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Rahmenvertrag Einwegbatterien für Sprachprozessoren von Cochlea-Implantaten

Auftraggeber
Veröffentlicht
04.06.2025
Angebotsfrist
31.12.2099
Die Krankenkassen TK und die HEK verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmen Verträge über die Versorgung der Versicherten mit Einwegbatterien für Sprachprozessoren von Cochlea-Implantaten zu einheitlichen Konditionen zu schließen. Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Der Vertrag startet frühestens zum 01.09.2025 (Versorgungsstart), maßgeblich ist das Versanddatum bzw. der Tag der Abgabe im Ladengeschäft. Um einen reibungslosen Start direkt ab Versorgungsstart zu garantieren, bitten wir Sie aus technischen Gründen, den Vertrag möglichst bis Mitte Juli 2025 zu unterzeichnen. Der Zeitraum zwischen Vertragsveröffentlichung (TED) und Versorgungsstart gilt als Vorbereitungszeit. Innerhalb der Vorbereitungszeit können die Krankenkassen das Verfahren ohne Einhaltung einer Frist aufheben, wodurch automatisch alle geschlossenen Verträge enden. Die Krankenkassen machen eine solche Aufhebung im TED bekannt. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Verfahrens jederzeit möglich. Mit allen interessierten Unternehmen, die die Vertragsbedingungen sowie die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit erfüllen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

Zeitplan

Veröffentlichung
04.06.25
Fragenfrist
31.12.99
Abgabefrist
31.12.99
Öffnung
31.12.99

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Hamburg, Deutschland
E-Mail
DZEM@tk.de
Telefon
+49 4069094-040
Website
http://www.tk.de/vergabe

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Folgende Voraussetzungen müssen für einen Vertragsschluss erfüllt und im Rahmen der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit durch Unterzeichnung in Textform nach § 126b GBG bestätigt werden: "Bei uns führt keine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 5 Jahre zu einem Ausschlussgrund analog § 123 GWB. Darüber hinaus führt auch kein Ereignis innerhalb der letzten 3 Jahre zu einem Ausschlussgrund analog § 124 GWB. Falls Sie diese Erklärung nicht oder nur eingeschränkt abgeben können, reichen Sie bitte eine ergänzende Erläuterung ein und erklären, warum Sie dennoch aus ihrer Sicht nicht von der Teilnahme an dem Rahmenvertrag Cochlea-Einwegbatterien auszuschließen sind." Die in dem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zur "Art des Kriteriums" hat im vorliegenden Verfahren keine Bedeutung und ist den Anforderungen an das Formular geschuldet.

Welche davon erfüllen Sie?

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt78 KB2 Tabellen
Projektplan37 KB12 Seiten
Eigenerklärung203 KB24 Seiten
Eignungskriterien89 KB4 Seiten
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