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Rechtsberatungsleistungen im Vergabe- und Baurecht im Rahmen des Wiederaufbaus

Auftraggeber
Veröffentlicht
08.06.2026
Angebotsfrist
Die Verbandsgemeinde Altenahr mit ihren zugehörigen Ortsgemeinden (VG Altenahr/VGA) beabsichtigt die Vergabe von Rechtsberatungsleistungen in drei Losen, die jeweils über einen Zeitraum von 6 Jahren (4 Jahre Grundlaufzeit; zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr) auf der Basis von Rahmenvereinbarungen erbracht werden sollen. Der Beschaffungsbedarf geht auf die Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 zurück, bei der ein großer Teil des baulichen Bestands der VG Altenahr zerstört wurde. Seither wurden umfangreiche Maßnahmen zur Folgenbeseitigung getroffen. Hierbei befindet sich die VG Altenahr nach der Bewältigung der Akutphase inzwischen in der Planungs- und Aufbauphase. Im Rahmen dieser sollen vielfältige Gebäude und andere bauliche Anlagen wiederhergestellt werden. Die VG Altenahr und die Ortsgemeinden sind öffentliche Auftraggeber und somit an die Einhaltung des nationalen bzw. europäischen Vergaberechts gebunden. Die für den Wiederaufbau benötigten Planungs- und Bauleistungen sind von der VG Altenahr gemäß den geltenden vergaberechtlichen Regelungen auszuschreiben. Mit dieser Vergabe soll die rechtliche Begleitung der erforderlichen Vergabeverfahren beschafft werden. Darüber hinaus ergeben sich im Rahmen der Bauausführung vielfältige bau- und architektenrechtliche Fragestellungen, bei denen die VGA Rechtsberatung benötigt. Diese baubegleitende Rechtsberatung wird ebenfalls mit dieser Vergabe beschafft. Zum Ausschreibungsgegenstand in den drei Losen gehört auch die rechtliche Begleitung von Bau- und Planerausschreibungen, sowie die baubegleitende Rechtsberatung, für das Abwasserwerk Mittelahr (AWWMA). Auftraggeber ist diesbezüglich die VGA. Abrufberechtigt aus dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag (Lose 1, 2, 3) sind die VGA, sowie die Ortsgemeinden: • Ahrbrück • Altenahr • Berg • Dernau • Heckenbach • Hönningen • Kalenborn • Kesseling • Kirchsahr • Lind • Mayschoß • Rech Im Falle von Vergaben der Ortsgemeinden erfolgt der Abruf der Rechtsberatung durch die Ortsgemeinden. Die Vergaben werden von der Vergabestelle der VGA im Auftrag der jeweiligen Ortsgemeinde begleitet. Die Vorhaben des Wiederaufbaus sind allesamt öffentlich gefördert, sodass auch die jeweils geltenden Förderbedingungen im Rahmen der Vergabeverfahren, aber auch der Bauausführung, eingehalten werden müssen. Eine inhaltliche Beschränkung auf dem Wiederaufbau zuzurechnende Leistungen erfolgt nicht. Es werden drei Lose gebildet.
Vergabeunterlagen
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
08.06.26
Teilnahmefrist
07.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Altenahr, Deutschland
Vertragslaufzeit
72 Tage
E-Mail
vergabe@kanzlei-forkert.de
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Telefon
+492632989850
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Website
https://www.altenahr.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf dem Vordruck Teilnahmeantrag die Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro ohne USt. sowie Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aus dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Rechtsberatung) in Euro ohne USt. anzugeben.
    • Mindestumsatz: 1 Mio. € im letzten Geschäftsjahr oder im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre.
  • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf dem Vordruck Teilnahmeantrag die Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro ohne USt. sowie Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aus dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Rechtsberatung) in Euro ohne USt. anzugeben.

  • Der Bewerber muss zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechterhalten. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen - Personen-, Vermögens- und Sachschäden

    • 10 Mio. €
    • Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Vierfache der genannten Deckungssummen betragen. Die Versicherung muss eine unbegrenzte Nachhaftungsfrist aufweisen.
    • Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht gemäß §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen worden sind.
    • Die Auftraggeberin prüft, ob bei dem Bewerber die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbewerber sowie alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Vordruck Teilnahmeantrag. Besteht im Niederlassungsstaat des Bewerbers keine Verpflichtung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist im gleichen Vordruck zu erklären, dass der Beruf gleichwohl in erlaubter Weise ausgeübt wird.
    • Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag Erklärungen zu Referenzen einzureichen (durch Ausfüllen des Referenzbogens). Einzureichen sind mindestens 3 geeignete Unternehmensreferenzen über mit dem Auftrag vergleichbare Leistungen, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen auch nach Art, Umfang und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen.
    • • Die Referenzen müssen Rechtsberatung im Bau- und Architektenrecht betreffen.
    • • Mindestens eine Referenz muss die bau- und architektenrechtliche Beratung über mindestens 200 abgerechnete Honorarstunden im Jahr für einen öffentlichen Auftraggeber umfassen.
    • Die Leistungen wurden in den letzten fünf (5) Jahren (gerechnet ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung) erbracht oder werden aktuell noch erbracht (bei laufenden Projekten muss ein wesentlicher Teil der Leistung bereits erfolgt sein).
  • Mindestanforderungen

