Sachverständigentätigkeiten gemäß Paragraph 20 AtG im Rahmen der atomrechtliche und strahlenschutzrechtliche Aufsicht für das Helmholtz Zentrum Hereon ,Bereitstellungshalle sowie HAKONA und der Sammelstelle SH
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Auftraggeber
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Die atom- und strahlenschutzrechtliche Genehmigungs - und Aufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein benötigt für ihre Aufgaben fachkundige Unterstützung bei der atom- bzw. strahlenschutzrechtlichen Überwachung der Bereitstellungshalle (BSH), der Halle zur Komponentenuntersuchung (HAKONA) und der Sammelstelle am Standort des Helmholtz-Zentrum Hereon (Hereon). Die zu erbringenden Leistungen umfassen organisatorische, administrative und technische Aspekte, sowie Projektleitertätigkeiten.
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