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Contargo GmbH & Co. KG mit Sitz in Mannheim verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 5 erfassten Vergabeverfahren.
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5 Ausschreibungen
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Flächener-schließung inkl. Kranbahn als Los 2 im Zuge der Terminalerweiterung am Standort Emmelsum europaweit aus. Die Auftraggeberin beabsichtigt in diesem Zusammenhang im Verbund mit der DeltaPort GmbH & Co. KG, als Hafenverbund der drei ehemals eigenständigen öffentlichen Rheinhäfen Hafen Emmelsum, Rhein-Lippe-Hafen und Stadthafen Wesel, das Containerterminal im südwestlichen Teil des Hafens Emmelsum zu erweitern. Das bestehende Terminal wird von der Contargo Rhein-Waal-Lippe GmbH, mit ihren Standorten in Emmerich sowie in Emmelsum, als Hinterlandanbindung der ARA-Häfen zum Containerumschlag betrieben. Hierzu ist die rd. 300 m lange Kaianlage mittels einer Containerbrücke ausgestattet. Das nordwestlich des bestehenden Terminals liegende geböschte Ufer soll daher zu einem senkrechten Ufer in Spundwandbauweise umgestaltet werden und die bisherige Terminalfläche inklusive Kranbahn erweitern. Diese gesamte Maßnahme „Terminalerweiterung“ (alle Lose) umfasst: • Rückbaumaßnahmen • Errichtung einer Kaianlage als senkrechtes Ufer inklusive einer Flügelwand • Hinterfüllung der Kaianlage sowie der Flügelwand zur Erstellung der Ha-fenbetriebsflächen • Tiefenbaggerung zur Anpassung der vorhandenen Hafensohle am nordwestlichen Ende des geplanten Liegeplatzes, Herstellung einer wasserseitigen Sohlsicherung • Errichtung von zwei tiefgegründeten Kranbahnbalken über ca. 140 m Länge als Verlängerung vorhandener Infrastruktur • Verlängern einer vorhandenen Spurschienengleises um ca. 130 m • Erschließen und Befestigen einer Terminalfläche auf ca. 11.300 m² inkl. Regenwasserentwässerung, eines Leckage- und Löschwasser-rückhaltebeckens, Löschwasserversorgung und Elektroversorgungseinrichtungen Die gesamte Maßnahme „Terminalerweiterung“ wurde wiederum in insgesamt vier Lose aufgeteilt, welche nach dem jetzigen Planungsstand in vier un-terschiedlichen europaweiten Ausschreibungen vergeben werden sollen: • Los 1: Wasserbau (bereits in Ausführung) • Los 2: Flächenerschließung/Kranbahn • Los 3: Elektrotechnik • Los 4: Gleisbau • Los 5: Portalkran Das hier ausgeschriebene Los 2 „Flächenerschließung inkl. Kranbahn“ umfasst die folgenden Leistungen: • Kaikopf • Kranbahnbalken inkl. Tiefgründung • Kampfmittelsondierung, • Bodenauf- und Abtrag • Entwässerung • Leerrohrsystem • LW- Versorgung • Oberflächenbefestigung Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind der Baubeschreibung (Leistungsbeschreibung Teil A „Baubeschreibung“ nebst Anlagen, Anlage 03) und dem Leistungsverzeichnis (Leistungsbeschrei-bung Teil B „Leistungsverzeichnis“ nebst Anlagen, Anlage 04a) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Bei der Gesamtmaßnahme „Terminalerweiterung“ handelt es sich um eine geförderte Maßnahme aus Mitteln des Bundes. Die Zuschlagserteilung in Bezug auf das vorliegende Los 2 steht dementsprechend unter dem Vorbehalt einer endgültigen Bewilligung bzw. ggf. Nachbewilligung der notwendigen Förder-mittel durch den Zuwendungsgeber. Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Anfang Februar 2025 und Ende Juni 2026 liegen. • Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil A „Baubeschreibung“ Anlage 03 u. Teil B „Leistungsverzeichnis“ Anlage 04a) nebst den entsprechenden Anlagen sowie den Besonderen Vertragsbe-dingungen (BVB - Einheitspreisvertrag) (Anlage 10). Zudem sind die fol-genden Unterlagen bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen: -Rahmenterminplan Ausschreibung Los 2 (Anlage 05) -Ausschreibungspläne (Anlage 06 – ZIP-Ordner) -Baugrundgutachten (Anlage 07) -Kranlast (Anlage 08) -Leitfaden-Kampfmittelverordnung (Anlage 09) • Die im Leistungsbeschreibung genannten Qualitäten als Grundlage der vor-liegenden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. • Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 10) zu entnehmen. • Die Bieter müssen mit dem Angebot auch die jeweilige Urkalkulation einreichen. Zur Form der Einreichung der Urkalkulation verweisen wir auf Punkt 8. dieses Aufforderungsschreibens. • In Bezug auf die Kalkulation der Angebotspreise wird auf Punkt 5.1 der Leistungsbeschreibung (Teil A., Anlage 03) verwiesen. • Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rah-men der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorge-nannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden. • Die Bieter müssen mit dem Angebot einen an dem Rahmenterminplan (Anlage 05) und an den Punkten 4. und 8.5 der Baubeschreibung (Teil A, Anlage 03) orientierten Bauzeitenplan einreichen. ACHTUNG: Ein eingereichter Bauzeitenplan, welcher die im Rahmenterminplan benannten Abhängigkeiten (auch Zwischenfristen nach § 8 Abs. 1 BVB und nach der Baubeschreibung Teil A, Punkt 4.3) nicht berücksichtigt und damit die Umsetzung der Maßnahme in der vertraglich vorgegebenen Zeit nicht gewährleistet, führt zu einer Nichtberücksichtig des gesamten Angebotes.
Der AG beabsichtigt, am Terminal Contargo Emmelsum eine Portalkrananlage zu errichten und schreibt diese daher aus. Auf dem Umschlagsplatz der Contargo Rhein-Waal-Lippe GmbH in Emmelsum ist 1 Stück Container – Portalkrane installiert. Der Kran wird für den trimodalen Umschlag von Containern zwischen Binnenschiff – Lagerbereich - LKW – Zug genutzt. Die Belastung des Kranes ist regelmäßig und als hoch einzuschätzen. Der Kran ist wie folgt spezifiziert: • Container-Portal-Kran 1 – Fabrik Nummer 833043 Es ist beabsichtigt, das Bestandsterminal in Ausbaustufe 1 um 130 m und in Aus-baustufe 2 um weitere ca. 162 m Kranbahnlänge zu erweitern. Mit der Ausbaustufe 1 ist geplant, einen neuen Containerportalkran anzuschaffen. Der neue Containerportalkran soll der zukünftigen Umschlagleistungen und der zu überstreichenden Kranfläche angepasst ausgeführt werden. Der Containerportalkran 1 wurde am 12.07.2002 in Betrieb genommen. Im Zeitraum 07/2002 – 11/2012 arbeitete der Kran sporadisch und war gering ausgelastet und zuletzt außer Betrieb. In 12/2012 erfolgte die Wiederinbetriebnahme. In 2016 erfolgte eine erste Terminalinstandsetzung in den Bestandsabmessungen. Hierbei wurde das Kranbahnbahnfundament landseitig erneuert sowie der wasserseitige und landseitige Kranbahnbalken mit einer neuen Kranschiene AS86 und neuen Schienenbefestigungssystemen ausgeführt. Das landseitige Kranbahngleis wurde dabei überfahrbar ausgeführt. Am Containerportalkran 1 wurde der landseitige Ausleger verlängert und die Kabel-schleppanlage verlängert sowie die Kranlaufräder dem neuen Kranschienenprofil angepasst. Im weiteren Nutzungszeitraum wurden 2018 die Portalfahrantriebe instandgesetzt und 2021 vollständig mit der dazugehörigen Steuerung den betrieblichen Anforderungen angepasst modernisiert. Im Zeitraum 2016 – bis 2022 hat der Kran 1 mehr als 16.000 Betriebsstunden absol-viert. Die Laufleistung ist als hoch einzustufen. In Summe ist einzuschätzen, dass die Containerkrananlage1 hinsichtlich ihrer