Veröffentlichung 22.07.25 | Abgabefrist 29.07.25 |
Eignungskriterien
Die Anforderungen an die Eignung betreffen ausschließlich die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Satz 2 GWB). Zum Beleg der Eignung ist das Formular E 1 Eignungsvordruck einzureichen. 1. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) ist im Formular E 1 Eignungsvordruck anzugeben
Nimmt ein Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (sog. Eignungsleihe nach § 47 VgV), gilt Folgendes
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