Frist abgelaufen

Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 AHO Nr. 9, Projektstufen 2b-5, Handlungsbereiche A-E

Die Angebotsfrist ist am 11. August 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
10.07.2026
Angebotsfrist
Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 AHO Nr. 9, Projektstufen 2b-5, Handlungsbereiche A-E. Für das neu zu gründende Gymnasium „Am Südpark“ in der Drygalski-Allee 2 soll eine Interim-Pavillonanlage (MRE) mit Mensa und Außenanlagen für ein 4-zügiges Gymnasium neu errichtet werden. Im Vorfeld der Planung wurden 2 alternative Standorte in der näheren Umgebung untersucht. Beide Flächen werden derzeit als Sportfreigelände genutzt. Auf einem der beiden möglichen Standorte (Standort 1) befindet sich bereits eine Schul-Pavillon-Anlage (3-geschoßig, BGF ca. 2.650 m²), die im Zuge der geplanten Baumaßnahme je nach Entwurfskonzept angepasst und integriert werden kann. Die Entscheidung für einen der beiden Standorte wird nach dem Ergebnis der Bauvoranfragen im Zuge der LPH 2 getroffen, voraussichtlich Q2/2026. Gebäudedaten: BGF: ca. 11.500 m²; BRI: ca. 42.000 m³; 3 Geschosse. Standort 1 (Stadtbezirk 19; Gem. Forstenried): Grundstücksfläche ca. 21.100 m² Standort 2 (Stadtbezirk 19; Gem. Forstenried): Grundstücksfläche ca. 21.400 m². Geplante Nutzungsaufnahme: Schuljahr 2028/2029.

Zeitplan

Veröffentlichung
10.07.26
Fragenfrist
05.08.26
Teilnahmefrist
11.08.26
Vertragsbeginn
01.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
München, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de
Telefon
000
Website
https://stadt.muenchen.de/rathaus/verwaltung/baureferat.html

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen oder gleichwertig zu erbringen.
    • –-
    • Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der benannte verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
    • a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
    • b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
  • Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) (Wichtung 10 %).

  • Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.

  • Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2016 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %)

    • Die Kriterien 1a bis 1d gelten für alle drei Referenzen gleichermaßen.
    • -- Kriterium 1a
    • Projektstufe II mit den Handlungsbereichen A-E in Anlehnung an §2 AHO im Referenzzeitraum selbst erbracht
    • -Kriterium 1b
    • Projektstufe III mit den Handlungsbereichen A-E in Anlehnung an §2 AHO im Referenzzeitraum selbst erbracht
    • -Kriterium 1c
    • Projektstufe IV mit den Handlungsbereichen A-E in Anlehnung an §2 AHO im Referenzzeitraum selbst erbracht
    • -Kriterium 1d
    • Projektstufe V mit den Handlungsbereichen A-E in Anlehnung an §2 AHO im Referenzzeitraum selbst erbracht
    • -Kriterium 2
    • Gesamtbaukosten gem. DIN 276 KG 200-700 (brutto) in Euro
    • Hier gilt für Referenz 1: ≤ 12 Mio. € = 0 Pkt.
    • ≥ 15 Mio. € =5 Pkt.)
    • Für Referenz 2: ≤15 Mio. € = 0 Pkt.
    • ≥ 25 Mio. € =5 Pkt.
    • Für Referenz 3: ≤ 25 Mio. € = 0 Pkt.
    • ≥ 35 Mio. € =5 Pkt.
    • Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
    • - Kriterium 1
    • Projekt ist ein Generalunternehmer (GU) - oder Generalübernehmer (GÜ) -Projekt
    • - Kriterium 2
    • Projekt beinhaltet Fachlehrsäle f. Chemie/Biologie/Physik oder naturwissenschaftliche Laborräume oder Produktionsstätten. Das Kriterium kann nur gewertet werden wenn die Fläche der Fachlehrsäle/Laborräume/Produktionsstätten mindestens 350 m² beträgt.
    • - Kriterium 3
    • Projekt ist ein Interimsbau/mobile Raumeinheit/Pavillon. Baustelleneinrichtungen werden nicht als Interimsbauten gewertet, die Fläche des Interimsbaus muss mindestens 2500 m² betragen, sonst kann das Kriterium nicht gewertet werden
    • –-
    • Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
    • –-
    • Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
    • Kontaktdaten des Auftraggebers mit Namen des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail
    • Beschreibung der erbrachten Leistung
    • Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Projektstufen.
    • Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
    • –-
    • Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Projektstufen 2-5, Handlungsbereiche A-E, im o.g. Referenzzeitraum,
    • Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
    • –-
    • Eine Projektstufe gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Projektstufe kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
    • –-
    • Die bestmögliche Bewertung wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
    • Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
    • Der Münchner Stadtrat strebt bis 2035 Klimaneutralität an.
    • Wichtige Aspekte sind der Einsatz nachwachsender Rohstoffe, aufgewendete graue Energie, kreislaufgerechtes Bauen sowie ReUse- und Recyclingmaterialien.
    • Neubauten sollen in Holz- oder Holzhybridbauweise mit Gebäudebegrünung errichtet werden.
    • Fördermittel und Nachhaltigkeitszertifikate sollen Qualität und Umweltaspekte sichern.
    • Planung und Umsetzung müssen sparsam und wirtschaftlich sein, wobei Folgekosten über die gesamte Nutzungsdauer einzubeziehen sind.
    • (siehe Grundsatzbeschluss II Klimaneutrales München 2035 und klimaneutrale Stadtverwaltung 2030: Von der Vision zur Aktion) https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/6895803 Grundsatzbeschluss_II_Anlage_3b_Fachgutachterlich_empfohlenes_Massnahmenpaket.pdf)

Zuschlagskriterien

  • Siehe Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1

    • Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
  • Siehe Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1

    • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.

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Vergabeunterlagen

Preisblatt78 KB2 Tabellen
Projektplan37 KB6 Seiten
Eigenerklärung203 KB12 Seiten
Eignungskriterien89 KB24 Seiten
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