Frist abgelaufen

Rechte Zuflüsse Buchholzbach

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Zuschlag erteilt am 26. Februar 2026

  • DB Engineering & Consulting GmbH Region Mitte, Frankfurt am Main (Los 1 - Landschaftspflegerische Begleitplan)
  • Ingenieurgruppe Steen-Meyers-Schmiddem beratende Ingenieure PartG mbB, Alfter (Los 2 - Objektplanung Ingenieurbauwerke)
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
18.08.2025
Angebotsfrist
I. Allgemeine Angaben:Die Stadt Bad Münstereifel liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Kreis Euskirchen. Mit seinen 51 Stadtteilen und ca. 17.300 Einwohnern (Stand Dez. 2022) erstreckt sich das Stadtgebiet über eine Gesamtfläche von 150,83 km², wovon ca. 60 % bewaldet sind. Mit 115 Einwohnern je km² ist die Stadt Bad Münstereifel eher als dünn besiedelt einzustufen (zum Vergleich: der Kreis Euskirchen = 154 EW/km², Nordrhein-Westfalen = 532 EW/km², Niedersachsen = 171 EW/km², Sachsen-Anhalt = 108 EW/km²). Die Einzugsgebiete (EZG) der beiden Hauptgewässer Ahr und Erft teilen das Stadtgebiet von Bad Münstereifel in zwei große Bereiche. Im Stadtgebiet von Bad Münstereifel befinden sich sehr viele Gewässer, welche unterschiedlich stark durch das Hochwasser vom Juli 2021 geschädigt wurden. Die nachhaltige Wiederherstellung dieser Gewässer (M220 - M264) ist im Wiederaufbauplan (WAP) der Stadt Bad Münstereifel verankert worden. Zur optimalen Organisation dieser Aufgabe wurden die jeweiligen Gewässersysteme (Projekträume) in einzelne Maßnahmen (M) bzw. in Maßnahmenverbünde (MV) aufgegliedert. II. Angaben Projekt MV2 (rechte Zuflüsse Buchholzbach) Der Maßnahmenverbund MV2 beinhaltet die Gewässer (Projekträume) Brömmersbach (M222), Lamersbach (M239) und Seldesbach (M262). Der Lamersbach und der Seldesbach sind rechtsseitige Zuflüsse des Hauptgewässers Buchholzbach (teilweise auch als Escher Bach bezeichnet) und münden oberhalb bzw. unterhalb des Ortsteiles Berresheim in diesen. Dagegen ist der Brömmersbach ein Zufluss des Armuthsbachs und wurde, territorial und organisatorisch begründet, dem MV 2 zugeordnet. Im weiteren Verlauf mündet auch der Buchholzbach in den Armuthsbach, welcher bei der rheinland-pfälzischen Ortslage Schuld in die Ahr fließt. Der Buchholzbach (M224) selbst ist kein Bestandteil dieser Wiederherstellungsmaßnahmen. Alle Längen- und Höhenangaben der genannten Gewässer beziehen sich dabei nur auf das Stadtgebiet von Bad Münstereifel. Der Projektraum Brömmersbach (M223) umfasst 6 Teilbereiche. Hauptgewässer ist der ca. 4,06 km lange Brömmersbach, welcher ein Gefälle von 4 % aufweist. Der 1,42 km lange Rothsiefen ist der nächste zufließende Bestandteil. Dieser überwindet einen Höhenunterschied von 77 m, was einem Gefälle von 5 % entspricht. Der Blinderter Bach ist auf dem Stadtgebiet 1,38 km lang. Die Höhendifferenz beträgt 91 m (Gefälle ca. 4 %). Ein unbenanntes Nebengewässer (NG) ist ein weiterer Zufluss zum Brömmersbach. Dieses Nebengewässer ist nur 680 m lang. Mit einem Höhenunterschied von ca. 56 m hat er ein starkes Gefälle von 8 %. Weiterer Bestandteil des Projektraumes M223 ist der 1,37 km lange Hockensiefen mit einem Höhenunterschied von 89 m. Dies entspricht einem Gefälle von ca. 6 %. Nach Aufnahme dieser zahlreichen Zuflüsse mündet der Brömmersbach in den Armuthsbach. Dieser Bach ist im Stadtgebiet von Bad Münstereifel 1,31 km lang. Bei einer Höhendifferenz von lediglich 17 m hat dieser Bereich ein sehr geringes Gefälle von nur 1 %. Der Projektraum Brömmersbach (M223) hat damit eine Gesamtlänge von 10,22 km. Der 2. Bestandteil des MV2 ist der 3,03 km lange und zuflußlose Lamersbach (M239) mit einem Höhenunterschied von 117 m, was einem Gefälle von ca. 4 % entspricht. Der Seldesbach (manchmal auch als Selbach bezeichnet) mit seinem Zufluss Billsiefen ist der 3. Bestandteil des Maßnahmenverbundes 2. Mit einer Länge von 3,98 km, einer Höhendifferenz von 176 m und somit einem Gefälle von 4 % ist der Seldesbach ein durchschnittliches Gewässer. Dagegen hat der nur 620 m lange Billsiefen, bei einem Höhenunterschied von 63 m, ein sehr starkes Gefälle von ca. 10 %. Der Maßnahmenverbund MV2 ist insgesamt ca. 17,85 km lang und hat ein durchschnittliches Gefälle von 5,1 %. Nur im Projektraum Brömmersbach (M223) ist ein Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die Gewässerläufe des kompletten Blinderter Bachs und des gesamten Brömmersbachs sind dem Naturschutzgebiet EU-164 "Brömmersbach" zugeordnet. Dies gilt auch für den gesamten Bereich des Armuthsbachs (im Stadtgebiet von Bad Münstereifel) bis zur Einmündung des Buchholzbaches. FFH-Gebiete sind im Bereich des MV2 keine ausgewiesen. Die Gewässer der Projekträume (außerhalb der Ortslagen Esch, Nitterscheid, Mutscheid, Ellesheim, Sasserath und Ohlerath) des Maßnahmenverbundes 2 befinden sich komplett in Landschaftsschutzgebieten (LSG). Alle Gewässerläufe des MV2 liegen größtenteils in Waldgebieten. Die Gewässerverläufe sind gekennzeichnet durch einige Querungen von Straßen und Wegen, welche als Brücken oder Durchlässe hergestellt wurden. Diese wasserbaulichen Anlagen, besonders die Durchlässe, wurden teilweise stark beschädigt bzw. zerstört. Dieser Schädigungsgrad gilt auch für die gesamten Gewässersysteme. Insbesondere sind Tiefenerosion, Sedimentation, Ufererosion, Sturzbäume, Hangrutschungen und Böschungsabbrüche aufgetreten. Weiterhin wurde Unrat oder Müll angeschwemmt. Ziel der gesamten Maßnahme ist die nachhaltige und naturnahe Wiederherstellung der Gewässer im Bereich des Maßnahmenverbundes, damit zukünftig bei ähnlichen Ereignissen diese enormen Schädigungen vermieden bzw. vermindert werden. Insbesondere sind die Durchlässe instand zu setzen, zu sanieren oder neu zu bauen, sofern dies notwendig ist. Die Bemessung der Durchlässe ist auf der Basis der Erkenntnisse des Starkregenereignisses 2021 zu überprüfen und es sind diese Bauwerke, sofern erforderlich, dementsprechend zu ertüchtigen, damit einem erneuten Versagen vorgebeugt wird. Bei der Wiederherstellung des gesamten Bachverlaufes ist besonderes Augenmerk auf eine mögliche Renaturierung bzw. eigendynamische Entwicklung des Gewässers unter Beachtung eines nachhaltigen Naturschutzes zu richten. Behördliche Abstimmungen und daraus resultierende Vorgaben oder Auflagen sind dabei zwingend umzusetzen. Der Landschaftspflegerische Begleitplan, die Ingenieurbauwerke, die planungsbegleitende Vermessung, die Geotechnik und der SiGeKo sind Bestandteil der Planungsleistungen nach HOAI
5 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
18.08.25
Fragenfrist
09.09.25
Teilnahmefrist
15.09.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Bad Münstereifel, Deutschland
Vertragslaufzeit
16 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
zvs@bad-muenstereifel.de
Telefon
+49 2253505-0
Website
https://www.bad-muenstereifel.de/startseite/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Erbringung der Dienstleistung ist gem. § 75 VgV einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation gem. § 75 Abs 1 VgV oder gem. § 75 Abs. 2 VgV (Los abhängig) - es wird insoweit auf die Angaben zu den einzelnen Lose verwiesen. Für juristische Personen gilt. § 75 Abs. 3 VgV. Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen. Für den Fall, dass es ich bei dem Bewerber um eine juristische Person handelt, ist ein den Anforderungen der § 75 Abs. 1 bzw. 2 VgV entsprechender verantwortlicher Berufsangehöriger gem. § 75 Abs. 3 VgV zu benennen.

  • Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit u.a. anhand des Gesamtumsatzes der letzten drei Geschäftsjahre. Hierzu haben die Bewerber/Bewerbergemeinschaften (im folgenden wird lediglich die Bezeichnung "Bewerber" verwendet. Diese umfasst sowohl Bewerber als auch Bewerbergemeinschaften) (losübergreifend) in der Anlage Teilnahmeantrag ihre Umsatzzahlen (Gesamtumsatz) der letzten drei Geschäftsjahre mitzuteilen. Sofern die Gesamtumsatzzahlen für das Jahr 2024 noch nicht vorliegen, sind die Zahlen der Jahre 2021-2023 zu benennen. Die Umsätze von Bewerbergemeinschaften sind einzeln auszuweisen, werden aber für die Bewertung addiert. Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen. Zusätzlich gilt für das Los 2 - Objektplanung Ingenieurbauwerke: Als Mindestanforderung an die Eignung gilt: Jährlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 200.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr. Das Kriterium stellt darüber hinaus (nur) für das Los 2 ein Auswahlkriterium dar (Gewichtung 30) - siehe hierzu auch zu den losspezifischen Angaben.

  • Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit u.a. anhand des Nachweises über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: Losübergreifend gilt: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerberinnengemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Gemeinschaft einzureichen. Als Mindestanforderung an die Eignung gelten Losabhängig folgende Mindestdeckungssummen: Los 1: Mind. 5 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden Mind. 3 Mio. EUR je Versicherungsfall für Sach- und Vermögensschäden Los 2: Mind. 5 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden Mind. 3 Mio. EUR je Versicherungsfall für Sach- und Vermögensschäden Los 3: Mind. 5 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden Mind. 3 Mio. EUR je Versicherungsfall für Sach- undVermögensschäden Los 4: Mind. 3 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden Mind. 1 Mio. EUR je Versicherungsfall für Sach- und Vermögensschäden Los 5: Mind. 5 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden Mind. 3 Mio. EUR je Versicherungsfall für Sach- und Vermögensschäden Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung über das Bestehen einer den Anforderungen entsprechenden Versicherung einzureichen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).

  • Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit der Bewerber u.a. anhand der Zahl der technischen Fachkräfte, welche die Bewerber bei der Leistungserbringung einsetzen werden. Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung einzureichen, in der sie die Anzahl der technischen Fachkräfte je Los angeben, welche sie bei der Leistungserbringung einsetzen werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung durch die Bewerbergemeinschaft als solche einzureichen. Es gelten folgende Mindestanforderungen je Los: - Lose 1 3-5: Einsatz von mind. 1 technischen Fachkraft für die Leistungserbringung. - Los 2: Einsatz von mind. 2 technischen Fachkräften für die Leistungserbringung. Darüber hinaus stellt das Kriterium (nur für das Los 2) ein Auswahlkriterium dar (Gewichtungsfaktor 20) - siehe losspezifische Angaben.

  • Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit der Bewerber u.a. anhand von Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen der letzten 5 Jahre. Anknüpfungspunkt für die Berechnung des 5-Jahre-Korridors ist der Ablauf der Teilnahmefrist. Zum Nachweis haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag für jede Referenz eine Referenzbeschreibung einzureichen, aus der der Leistungsinhalt, Leistungszeitraum sowie die Erfüllung der Losspezifischen Anforderungen an die Referenzen hervorgeht. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Als Mindestanforderung an die Eignung gilt: Vorlage von mind. 1 Referenz welche die Losspezifischen Anforderungen erfüllt. Dieses Kriterium wird auch für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe verwendet. Die Gewichtung ist losabhängig. Es gelten folgende losspezifische Anforderungen an die Referenzen: - Los 1: Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbilds "landschaftspflegerischer Begleitplan" nach § 26 Abs. 1 und Abs. 2 iVm Anlage 7 HOAI - Planungsanforderungen mind. der HZ II zuzuordnen und beplante Fläche von mind. 8 ha. Auswahlkriterium: Gewichtung (100) - Los 2: Bei Los 2 gibt es neben den Referenzen auch weitere Auswahlkriterien (siehe zu losspezifische Besonderheiten): Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 Abs. 1 HOAI - Planungsanforderungen mind. der HZ II zuzuordnen und mit anrechenbaren Kosten von mind. 300.000 EUR. Auswahlkriterium: Gewichtung (50) - Los 3: Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Teilleistungen a-c des Leistungsbilds "Geotechnik" nach Anlage 1.3.3. HOAI - Planungsanforderungen mind. der HZ I zuzuordnen und mit anrechenbaren Kosten von mind. 100.000 EUR. Auswahlkriterium: Gewichtung (100) - Los 4: Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-4 des Leistungsbilds "Planungsbegleitende Vermessung" nach Anlage 1.4.4. HOAI - Planungsanforderungen mind. der HZ III zuzuordnen und mit mind. 900 Verrechnungseinheiten. Auswahlkriterium: Gewichtung (100) - Los 5: Unterkriterium 1: Erbringung der wesentlichen wesentlichen planungsbegleitenden Regelleistungen der AHO Schriftenreihe gemäß Ziffer II.1 AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 15 der aktuellen Fassung (Stand Juni 2022)" Auswahlkriterium: Gewichtung (50) Unterkriterium 2: Erbringung der wesentlichen baubegleitenden Regelleistungen der AHO-Schriftenreihe gemäß Ziffer II.2 AHO Schriftenreihe Heft Nr. 15 der aktuellen Fassung (Stand Juni 2022)" Auswahlkriterium: Gewichtung (50)

  • Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit Abgabe des Teilnahmeantrages anzugeben, welche Teile des Auftrags je Los er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche). Die Bewerber, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe voraussichtlich vorgesehen sind, haben auf gesondertes Anfordern im Teilnahmewettbewerb durch den Auftraggeber je Los die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers nebst weiteren Eignungsnachweisen im Teilnahmewettbewerb zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise an die Eignungsanforderungen beizubringen: - Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV (je Los), - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach§§ 123, 124 GWB (losübergreifend), - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (losübergreifend), - Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung entsprechend der Anforderungen an die Bewerber selbst - Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren pro Jahr ausgewiesen (sofern 3 Jahre tätig) (losübergreifend), - Angaben zu geeigneten Referenzen (es gelten die Wertungsvorgaben gem. Unterlage 1 bzw. Unterlage 3) bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beizubringen (losübergreifend). Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen bzgl. der Referenzen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht. Für die Nachweisführung durch potenzielle Nachunternehmen, die auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen sind, werden individuelle Vordrucke durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf37 KB32 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Präsentation89 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB24 Seiten
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