Veröffentlichung 31.10.23 | Abgabefrist 01.12.23 | Öffnung 01.12.23 |
Eignungskriterien
- A.1
Die Bieter haben Ihre Eignung durch vollständige Einreichung der nachfolgend geforderten Angaben (B.1 bis B.5) nachzuweisen. Soweit bei bestimmten Anforderungen Mindestanforderungen vom Bieter zu erfüllen sind, werden diese als solche bezeichnet. Wenn die Bieter diese Mindestanforderungen nicht einhalten, erfolgt ein Ausschluss. Die Abgabe einer fahrlässig/vorsätzlich irreführenden Erklärung/Information unter B.1 bis B.5 bzw. einer schwerwiegenden Täuschung diesbezüglich können zum Ausschluss von diesem Vergabeverfahren führen bzw. berechtigt die byte nach Vertragsschluss zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte der byte bleiben unberührt. B.1.1
B.3
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