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Projekt Erweiterung eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst Technische Ausrüstung Gebäude – Luft- und Kältetechnik

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.07.2026
Angebotsfrist
17.08.2026
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Leistungen der Technisches Ausrüstung Gebäude – Luft- und Kältetechnik für den Erweiterungsneubau eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst im Rahmen einer geförderten Maßnahme europaweit aus. Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagen-konvoluts 03) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Für die weiteren Besonderheiten bei der Ortsbesichtigung siehe die Erläuterungen im Leistungsver-zeichnis (Teil des Anlagenkonvoluts 03). Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Ende Oktober 2026 und Anfang Juli 2027 liegen. Ausführungsbeginn ist voraussichtlich der 26.10.2026. Für die Fertigstellung ist der · 04.07.2027 (Endfertigstellungstermin) einzuhalten. Die vom AN zu erstellenden Ausführungs-/Montageunterlagen sind bis spätestens 3 Wochen nach der Zuschlagserteilung zu erstellen und dem Auftraggeber per E-Mail und zweifach auf Papier in geprüfter Form zu übermitteln. ACHTUNG: In Bezug auf die Terminplanung sind unbedingt die Vorgaben aus dem vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmenterminplan (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu beachten. Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formularblätter. Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf Folgendes hingewiesen: · Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03). · Die im Leistungsverzeichnis genannten Qualitäten als Grundlage der vorliegenden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. · Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 04) zu entnehmen. · Der Auftragnehmer wird verpflichtet, eine Bauleistungsversicherung auf seine Kosten abzuschließen. Der Versicherungsnachweis ist bis Baubeginn beim AG einzureichen (siehe § 14 Abs. 1 der BVB– Einheitspreisvertrag - Anlage 04). · Der obsiegende Bieter wird vor der eigentlichen Zuschlagserteilung aufgefordert, die entsprechende Urkalkulation beim AG einzureichen. · Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rahmen der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorgenannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
17.07.26
Abgabefrist
17.08.26
Öffnung
17.08.26
Vertragsbeginn
26.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Mannheim, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@lenz-johlen.de
Telefon
49221973002-93
Website
http://www.contargo.net

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Bieter müssen geeignet sein, den Auftrag auszuführen. Dabei ist die Eignung anhand der folgenden Mindestkriterien nachzuweisen. Zum Nachweis der allgemeinen Eignung müssen die Bieter folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben

    • • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Anlage 07).
    • • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen (Anlage 07).
    • • Eigenerklärung, dass die Vorgaben in Bezug auf die Russlandsanktionen eingehalten werden (Anlage 07)
    • • Eigenerklärung, dass die Scientology-Schutzklausel eingehalten wird (An-lage 07).
    • • Eigenerklärung, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz BaWü gewahrt wird (Anlage 12).
    • Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Anlage 08) abzugeben, in der:
    • · die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
    • · alle Mitglieder aufgeführt sind,
    • · ein von allen Mitgliedern bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
    • · die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird.
    • Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und / oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Ein-zelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelteilnahme, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter / Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter / Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters.
    • Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter / die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er / sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und / oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu un-terzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmen / konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er / sie nachweisen, dass ihm / ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
  • Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden

    • · Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Si-tuation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bieters.
    • Für die Nachweise der Versicherung und der Bankauskunft ist genau auf die konkreten Vorgaben und abgefragten Angaben zu achten. Die allgemeine Bankauskunft und der Handels- sowie Berufsregisterregisterauszug dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Versendung der Be-kanntmachung am 17.07.2026).
    • Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
    • Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
    • Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
    • Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
  • Die Bieter müssen zudem die folgenden auftragsspezifischen Mindestkriterien erfüllen

    • Zum Nachweis der auftragsspezifischen technischen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden:
    • · Vorlage von mindestens zwei (2) vergleichbaren Referenzobjekten:
    • Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
    • ➢ im Rahmen des Referenzobjekts die Leistungen der Technischen Ausrüstung – Luft- und Kältetechnik durchgeführt worden ist,
    • ➢ das Projektvolumen des Referenzobjekts mindestens EUR 140.000,00 netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist und
    • ➢ das Projekt in den letzten 10 Jahren (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 17.07.2026) fertiggestellt (abgenommen) wurde.
    • Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzu-weisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden.
    • Hinweis: Der Bieter muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
    • Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuwei-sen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden.
    • Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen.
    • Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann im Wege der Eignungsleihe auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (Anlage 11) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
    • Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
    • Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzu-geben.
    • Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
  • Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden

    • · Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
    • Die allgemeine Bankauskunft und der Handels- sowie Berufsregisterregister-auszug dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 17.07.2026).
    • Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
    • Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
    • Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
    • Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
  • Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden

    • · Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
    • Die allgemeine Bankauskunft und der Handels- sowie Berufsregisterregister-auszug dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 17.07.2026).
    • Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
    • Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
    • Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
    • Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
  • Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden

    • · Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens EUR 340.000,00.
    • Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
    • Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
    • Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
    • Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

Zuschlagskriterien

  • Die Wertungs- und Zuschlagskriterien im Offenen Verfahren werden wie folgt gefasst

    Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend ist allein der günstigste Preis.

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Vergabeunterlagen

Preisblatt78 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage37 KB16 Seiten
Eigenerklärung203 KB32 Seiten
Eignungskriterien89 KB6 Seiten
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