Stahlbaueinstufung und der Triebwerksgruppen für den aktuellen und perspektivischen Containerumschlag als zu gering ausgeführt ist. Um die zukünftigen steigenden Umschlagskapazitäten im Terminalbetrieb mit einer hohen Verfügbarkeit und geringen Instandhaltungskosten sicher zu stellen, ist der Ersatz einer zweiten Containerportalkrananlage mit höheren technischen Parametern hinsichtlich der Stahlbaueinstufung, Triebwerksgruppe, Geschwindigkeiten, land- und wasserseitiger Ausladung und einer fehlersicheren Steuerung erforderlich. Die technischen Daten der Neukrananlage sind entsprechend den heutigen und zukünftigen Erfordernissen an einen effektiven Umschlag und Terminalbetrieb auszuführen. Weitere Informationen können dem Leistungsverzeichnis (Anlagenkonvolut 08) entnommen werden. ACHTUNG: Eine Angebotserstellung ist dem anschließenden Verhandlungs-verfahren vorbehalten, zu dem sich die Bewerber in diesem Teilnahmewettbewerb qualifizieren müssen. Die Bearbeitung eines Leistungsverzeichnisses (Anlagenkonvolut 08) oder des Qualitätsblatts (siehe insgesamt dazu die Anlagen zum LV – im Anlagenkonvolut 08) wird im Teilnahmewettbewerb daher ausdrücklich nicht gefordert. Beide Anlagen und die Ausführungen unter Ziffer 7.1 bis 7.3 haben in diesem Verfahrensstadium eine rein informatorische Bedeutung. Der Vertragsentwurf (BVB) befindet sich noch in Erstellung und wird den Bietern im späteren Verfahren unmittelbar mit Beginn des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellt. Dieser Vertragsentwurf, der marktübliche und ausgewogene Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer enthält, soll im späteren Verhandlungsverfahren mit den Bietern verhandelt werden.
Der AG beabsichtigt, am Terminal Contargo Emmelsum eine Portalkrananlage zu errichten und schreibt diese daher aus. Auf dem Umschlagsplatz der Contargo Rhein-Waal-Lippe GmbH in Emmelsum ist 1 Stück Container – Portalkrane installiert. Der Kran wird für den trimodalen Umschlag von Containern zwischen Binnenschiff – Lagerbereich - LKW – Zug genutzt. Die Belastung des Kranes ist regelmäßig und als hoch einzuschätzen. Der Kran ist wie folgt spezifiziert: • Container-Portal-Kran 1 – Fabrik Nummer 833043 Es ist beabsichtigt, das Bestandsterminal in Ausbaustufe 1 um 130 m und in Aus-baustufe 2 um weitere ca. 162 m Kranbahnlänge zu erweitern. Mit der Ausbaustufe 1 ist geplant, einen neuen Containerportalkran anzuschaffen. Der neue Containerportalkran soll der zukünftigen Umschlagleistungen und der zu überstreichenden Kranfläche angepasst ausgeführt werden. Der Containerportalkran 1 wurde am 12.07.2002 in Betrieb genommen. Im Zeitraum 07/2002 – 11/2012 arbeitete der Kran sporadisch und war gering ausgelastet und zuletzt außer Betrieb. In 12/2012 erfolgte die Wiederinbetriebnahme. In 2016 erfolgte eine erste Terminalinstandsetzung in den Bestandsabmessungen. Hierbei wurde das Kranbahnbahnfundament landseitig erneuert sowie der wasserseitige und landseitige Kranbahnbalken mit einer neuen Kranschiene AS86 und neuen Schienenbefestigungssystemen ausgeführt. Das landseitige Kranbahngleis wurde dabei überfahrbar ausgeführt. Am Containerportalkran 1 wurde der landseitige Ausleger verlängert und die Kabel-schleppanlage verlängert sowie die Kranlaufräder dem neuen Kranschienenprofil angepasst. Im weiteren Nutzungszeitraum wurden 2018 die Portalfahrantriebe instandgesetzt und 2021 vollständig mit der dazugehörigen Steuerung den betrieblichen Anforderungen angepasst modernisiert. Im Zeitraum 2016 – bis 2022 hat der Kran 1 mehr als 16.000 Betriebsstunden absol-viert. Die Laufleistung ist