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Sanierung alte Männeranstalt (SAM) - Technisches Inbetriebnahmemanagement und technisches Monitoring

Das technische Inbetriebnahmemanagement und technische Monitoring umfasst freiberufliche Leistungen zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, effizienten und planungskonformen Funktion technischer Anlagen der zu sanierenden "Alten Männeranstalt" der JVA Wittlich. Das Inbetriebnahmemanagement strukturiert und koordiniert den gesamten Inbetriebnahmeprozess zwischen den haustechnischen wie auch sicherheitstechnischen Anlagen, erstellt Prüf- und Funktionslisten, begleitet gewerkeübergreifende Funktionsprüfungen, dokumentiert Ergebnisse und stellt sicher, dass alle Systeme vor der Übergabe an den Betrieb ordnungsgemäß funktionieren. Das technische Monitoring ergänzt diesen Prozess durch die Definition von Mess- und Monitoringkonzepten, die Erfassung und Analyse von Betriebsdaten, den Abgleich von Ist- und Sollwerten sowie die Identifikation und Begleitung von Optimierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb. Beide Leistungen dienen gemeinsam dazu, die Anlageneffizienz transparent zu bewerten, Mängel frühzeitig zu erkennen und die Energie- und Betriebsqualität nachhaltig zu sichern. Weiter ist die Durchführung dieser freiberuflichen Dienstleistungen eine Anforderung zum Nachweis für eine BNB gemäße Bauausführung (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen). Technisches Inbetriebnahmemanagment (TIBM): Das Leistungsbild Technisches Inbetriebnahmemanagement (TIBM) gem. Anlage 1a zum Vertrag ist aus der AMEV Empfehlung "Inbetriebnahmemangement" (Nr. 170) - Stand 16.10.2023 übernom-men, dass auch Grundlage der Angebotskalkulation und der Leistungsbeschreibung ist. Das Leistungsbild orientiert sich an der Struktur der RLBau und HOAI. Beauftrag werden die Leis-tungen in zwei Beauftragungsstufen. Die Grundleitungen sind im Angebotsblatt aufgeführt. Zu den optionalen Leistungen gehört die Erstellung eines Nutzerhandbuches. Technisches Monitoring: Das Leistungsbild Technisches Monitoring (TMon) gem. Anlage 1b zum Vertrag ist aus der AMEV Empfehlung "Technisches Monitoring 2020 - Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssi-cherung" (Nr. 158) übernommen, die auch Grundlage der Angebotskalkulation und Leistungsbe-schreibung ist. Sofern es Überschneidungen mit dem Leistungsbild "Technisches Inbetriebnahmemanagement" (TIBM) der AMEV "Inbetriebnahmemangement" (Nr. 170) - Stand 16.10.2023 gibt, sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen nur als ergänzende Leistungen zur Unterstützung des TIBM zu verstehen. Die Grundleitungen sind im Angebotsblatt aufgeführt. Zu den besonderen Leistungen gehört die Unterstützung bei der Erstellung eines Inbetriebnahmeplans, Entwicklung eines Konzepts zur späteren Übergabe der erlangten Daten und Informationen an den Betreiber. Prüfung der Entwurfsplanung des Generalplaners (LPH3) auf Vollständigkeit in Bezug zum TMON, Begleitung der Probe-betriebe und Leistungstest, Unterstützung des Betreibers zur Optimierung des Anlagenbetriebs.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
01.07.26
Abgabefrist
30.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Trier, Deutschland
Vertragslaufzeit
95 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe-fbt.koblenz@lbb.rlp.de
Freischalten
Telefon
+49 2619701-0
Freischalten
Website
http://www.lbb.rlp.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.

  • Als Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen

    • eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssummen beträgt. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist zusätzlich durch eine schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens (in der Deckungszusage oder einem separaten Schreiben) nachzuweisen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei einer Bietergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine Versicherungsbestätigung über den geforderten Versicherungsschutz von allen ARGE-Mitgliedern vorgelegt werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, mitversichert ist
    • aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, enthalten ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE für alle beauftragten Leistungen mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und einer mindestens 2-fachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Bei einer Bewerbergemeinschaft bzw. ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken.
  • Erklärungen des Bieters (Einzelunternehmen bzw. Bietergemeinschaft) über den allgemeinen Jahresumsatz (brutto) und den spezifischen Jahresumsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Als Mindeststandards werden gefordert: Der allgemeine Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. 100000 EUR pro Jahr betragen.

  • Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft: Eine Person, die Leitungsfunktion und Führungsverantwortung hat. Hierzu zählen u.a. auch Projektleiter, Bauleiter und deren Stellvertreter.) namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben: - der Projektleiter und - der stellvertretende Projektleiter. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen. Als Mindeststandards werden gefordert: Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) im Fachbereich Technische Ausrüstung, Betriebswirtschaft oder Projektmanagement im Bauhaupt- oder Nebengewerbe. und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der genannten Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen. Der stellvertretende Projektleiter muss mindestens Meister oder staatlich geprüfter bzw. anerkannter Techniker in der Fachrichtung Technische Ausrüstung, Betriebswirtschaft oder Projektmanagement sein und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in der genannten Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen, davon mind. 1 Jahr in der Bauleitung (Baustellenpraxis).

  • Für den Bieter (Unternehmen/Büro) / die Bietergemeinschaft, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben: a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme, b) Auftraggeber mit Name und Anschrift, c) Gebäudeart, d) Nutzungsart des Gebäudes, e) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis) und Abschluss der LPH 8 und der Bauausführung. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: Referenzanforderungen für das Unternehmen: Mindestens 2 Referenzen über Neubau, Modernisierung und/oder Erweiterungsbau eines Verwaltungsgebäudes, einer Beherbergungsstätte oder eines Justizgebäudes. Zugelassener Referenzzeitraum für die Referenzen: Es werden alle Referenzen zugelassen, bei denen die LPH 8 nach dem 31.05.2016 abgeschlossen wurde und die LPH 8 oder die Bauausführung vor dem Ende der Teilnahmefrist abgeschlossen ist.

  • Der Bieter hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters (inklusive Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters (inklusive Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren muss mind. 2 Beschäftigte betragen.

Zuschlagskriterien

  • Personalkonzept, Organisation und Koordination in Projekten (allgemein): Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

  • Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebende Leistung und zur konzeptionellen Vorgehensweise (projektspezifisch): Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

  • Honorar: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

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