Zuschlag erteilt am 01. April 2025
Veröffentlichung 20.12.24 | Fragenfrist 08.01.25 | Abgabefrist 17.01.25 | Öffnung 17.01.25 |
Eignungskriterien
Unternehmensdarstellung/Firmenprofil, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG, Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Haftpflichtversicherung: Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die folgenden Erklärungen vorzulegen: 1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei der die Deckungssumme für Vermögensschäden mindestens 4 Mio. EUR (zweifach maximiert je Jahr) beträgt. Alternativ kann eine Bereitschaftserklärung abgegeben werden, eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abzuschließen. Die Eigenerklärung hat unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblätter zu erfolgen. Zusätzlich zu dieser Eigenerklärung ist eine vom Versicherer ausgestellte Bescheinigung über eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Angebotsabgabe vorzulegen. Die Haftpflichtversicherung muss über eine Deckungssumme für Vermögensschäden von mindestens 4 Mio. EUR (zweifach maximiert je Jahr) verfügen. Die Bescheinigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Sollte im Zeitpunkt der Angebotsabgabe ein solcher Versicherungsschutz noch nicht bestehen, kann alternativ die von einem Versicherungsunternehmen ausgestellte Bescheinigung eingereicht werden, dass im Falle der Bezuschlagung mit dem Bieter eine entsprechende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird und die Deckungssumme für Vermögensschäden mindestens 4 Mio. EUR (zweifach maximiert je Jahr) betragen wird (Bescheinigung darf im Zeitpunkt der Angebots-abgabe nicht älter als sechs Monate sein). Bei Bietergemeinschaften ist ausreichend, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Nachweis vorlegt. Zu beachtende Mindestanforderungen: Zu 1): Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei der die Deckungssumme für Vermögensschäden mindestens 4 Mio. EUR (zweifach maximiert je Jahr) beträgt. Alternativ kann eine Bereitschaftserklärung abgegeben werden, eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abzuschließen. Die Eigenerklärung hat unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblätter zu erfolgen. Zusätzlich zu dieser Eigenerklärung ist eine vom Versicherer ausgestellte Bescheinigung über eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Angebotsabgabe vorzulegen. Die Haftpflichtversicherung muss über eine Deckungssumme für Vermögensschäden von mindestens 4 Mio. EUR (zweifach maximiert je Jahr) verfügen. Die Bescheinigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Sollte im Zeitpunkt der Angebotsabgabe ein solcher Versicherungsschutz noch nicht bestehen, kann alternativ die von einem Versicherungsunternehmen ausgestellte Bescheinigung eingereicht werden, dass im Falle der Bezuschlagung mit dem Bieter eine entsprechende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird und die Deckungssumme für Vermögensschäden mindestens 4 Mio. EUR (zweifach maximiert je Jahr) betragen wird (Bescheinigung darf im Zeitpunkt der Angebots-abgabe nicht älter als sechs Monate sein). Bei Bietergemeinschaften ist ausreichend, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Nachweis vorlegt.
Referenzen
Zuschlagskriterien
Qualität des angebotenen und zum Einsatz kommenden Teams: Mit dem Angebot sind die im Auftragsfall vorgesehenen Mitglieder des zum Einsatz kommenden Teams zu benennen. Jedes benannte Teammitglied (= Berater) wird bewertet. Die Art und Weise der Bewertung und die Gewichtung der hierfür aufgestellten Kriterien lässt sich den Vergabeunterlagen entnehmen (konkret dem Dokument "1.04 - Erläuterungen zur Angebotsbewertung").
Angebotspreis: Für die Bewertung des Angebotspreises kommt es maßgeblich auf den Angebotsvergleichspreis (AVP) an. Die Zusammensetzung des Angebotsvergleichspreises und dessen Gewichtung lässt sich den Vergabeunterlagen entnehmen (konkret dem Dokument "1.04 - Erläuterungen zur Angebotsbewertung").
Konzept: Mit dem Angebot ist ein vom Bieter erstelltes Konzept einzureichen. Der notwendige Inhalt des Konzepts, dessen Bewertung und die Gewichtung der hierfür aufgestellten Kriterien lässt sich den Vergabeunterlagen entnehmen (konkret dem Dokument "1.04 - Erläuterungen zur Angebotsbewertung").
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