Zuschlag erteilt am 02. April 2026
Veröffentlichung 17.12.25 | Abgabefrist 30.01.26 | Öffnung 30.01.26 |
Eignungskriterien
Für Projektleiter oder den stellvertretenden Projektleiter: Eintragung in die Liste der Brandschutzplaner bei der Architekten- oder Ingenieurkammer (nicht für beide notwendig). Eintragungen anderer Bundesländer gelten auch im Land Mecklenburg-Vorpommern. Es ist der Nachweis der zuständigen Architekten- oder Ingenieurkammer einzureichen. Für die andere Person (die nicht in die Liste der Brandschutzplaner eingetragen ist) ist ein vergleichbares Qualifikationsniveau nachzuweisen. In der Regel also ein Studienabschluss in Architektur, Bauingenieurwesen, eines Studiengangs mit dem Schwerpunkt Brandschutz oder vergleichbar. Hierzu ist ein entsprechender Nachweis (Zeugnis, Diplom, etc.) einzureichen. Zudem ist für diese Person eine Eigenerklärung abzugeben, dass sie die Voraussetzungen nach § 66 Abs. 2 Satz 3 LBauO M-V erfüllt
Verlangt wird eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
Verlangt wird eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
Verlangt wird eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahren und einer Liquidation.
Zuschlagskriterien
Herstellung Abrufreife: Bewertet wird der Preis für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-5 samt Nebenkosten und Zuschlägen/Nachlässen zur Herstellung der Abrufreife. Es ist jeweils ein Angebot für die Kompakt- und die Langvariante einzureichen. Für die Bewertung werden beide Angebotssummen addiert. Es wird jeweils die vom Bieter angegebene Bruttosumme einbezogen und damit die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer, unabhängig der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld.
Angebot Abruf: Für die bei Abruf durch die Gemeinden zu erbringenden Leistungen ist ein Pauschalhonorar je Abruf anzubieten. Es ist dabei ein einheitlicher Preis für alle Gebäudevarianten anzugeben (keine Unterscheidung nach Lang- oder Kompaktvariante). Es wird die vom Bieter angegebene Bruttosumme gewertet und damit die vom Auf-traggeber zu tragende Umsatzsteuer, unabhängig der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld.
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