als hoch einzustufen. In Summe ist einzuschätzen, dass die Containerkrananlage1 hinsichtlich ihrer Stahlbaueinstufung und der Triebwerksgruppen für den aktuellen und perspektivischen Containerumschlag als zu gering ausgeführt ist. Um die zukünftigen steigenden Umschlagskapazitäten im Terminalbetrieb mit einer hohen Verfügbarkeit und geringen Instandhaltungskosten sicher zu stellen, ist der Ersatz einer zweiten Containerportalkrananlage mit höheren technischen Parametern hinsichtlich der Stahlbaueinstufung, Triebwerksgruppe, Geschwindigkeiten, land- und wasserseitiger Ausladung und einer fehlersicheren Steuerung erforderlich. Die technischen Daten der Neukrananlage sind entsprechend den heutigen und zukünftigen Erfordernissen an einen effektiven Umschlag und Terminalbetrieb auszuführen. Weitere Informationen können dem Leistungsverzeichnis (Anlagenkonvolut 08) entnommen werden. ACHTUNG: Eine Angebotserstellung ist dem anschließenden Verhandlungs-verfahren vorbehalten, zu dem sich die Bewerber in diesem Teilnahmewettbewerb qualifizieren müssen. Die Bearbeitung eines Leistungsverzeichnisses (Anlagenkonvolut 08) oder des Qualitätsblatts (siehe insgesamt dazu die Anlagen zum LV – im Anlagenkonvolut 08) wird im Teilnahmewettbewerb daher ausdrücklich nicht gefordert. Beide Anlagen und die Ausführungen unter Ziffer 7.1 bis 7.3 haben in diesem Verfahrensstadium eine rein informatorische Bedeutung. Der Vertragsentwurf (BVB) befindet sich noch in Erstellung und wird den Bietern im späteren Verfahren unmittelbar mit Beginn des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellt. Dieser Vertragsentwurf, der marktübliche und ausgewogene Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer enthält, soll im späteren Verhandlungsverfahren mit den Bietern verhandelt werden.
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Flächener-schließung inkl. Kranbahn als Los 2 im Zuge der Terminalerweiterung am Standort Emmelsum europaweit aus. Die Auftraggeberin beabsichtigt in diesem Zusammenhang im Verbund mit der DeltaPort GmbH & Co. KG, als Hafenverbund der drei ehemals eigenständigen öffentlichen Rheinhäfen Hafen Emmelsum, Rhein-Lippe-Hafen und Stadthafen Wesel, das Containerterminal im südwestlichen Teil des Hafens Emmelsum zu erweitern. Das bestehende Terminal wird von der Contargo Rhein-Waal-Lippe GmbH, mit ihren Standorten in Emmerich sowie in Emmelsum, als Hinterlandanbindung der ARA-Häfen zum Containerumschlag betrieben. Hierzu ist die rd. 300 m lange Kaianlage mittels einer Containerbrücke ausgestattet. Das nordwestlich des bestehenden Terminals liegende geböschte Ufer soll daher zu einem senkrechten Ufer in Spundwandbauweise umgestaltet werden und die bisherige Terminalfläche inklusive Kranbahn erweitern. Diese gesamte Maßnahme „Terminalerweiterung“ (alle Lose) umfasst: • Rückbaumaßnahmen • Errichtung einer Kaianlage als senkrechtes Ufer inklusive einer Flügelwand • Hinterfüllung der Kaianlage sowie der Flügelwand zur Erstellung der Ha-fenbetriebsflächen • Tiefenbaggerung zur Anpassung der vorhandenen Hafensohle am nordwestlichen Ende des geplanten Liegeplatzes, Herstellung einer wasserseitigen Sohlsicherung • Errichtung von zwei tiefgegründeten Kranbahnbalken über ca. 140 m Länge als Verlängerung vorhandener Infrastruktur • Verlängern einer vorhandenen Spurschienengleises um ca. 130 m • Erschließen und Befestigen einer Terminalfläche auf ca. 11.300 m² inkl. Regenwasserentwässerung, eines Leckage- und Löschwasser-rückhaltebeckens, Löschwasserversorgung und Elektroversorgungseinrichtungen Die gesamte Maßnahme „Terminalerweiterung“ wurde wiederum in insgesamt vier Lose aufgeteilt, welche nach dem jetzigen Planungsstand in vier un-terschiedlichen europaweiten Ausschreibungen vergeben werden sollen: • Los 1: Wasserbau (bereits in Ausführung) • Los 2: Flächenerschließung/Kranbahn • Los 3: Elektrotechnik • Los 4: Gleisbau • Los 5: Portalkran Das hier ausgeschriebene Los 2 „Flächenerschließung inkl. Kranbahn“ umfasst die folgenden Leistungen: • Kaikopf • Kranbahnbalken inkl. Tiefgründung • Kampfmittelsondierung, • Bodenauf- und Abtrag • Entwässerung • Leerrohrsystem • LW- Versorgung • Oberflächenbefestigung Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind der Baubeschreibung (Leistungsbeschreibung Teil A „Baubeschreibung“ nebst Anlagen, Anlage 03) und dem Leistungsverzeichnis (Leistungsbeschrei-bung Teil B „Leistungsverzeichnis“ nebst Anlagen, Anlage 04a) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Bei der Gesamtmaßnahme „Terminalerweiterung“ handelt es sich um eine geförderte Maßnahme aus Mitteln des Bundes. Die Zuschlagserteilung in Bezug auf das vorliegende Los 2 steht dementsprechend unter dem Vorbehalt einer endgültigen Bewilligung bzw. ggf. Nachbewilligung der notwendigen Förder-mittel durch den Zuwendungsgeber. Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Anfang Februar 2025 und Ende Juni 2026 liegen. • Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil A „Baubeschreibung“ Anlage 03 u. Teil B „Leistungsverzeichnis“ Anlage 04a) nebst den entsprechenden Anlagen sowie den Besonderen Vertragsbe-dingungen (BVB - Einheitspreisvertrag) (Anlage 10). Zudem sind die fol-genden Unterlagen bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen: -Rahmenterminplan Ausschreibung Los 2 (Anlage 05) -Ausschreibungspläne (Anlage 06 – ZIP-Ordner) -Baugrundgutachten (Anlage 07) -Kranlast (Anlage 08) -Leitfaden-Kampfmittelverordnung (Anlage 09) • Die im Leistungsbeschreibung genannten Qualitäten als Grundlage der vor-liegenden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. • Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 10) zu entnehmen. • Die Bieter müssen mit dem Angebot auch die jeweilige Urkalkulation einreichen. Zur Form der Einreichung der Urkalkulation verweisen wir auf Punkt 8. dieses Aufforderungsschreibens. • In Bezug auf die Kalkulation der Angebotspreise wird auf Punkt 5.1 der Leistungsbeschreibung (Teil A., Anlage 03) verwiesen. • Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rah-men der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorge-nannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden. • Die Bieter müssen mit dem Angebot einen an dem Rahmenterminplan (Anlage 05) und an den Punkten 4. und 8.5 der Baubeschreibung (Teil A, Anlage 03) orientierten Bauzeitenplan einreichen. ACHTUNG: Ein eingereichter Bauzeitenplan, welcher die im Rahmenterminplan benannten Abhängigkeiten (auch Zwischenfristen nach § 8 Abs. 1 BVB und nach der Baubeschreibung Teil A, Punkt 4.3) nicht berücksichtigt und damit die Umsetzung der Maßnahme in der vertraglich vorgegebenen Zeit nicht gewährleistet, führt zu einer Nichtberücksichtig des gesamten Angebotes.
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Lieferung, den Aufbau sowie den betriebsfertigen Anschluss der elektrischen Anlagen für die technische Terminalausstattung in Form von Mittelspannungsanlagen, Trafo, Niederspannungshauptverteilung (NSHV) und einer Brandfrüher-kennungsanlage als Los 5.3 im Rahmen der Erweiterung des Containerterminals F315 im Industriepark Frankfurt Höchst (IPH) europaweit aus.
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