Frist abgelaufen

Programm WIDA 2025-2027

Die Angebotsfrist ist am 31. März 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 06. August 2025

  • Eisenschmidt Consulting Crew, Kiel
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung und Konkretisierung der Inhalte des Projektes WIDA "Women in Digital Areas - Schleswig-Holsteins Frauen in Digitalberufen" in enger Abstimmung mit der Staatskanzlei Schleswig-Holstein sowie die Weiterführung des Konzeptes für eine Laufzeit von 2 Jahren mit zwei Verlängerungsoptionen zu jeweils einem Jahr.

Zeitplan

Veröffentlichung
04.03.25
Fragenfrist
17.03.25
Teilnahmefrist
31.03.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Kiel, Deutschland
Vertragslaufzeit
2 Tage
E-Mail
dataportvergabestelle@dataport.de
Telefon
+49 43132950
Website
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/I/Staatskanzlei/OrganisationAnsprechpartner/OrganisationAnsprechpartner_node.html

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/4d022576-3024-4d28-b234-c1dc3c48b74e/suitabilitycriteria

    • Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
    • Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
    • Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
  • Referenzen

    • Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
    • Mindestanforderungen an die Eignung
    • Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
    • Referenzen: Die ANLAGE Referenzen enthält mindestens zwei im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte
    • Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:
    • [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]
    • Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Antragsfrist ) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung voll-ständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Antrag einzureichen.
    • Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
    • • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, -vgl. Teil B-Leistungsbeschreibung) im Wesentlichen entspricht.
    • • Insbesondere muss nachgewiesen werden: Netzwerkaufbau und -pflege, Konzeption, Umsetzung und Moderation von Eventformaten (für /mit mind. 30 Teilnehmer), Konzeption und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie mit Schwerpunkt Social Media.
    • • setzt ebenso voraus, dass die referenzierten Leistungen in technischer und organisatorischer Hinsicht einen in etwa gleich hohen oder auch höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen müssen.
    • • bedeutet zugleich, dass die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln müssen, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen
    • Erfolgreich abgeschlossen =
    • bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwies und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit der Folge, dass die Referenz nicht den geforderten Mindestwert erreicht. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte.
    • Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen.
    • Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden
    • der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Ver-fahren auszuschließen.
    • Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.
    • Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
    • Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 2 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
    • Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
    • Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
    • Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
    • Fortsetzung unter: Verfahren - Zusätzliche Informationen (Feld BT-300)

Zuschlagskriterien

  • Preis

  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung78 KB24 Seiten
Eignungskriterien37 KB4 Seiten
Preisblatt203 KB2 Tabellen
Projektplan89 KB16 Seiten
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