    • Die folgenden Anforderungen beziehen sich auf das Personal, das im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll (Projektteam).
    • Projektleiter: 1 Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwalt mit mindestens 10-jähriger Berufserfahrung im Tätigkeitsschwerpunkt Bau- und Architektenrecht, davon, mindestens 5-jährige Erlaubnis zur Führung des Fachanwaltstitels
    • Stellvertretender Projektleiter: 1 Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwalt mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Tätigkeitsschwerpunkt Bau- und Architektenrecht, davon, mindestens 1-jährige Erlaubnis zur Führung des Fachanwaltstitels
    • Projektmitarbeiter: 1 Erfahrene(r) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwalt mit mindestens 2 -jähriger Berufserfahrung im Tätigkeitsschwerpunkt Bau- und Architektenrecht

Zuschlagskriterien

  • Preis: Das Zuschlagskriterium Preis hat einen Gesamtanteil von 30 %. Maßgeblich für die Angebotswertung ist der von der Auftraggeberin errechnete (fiktive) Wertungspreis. Es handelt sich um einen fiktiven Preis, da kein Anspruch auf Abnahme bestimmter Mengen besteht und nur die tatsächlich abgerufenen Leistungen vergütet werden. Maßgeblich ist der lt. Preisblatt errechnete „Wertungspreis gesamt“.

  • Personalkonzept

    • Das eingereichte Personalkonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Die Bepunktet erfolgt nach folgendem Schema/anhand folgender Unterkriterien:
    • Kriterium 1: Berufserfahrung des Projektleiters im Tätigkeitsschwerpunk Bau- und Architektenrecht 11 – 15 Jahre (1 Punkt je Jahr > 10)
    • 16 – 20 Jahre
    • (1 Punkt je Jahr > 10): 21 – 25 Jahre (1 Punkt je Jahr > 10)
    • 26 und mehr Jahre (1 Punkt je Jahr > 10 bis max. 30 Jahre).
    • Kriterium 2: Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters im Tätigkeitsschwerpunkt Bau- und Architektenrecht 6 – 10 Jahre (1 Punkt je Jahr > 5)
    • 11 – 15 Jahre (1 Punkt je Jahr > 5)
    • 16 – 20 Jahre (1 Punkt je Jahr > 5) 21 und mehr Jahre (1 Punkt je Jahr > 5 bis max. 25 Jahre). Kriterium 3: Anzahl Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht im Projektteam 3 (=5Pkte)
    • 4 (=10Pkte)
    • 5 (=15Pkte)
    • 6 und mehr (=20Pkte). Kriterium 4:
    • Jahre des Bestehens eines Fachanwaltstitels je Projektmitarbeiter im Durchschnitt des Projektteams 2,5-4,5 (1 Punkt je 0,5 Jahre > 2)
    • 5-7 (1 Punkt je 0,5 Jahre > 2)
    • 7,5-9,5 (1 Punkt je 0,5 Jahre > 2)
    • 10 und mehr (1 Punkt je 0,5 Jahre >2 bis max. 12 Jahre).
    • Die benannte Personal ist zwingend bei der Auftragsdurchführung einzusetzen. Ein Austausch bedarf, auch bei vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung, der vorherigen Genehmigung des Auftraggebers.
    • Details s. Ausschreibungsbedingungen.
  • Organisationskonzept

    • Das eingereichte Organisationskonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Maßgeblich ist eine Prognose des Auftraggebers, welches Organisationskonzept die bestmögliche Leistungserbringung erwarten lässt. Um das Organisationskonzept bewerten zu können, sind mindestens folgende Angaben zu machen:
    • - Organisation des Projektteams (u.A. Hierarchieebenen)
    • - Vertretungsregelungen
    • - Darstellung der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
    • - Reaktionszeiten (Stunden/Arbeitstage) in der insb. bei kurzfristigem Abstimmungsbedarf reagiert wird
    • - Fortbildungen
    • - Qualitätssicherung (Beschreibung der internen Qualitätssicherungsmaßnahmen vor Versendung von Entwürfen etc.)
    • Es erfolgt eine ergebnisoffene vergleichende Bewertung der verschiedenen Bieterkonzepte (Konzeptwettbewerb). Die einzelnen Unterpunkte werden gleich gewichtet.
    • 10 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine hervorragende Auftragsdurchführung erwarten lässt.
    • 8 – 9 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine sehr gute Auftragsdurchführung erwarten lässt.
    • 6 – 7 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine gute Auftragsdurchführung erwarten lässt.
    • 4 - 5 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt betrachtet eine durchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt.
    • 2 – 3 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt eine unterdurchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt.
    • 0 - 1 Punkt erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin insgesamt eine unzureichende bzw. mangelhafte Auftragsdurchführung erwarten lässt.

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Lose (3)

Eigenerklärung24 KB32 Seiten
Eignungskriterien156 KB6 Seiten
Preisblatt78 KB2 Tabellen
Präsentation37 KB24 Seiten
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