Häufigkeit der Verwendung wie folgt bewertet: 1 Punkt: Bei der Herstellung der Speisen werden bis 20% saisonale und regionale Frischwaren verwendet. 2 Punkte: Bei der Herstellung der Speisen werden bis 30% saisonale und regionale Frischwaren verwendet. 3 Punkte: Bei der Herstellung der Speisen werden bis 40% saisonale und regionale Frischwaren verwendet. 4 Punkte: Bei der Herstellung der Speisen werden bis 50% saisonale und regionale Frischwaren verwendet.
Anteil Bio-Produkte: Bewertung des prozentualen Anteils aller Produkte aus ökologischer/biologischer Produktion entsprechend der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen. Es wird die Häufigkeit der Verwendung wie folgt bewertet: 1 Punkt: Der Wareneinsatz beim Speisenangebot enthält mindestens 5% aller Produkte aus ökologischer/biologischer Produktion entsprechend der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen. 2 Punkte: Der Wareneinsatz beim Speisenangebot enthält mindestens 10% aller Produkte aus ökologischer/biologischer Produktion entsprechend der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen. 3 Punkte: Der Wareneinsatz beim Speisenangebot enthält mindestens 15% aller Produkte aus ökologischer/biologischer Produktion entsprechend der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen. 4 Punkte: Der Wareneinsatz beim Speisenangebot enthält mindestens 20% aller Produkte aus ökologischer/biologischer Produktion entsprechend der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen.
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