Rahmenvereinbarung für die Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Objektbetreuung von Straßenbaumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen in der Freien und Hansestadt Hamburg

Zuschlag erteilt am 10. Juli 2026

  • melchior + wittpohl Beratende Ingenieure PartmbB, Hamburg
Auftraggeber
Veröffentlicht
10.07.2026
Bekanntmachungsart
Zuschlagsbekanntmachung
Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis Beschreibung: Der Auftraggeber ist in Hamburg u. a. zuständig für die Planung und den Bau der innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. In den kommenden Jahren möchte der Auftraggeber zahlreiche Straßen und Straßenabschnitte überplanen und umbauen lassen. Ziel der Planungen ist die Überprüfung und Optimierung der Straßeneigenschaften, die Errichtung von regelkonformen Radverkehrsanlagen und Gehwegen unter besonderer Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes sowie die Sanierung von Nebenflächen und Fahrbahnen. Diese Baumaßnahmen beziehen sich auf das Innere der Stadtgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg. Zur Vergabe der hierfür erforderlichen Objektplanungsleistungen (Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis: preislichen Prüfung von Nachtragsforderungen der Bauunternehmen und die Erarbeitung von Vergabevermerken zu Nachtragsvereinbarungen, die Mitarbeit beim Erstellen und Verteilen von Informationsmaterialien, Anlieger- und Presse-mitteilungen, die Mitarbeit bei Antworten zu politischen bzw. parlamentarischen Anfragen und Eingaben, Überwachen von Mängelbeseitigungen innerhalb der Verjährungsfrist aufgetretener Mängel, für Leistungen, die über die Grundleistungen hinaus gehen und sonstige vom AG geforderte besondere Leistungen) schließt der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung mit mehreren (max. 15) Dienstleistern ab (Mehrparteien-Rahmenvereinbarung). Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate. In dem hier ausgeschriebenen Vergabeverfahren sind in der Angebotsphase keine Honorarangebote zu unterbreiten. Die Zuschlagskriterien setzen sich ausschließlich aus Qualitätskriterien zusammen. Erst nach Abschluss der Rahmenvereinbarung werden projektbezogene Einzelverträge auf Basis der Ergebnisse von Einzelabrufen geschlossen. Alle Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung erhalten für die anstehenden Einzelmaßnahmen, welche oberhalb des jeweils geltenden Schwellenwertes für ein europaweites Vergabeverfahren für die Leistungsphasen 1 bis 9 sowie der besonderen Leistungen liegen, eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Preiswettbewerb), der ggfls. in eine Einzelbeauftragung mündet. Ein Anspruch auf Abschluss eines Einzelvertrages besteht nicht. Der LSBG geht davon aus, dass während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwischen 15 und 40 Einzelverträge abzuschließen sind. Es werden maximal 45 Einzelverträge vergeben. Es ist eine Loslimitierung vorgesehen (max. 3 Einzelaufträge je Teilnehmer der Rahmenvereinbarung pro Jahr (Stichtag: Datum der Absendung der Angebotsaufforderung). Als Jahr im Sinne dieser Rahmenvereinbarung werden die Zeiträume voraussichtlich wie folgt definiert: 1. Jahr: 07/2026 bis 06/2027 2. Jahr: 07/2027 bis 06/2028 3. Jahr: 07/2028 bis 06/2029. Bei einer zu geringen Anzahl an Teilnehmenden oder wenn kein zuschlagsfähiges Angebot bei einer Einzelauftragsvergabe vorliegt, kann sich dieser Wert entsprechend erhöhen.

Zeitplan

Vertragsbeginn
01.07.26
Veröffentlichung
10.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
10.000.000 €
Erfüllungsort
Hamburg, Deutschland
E-Mail
zentralereinkauf@lsbg.hamburg.de
Telefon
+49 40
Website
https://lsbg.hamburg.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

    • Preis
    • Gewichtung = 0, aus technischen Gründen kann hier nur die Anzeige mit 1 ausgewählt werden.
    • Die Zuschlagskriterien für den Abschluss der Rahmenvereinbarung setzen sich ausschl. aus Qualitätskriterien zusammen. Honorarangebote werden nach Abschluss der RV projektbezogen eingeholt.
  • Die Bewertung erfolgt wie in der Aufgabenbeschreibung (Anlage -Vorab_Info_Verhandlungsverfahren) dargestellt.

    • Kriterium:
    • Art Qualität
    • Angebotsteil A –
    • Schriftliche Ausführungen zum allgemeinen Bearbeitungskonzept
    • Angebotsteil B –
    • Qualität und Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals
    • Beschreibung: Qualitätskriterium Angebotsteil A - Schriftliche Ausführungen zum allgemeinen Bearbeitungskonzept: Gewichtung Angebotsteil A mit 40,0 v. H.
    • Die Bewertung erfolgt wie in der Aufgabenbeschreibung (Anlage -Vorinformation Ausschreibung) dargestellt.
    • Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 40
    • Qualitätskriterium Angebotsteil B - Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals: Gewichtung Angebotsteil B mit 60,0 v. H.
    • Die Bewertung erfolgt wie in der Aufgabenbeschreibung (Anlage -Vorinformation Ausschreibung) dargestellt.
    • Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 60
    • Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gem. § 58 VgV, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht.
    • Sind zwei oder mehr Angebote hinsichtlich der erreichten Gesamtpunktzahl, wird das zuschlagerhaltende Angebot durch ein unabhängiges Gremium gelost.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung78 KB8 Seiten
Eignungskriterien37 KB16 Seiten
Preisblatt203 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage89 KB6 Seiten
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