Frist abgelaufen

Schülerbeförderung Gmund a.Tegernsee 2024/2025

Die Angebotsfrist ist am 29. April 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
26.03.2024
Angebotsfrist
29.04.2024
Durchführung der Beförderungsleistungen, die für die Beförderung von Schülern und Schülerinnen der Grundschule Gmund a. Tegernsee mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und der Schule in beide Richtungen notwendig sind. Zudem umfassen die Beförderungsleistungen auch Fahrten zwischen der Schule und zu außerschulischen Unterrichtsstätte sowie Fahrten bei Nachmittagsunterricht.Es sind voraussichtlich ein 50-Sitzer und ein 22-Sitzer notwendig. Für alle Schüler und Schülerinnen muss ein Sitzplatz vorhanden sein. Voraussichtliche Gesamtbesetztkilometer/Schuljahr: 22.000 km

Zeitplan

Veröffentlichung
26.03.24
Fragenfrist
21.04.24
Abgabefrist
29.04.24
Öffnung
29.04.24
Vertragsbeginn
10.09.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Gmund a. Tegernsee, Deutschland
Vertragslaufzeit
4 Tage
E-Mail
georg.dorn@gmund.de
Telefon
+498022750516
Website
http://www.gmund.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV): Eintragung in das Berufsregister des Betriebssitzes oderWohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem derBieter ansässig ist (Anlage 2 der Angebotsaufforderung,Eigenerklärungen). Oder auf andere Weise die Erlaubnis zurBerufsausübung nachweisen. Sollte das Angebot in die engere Wahlkommen, wird der Bieter auf gesondertes Verlangen Nachweise vorlegen,die nicht älter als 6 Monate sind.

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)

    • Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:•Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatzbezüglich der Verkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zuvergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre(Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen).• Erklärung zumVorliegen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einerDeckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall oder eineErklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zumZeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird (Anlage 2 derAngebotsaufforderung, Eigenerklärungen).• Erklärung zum Vorliegen einerKfz-Haftpflichtversicherung für die Leistungserbringung mit einerDeckungssumme von 100 Mio € pro Schadensfall, bei Personenschäden mitBegrenzung von 15 Mio € für die einzelne Person oder eine Erklärung, dassder Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zum Zeitpunkt derLeistungserbringung abgeschlossen haben wird (Anlage 2 derAngebotsaufforderung, Eigenerklärungen).•Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes: Sollte das Angebot indie engere Wahl kommen, wird der Bieter auf gesondertes Verlangen desAuftraggebers Nachweise bzgl. der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuernund Abgaben vorlegen die nicht älter als 6 Monate sind.Die finanzielleLeistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellenMittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führungdes Betriebes erforder¬lich sind. Sie ist zu verneinen, wenn dieZahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände anSteuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die ausunternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden. Der Bieter erklärt mitseiner Angebotsabgabe (siehe Anlage 2 der Angebotsaufforderung,Eigenerklärungen), dass• ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhandensind, um die gegebe-nenfalls mit diesem Auftrag vereinbartenAnschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen undAusrüstungen fristge¬recht zu tätigen sowie den laufenden Betrieb aufrechtzu erhalten,• die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen undnicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,• der Bieter sich nicht imKonkursverfahren bzw. sich nicht im gerichtlichen Vergleichsverfahrenoder in Liquidation befindet.Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterienfür die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einerEignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssendiese gemeinsam für die Auftragsausführung haften
    • die Haftungserklärungist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (sieheTeilnahmebedingungen).
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV): Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:• Ausgeführte vergleichbare Betriebsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Betriebsjahren (Beschreibung, Benennung von Ansprechpartnern der beauftragenden Stellen, Rechnungswert (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen).• Nachweis einer Grundqualifikation der Fahrer nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz bei Einsatz von Fahrzeugen größer als 9-Sitzer oder nach den vergleichbaren Rechtsvor¬schriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.Diesen Nachweis müssen Bieter/Subunternehmen beziehungsweise sämtliche Bieter einer Bietergemeinschaft für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, oder im Falle des Zuschlags nach gesonderter Aufforderung des AG abgeben.• Angabe des voraussichtlichen Standorts der Fahrzeuge (Betriebshof, örtliche Verfügbarkeit, kein Stellplatz im öffentlichen Raum der Gemeinde), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Dieser Standort muss so gewählt sein, dass die Busse gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung in höchstens 30 Minuten am Einsatzort sein können. Ein Abstellen der Busse im öffentlichen Raum der Gemeinde ist nicht zulässig.• Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Anlage 7 der Angebotsaufforderung).• Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen)Bitte berücksichtigen Sie, dass nach § 48 VgV Gespräche mit den Bietern möglich sind, um Zweifel über die Angebote oder die Bieter zu beheben. Sollte ein derartiges Aufklärungsgespräch notwendig werden, wird es rechtzeitig vereinbart werden.

  • Auflistung und kurze Beschreibung derEignungskriterien:Scientology-SchutzerklärungDie Scientology-Schutzerklärung (siehe Anlage 3 der Leistungsbeschreibung) müssen Bieterbeziehungsweise sämtliche Bieter einer Bietergemeinschaft sowie für denFall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, alle Subunternehmerabgeben. Zusätzliche verpflichtende Angaben für die Bekanntgabe nach§10a VgVErklärung zur Staatsangehörigkeit des Eigentümers desUnternehmens, zur Größe des Unternehmens, Angabe einer nationalenIdentifikationsnummer (Anlage 2 der Angebotsaufforderung,Eigenerklärungen).

Zuschlagskriterien

  • Preis nicht einziges Zuschlagskriterium

    • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alleKriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen:• Angebotener Preis zu 90%, der gebildet wird aus dem angebotenen Preis der Tagespauschale (Hin- und Rückfahrten)- dabei zu 100% Preis für Linienfahrten und FahrtenSchwimmunterricht und Nachmittagsunterricht einmal pro Woche.• Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen bzw. Hybrid- oder Elektrofahrzeuge wird als Alter 1 Monat angesetztBei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
  • Qualität nicht einziges Zuschlagskriterium

    • Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alleKriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen:• Angebotener Preis zu 90%, der gebildet wird aus dem angebotenen Preis der Tagespauschale (Hin- und Rückfahrten)- dabei zu 100% Preis für Linienfahrten und FahrtenSchwimmunterricht und Nachmittagsunterricht einmal pro Woche.• Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen bzw. Hybrid- oder Elektrofahrzeuge wird als Alter 1 Monat angesetztBei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf156 KB8 Seiten
Kalkulation78 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage37 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen203 KB6 Seiten
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