Veröffentlichung 14.08.26 | Fragenfrist 07.09.26 | Teilnahmefrist 14.09.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
Eignung zur Berufsausübung
Insgesamt über alle Einsatzgebiete für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2020/2021-2022/2023-2024/2025) 1. Umsatz des Unternehmens (Bewerbers) aus dieser Leistung innerhalb der EU 2. Angabe der jeweiligen Auftraggeber innerhalb der EU 3. Absatzmenge – hierbei müssen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt mindestens folgende Mengen an Auftraggeber der EU geliefert worden sein: insgesamt an rohe Schwellen: mind. 350m³ gesamthaft für alle Einsatzgebiete Die vorgenannten Mindestliefermengen haben sich aufgrund von Erfahrungen in den letzten Jahren als aussagefähige Referenzmengen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit im Hinblick auf erbrachte Lieferquoten ergeben. Des Weiteren entsprechen Sie in m³ umgerechnet ungefähr den Mindestangebotsmengen (= kleinste Mengenlosgrößen) der Vergabe. Die Mindestlieferkapazität muss mindestens die Menge eines Teilmengenloses betragen. Für die Eichenweichenschwellen: FSC-/ PEFC-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis des Bewerbers sowie Erklärung der Einhaltung der EU-Holzhandelsverordnung für nachhaltige Holzwirtschaft und legale Holzbeschaffung (Gleichwertigkeit anderer Zertifikate muss durch Bewerber nachgewiesen werden) Angabe der Gesamtsägekapazität für den Lieferzeitraum Januar 2027 bis Dezember 2027 (12 Monate) des Bewerbers Angabe der eigenen monatlichen Sägekapazität des Bewerbers. Wenn keine eigene Sägekapazität vorhanden ist oder diese nicht genutzt wird: Information über Art und Umfang eines beabsichtigten Fremdunternehmereinsatzes bzw. Rückgriffs auf fremde Kapazitäten (fremde Kapazitäten sind auch solche von konzernverbundenen Unternehmen). Wenn die Kapazität in Summe nicht für ein Teilmengenlos ausreicht kann der Bieter nicht am Verfahren teilnehmen. Die im Teilnahmewettbewerb erklärte Angabe zur Kapazität findet zusätzlich Verwendung in der Angebotsphase.
Bestätigungen gemäß Lieferantenselbstauskunft oder entspr. Erklärungen, insb. Gesamtumsatz des Unternehmens (Bewerber) der letzten zwei Geschäftsjahre (zur Betrachtung der finanziellen Stabilität des Unternehmens)
Im Fall eines beabsichtigten Einsatzes eines Nachunternehmens (NU) sind mit dem Teilnahmeantrag neben den geforderten Eignungsnachweisen folgende Erklärungen des Nachunternehmers vorzulegen (Ziel: Eignung des/der Nachunternehmer(s) prüfen sowie überprüfen, ob die fremden Kapazitäten, auf die sich der Bewerber/Bieter berufen hat, auch zur Verfügung stehen), anhand von 1) Verpflichtungserklärung(en) zur Holzlieferung im Auftrag des Bieters (zur Überprüfung der Angebotsmenge) 2) FSC-/PEFC-Zertifikat des NU gem. EU-Holzhandelsverordnung bzw. gleichwertiger Nachweis, dass die Anforderungen der EU-Holzhandels VO eingehalten sind (siehe oben) 3) Bestätigung, dass der NU nicht durch die DB gesperrt ist und Bietereigenerklärung ohne Erklärung zum Verhaltenscodex 4) Angabe der Sägekapazität des NU in m³ pro Monat (wenn NU = Sägewerk ist)
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