Frist abgelaufen

Rahmenvertrag für die Brandschutzplanung von reproduzierbaren Feuerwehrhäusern für Freiwillige Feuerwehren im Land Mecklenburg-Vorpommern

Die Angebotsfrist ist am 30. Januar 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 02. April 2026

  • Ingenieurbüro Löwenberg GmbH, Hennef · 248.965 €
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Das Land Mecklenburg-Vorpommern möchte die Städte und Gemeinden des Landes beim Bau von Feuerwehrhäusern für Freiwillige Feuerwehren unterstützen. Ein noch zu beauftragendes Bauunternehmen soll gemeinsam mit einem bereits beauftragten Objektplaner zwei Varianten von Feuerwehrhäusern – Langhaus und Kompakthaus – schlüsselfertig planen und errichten (ggfs. mit Nachunternehmern). Um diesen Planungsprozess im Bereich der Brandschutzplanung zu unterstützen, soll der Bieter ein Brandschutzkonzept für die beiden Varianten erstellen und bei der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung der Gebäude mitwirken. Beauftragt werden sollen die LPH 1-5 gem. AHO 17 zur Erstellung der abrufreifen Gebäude sowie Leistungen beim Abruf der Gebäude durch die Gemeinden. Es ist beabsichtigt, dass das Land das Vergabeverfahren durchführt und die Städte und Gemeinden nach Zuschlagserteilung selbstständig entscheiden können, ob sie die Leistungen des bezuschlagten Bieters entsprechend den im Vergabeverfahren festgelegten Bedingungen in Anspruch nehmen.

Zeitplan

Veröffentlichung
17.12.25
Abgabefrist
30.01.26
Öffnung
30.01.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Schwerin, Deutschland
Vertragslaufzeit
4 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@sh-partner.de
Telefon
+493814930260
Website
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Für Projektleiter oder den stellvertretenden Projektleiter: Eintragung in die Liste der Brandschutzplaner bei der Architekten- oder Ingenieurkammer (nicht für beide notwendig). Eintragungen anderer Bundesländer gelten auch im Land Mecklenburg-Vorpommern. Es ist der Nachweis der zuständigen Architekten- oder Ingenieurkammer einzureichen. Für die andere Person (die nicht in die Liste der Brandschutzplaner eingetragen ist) ist ein vergleichbares Qualifikationsniveau nachzuweisen. In der Regel also ein Studienabschluss in Architektur, Bauingenieurwesen, eines Studiengangs mit dem Schwerpunkt Brandschutz oder vergleichbar. Hierzu ist ein entsprechender Nachweis (Zeugnis, Diplom, etc.) einzureichen. Zudem ist für diese Person eine Eigenerklärung abzugeben, dass sie die Voraussetzungen nach § 66 Abs. 2 Satz 3 LBauO M-V erfüllt

  • Verlangt wird eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.

  • Verlangt wird eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.

  • Verlangt wird eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahren und einer Liquidation.

    • Verlangt wird eine Eigenerklärung darüber, ob der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist. Auf Anforderung ist der Nachweis durch Bescheinigung des Finanzamtes (Kopie ausreichend) beizubringen
    • der Nachweis darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
    • Verlangt wird eine Eigenerklärung darüber, ob der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachge-kommen ist. Auf Anforderung ist der Nachweis durch Bescheinigung der Krankenkasse(n) (Kopie ausreichend) beizubringen
    • der Nachweis darf bei Ablauf der An-gebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.

Zuschlagskriterien

  • Herstellung Abrufreife: Bewertet wird der Preis für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-5 samt Nebenkosten und Zuschlägen/Nachlässen zur Herstellung der Abrufreife. Es ist jeweils ein Angebot für die Kompakt- und die Langvariante einzureichen. Für die Bewertung werden beide Angebotssummen addiert. Es wird jeweils die vom Bieter angegebene Bruttosumme einbezogen und damit die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer, unabhängig der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld.

  • Angebot Abruf: Für die bei Abruf durch die Gemeinden zu erbringenden Leistungen ist ein Pauschalhonorar je Abruf anzubieten. Es ist dabei ein einheitlicher Preis für alle Gebäudevarianten anzugeben (keine Unterscheidung nach Lang- oder Kompaktvariante). Es wird die vom Bieter angegebene Bruttosumme gewertet und damit die vom Auf-traggeber zu tragende Umsatzsteuer, unabhängig der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt42 KB2 Tabellen
Projektplan287 KB24 Seiten
Eigenerklärung124 KB4 Seiten
Eignungskriterien56 KB8 Seiten
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