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Rahmenvereinbarung für quantitative und qualitative Marktforschungsstudien

Auftraggeber
Veröffentlicht
21.08.2026
Angebotsfrist
22.09.2026
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Sichtweise der Privatkundschaft, Firmenkundschaft, Leistungserbringerschaft und Geschäftspartnerschaft in strukturierter Form zu ermitteln. Von Interesse sind hierbei die Einstellungen, Bedürfnisse und Ansprüche der Gruppen, um die Optimierung und Weiterentwicklung von Produkten, Services und Leistungen im Wettbewerbsumfeld bedürfnisgerecht sicherzustellen. Über ein Leistungsangebot von qualitativen und quantitativen Marktforschungsmethoden werden verschiedene Personengruppen zu verschiedenen Themen befragt.

Zeitplan

Veröffentlichung
21.08.26
Fragenfrist
14.09.26
Abgabefrist
22.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Frankfurt am Main, Deutschland
Vertragslaufzeit
24 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabemanagement@he.aok.de
Telefon
+49 8000000255

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05) - Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet
    • aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU
    • Wirtschaftsteilnehmende aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen.
    • Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über die Eintragung in ein Handelsregister von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.
    • Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über die Eintragung in ein Handelsregister, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.
  • Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05) - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren seit Veröffentlichung des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens - nicht mindestens Umsätze im nachfolgend genannten Umfang vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden

    • Allgemeiner Jahresumsatz (Jahre: 2023, 2024 und 2025): 2.128.000,00 EUR (netto/je Jahr).
    • Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Umsätzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet, dass die Daten der jeweiligen Mitglieder addiert werden.
    • Hinweis für "junge Unternehmen": Sämtliche Umsatzangaben sind zu tätigen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Von Unternehmen, die noch keine drei Jahre existieren (junge Unternehmen), werden lediglich Angaben zu den bisherigen Geschäftsjahren verlangt. Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können junge Unternehmen neben den bereits verfügbaren Umsatzangaben zusätzliche Angaben formlos einreichen.
    • Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zum Umsatz von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen, damit die Umsatzzahlen für die Bewerber- oder Bietergemeinschaft addiert werden können.
    • Sofern sich der Eignungsleihe für dieses Kriterium bedient wird, dann ist die Erklärung die Erklärung zum Umsatz von jedem eignungsleihendem Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.
    • Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zum Umsatz, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.
  • Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in mindestens folgenden Umfang verfüge/verfügen bzw. eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung beibringe/n

    • - für Personen-/ Sach-/Vermögensschäden:1,5 Mio. EUR pauschal, 2-fach maximiert je Versicherungsjahr
    • - für Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen)
    • Eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall wird vor Zuschlagserteilung vom Bieter zur Verfügung gestellt.
    • Darüber hinaus wird im Zuschlagsfall auf Anforderung durch die Auftraggeberin bzw. spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) vorgelegt.
    • Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:
    • Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Die Erklärung zur Haftpflichtversicherung kann im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft daher gemeinsam erbracht werden.
    • Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.
    • Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen.
    • Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
  • Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu Mitarbeitendenzahlen (Eigenerklärung Mitarbeitendenzahlen gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur durchschnittlichen Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden (Projektleiterinnen/Projektleiter, Datenanalystinnen/Datenanalysten, Interviewerinnen/Interviewer) insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025. Die entsprechenden Vorgaben sind gemäß Eigenerklärung Mitarbeitendenzahlen Ziffer 5.1 (5.1.1 bis 5.1.7) der Anlage B.05_EE zu Eignungskriterien zu entnehmen. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften

    • Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Mitarbeitendenzahlen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet die Daten der jeweiligen Mitglieder werden addiert.
    • Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu den Mitarbeitendenzahlen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.
    • Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu Mitarbeitendenzahlen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen.
    • Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu Mitarbeitendenzahlen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
  • Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu mindestens vier Referenzen Referenzen für mindestens zwei der sechs ausgeschriebenen Erhebungsmethoden der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.2 der Anlage B.05) - Es sind mindestens vier Referenzen für mindestens zwei der sechs ausgeschriebenen Erhebungsmethoden (gemäß Punkt 2 der Anl D.02_Leistungsbeschreibung) über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mit dem Angebot einzureichen. Hinsichtlich der Referenzen gelten die nachfolgenden Vorgaben

    • - Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 08/2023 liegen.
    • - Es müssen mindestens zwei Referenzen zu quantitativen Befragungsmethoden und mindestens zwei Referenzen für qualitative Befragungsmethoden eingereicht werden.
    • - Es ist zwingend erforderlich, dass die Leistung innerhalb der Branche "Versicherung" erfolgte.
    • - Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeit-raum). Bei Beschreibung der Leistung sind vor allem folgende Aspekte zu berücksichtigten:
    • - Ausgangssituation
    • - Zielsetzung
    • - Konzeptioneller Ansatz
    • - Datensampling/Stichprobe/Repräsentativität
    • - Qualitätssicherung
    • - Strategische Ableitungen
    • - Handlungsempfehlungen und Ergebnisaufbereitung/Präsentation
    • - Forschungsleitende Fragestellung
    • - Befragte Kundengruppe(n)
    • - Gewählte Befragungsmethode(n) und Methodenbegründung
    • - Zwingend sind weitere Angaben zum Referenzgeber (inkl. Firma und Anschrift), zur Branche, zum Umfang der Leistung und zur Referenzansprechperson (inkl. Telefonnummer) zu machen.
    • - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, welche nicht die geforderten Referenzen (Qualität & Quantität) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung ungeeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
    • - Das Referenzformular ist vom Wirtschaftsteilnehmer vollständig auszufüllen. Die Ab-frage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die qualitativen Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss.
    • Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:
    • Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Referenzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an.
    • Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.
    • Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen.
    • Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
  • Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Qualitätssicherung & Umweltmaßnahmen - Angabe Mitgliedschaft in einem Fachverband (Eigenerklärung gemäß Ziffer 6.0 der Anlage B.05) - Die Bieterin/Der Bieter/Die Bietergemeinschaft ist Mitglied in mindestens einem der folgenden Verbände

    • European Society for Opinion and Market Research (ESOMAR)
    • Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e.V.
    • Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V.
    • Die Bieterin/Der Bieter/Die Bietergemeinschaft verpflichtet sich über die gesamte Vertragslaufzeit die Mitgliedschaft in mindestens einem der genannten Fachverbände aufrechtzuerhalten.
    • Ein Nachweis über die Mitgliedschaft wird vor der Zuschlagserteilung eingereicht.
    • Die Auftraggeberin betrachtet die Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen bzw. die Mitgliedschaft in mindestens einem der geforderten Fachverbände nicht erfüllen, als nicht geeignet, so dass diese Angebote ausgeschlossen werden.

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