Veröffentlichung 01.07.24 | Vertragsbeginn 01.08.24 |
Eignungskriterien
Erfüllung der Eignungskriterien gemäß Unterlagen/Fragebögen (die Fragebögen/Unterlagen nebst Anlagen sind vollständig auszufüllen): Lieferantenselbstauskunftsbogen: Vordruck 1.1 Unternehmensdarstellung/Erklärung Antragsteller Vordruck 1.2 Antragstellergemeinschaft Vordruck 2 Erklärung Nachunternehmereinsatz Vordruck 3.1 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 124 GWB, § 46 SektVO Vordruck 3.2 Selbstreinigungsmaßnahmen (sofern zutreffend) Vordruck 4 Eignungsleihe (sofern zutreffend) Vordruck 5 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe (sofern zutreffend) Vordruck 6 Eigenerklärung über den Umsatz und Bonität Vordruck 7 Darstellung der Referenzen Vordruck 8 Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Vordruck 9 Verpflichtungserklärung DSGVO Vordruck 10 Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Vordruck 11 Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen Vordruck 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Vordruck 13 Einhaltung der Anforderungen aus Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) Vordruck 14 Anerkennung deutsches Recht und Anwendung der Sprache Deutsch im Vertragsfall Nachweis einer aktuell bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Eigenerklärung, dass der Antragsteller bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und die Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Antragsteller bereit ist. Die Haftpflichtdeckungshöhe einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vergleichbaren marktüblichen Versicherung muss pro Versicherungsfall für Gewerke a /Lose 2 UW Hochspannungsschaltanlage, 3 Stahlbau und 5 Montage Hochspannungsschaltanlage für Personen- und Sachschäden mindestens EUR 5.000.000 sowie für Vermögensschäden mindestens 500.000 EUR betragen. Für die Gewerke a / Lose 1 Planung Hochbau, 4 Hochbau sind folgende Deckungssummen erforderlich: für Personen- und Sachschäden mindestens EUR 1.000.000 sowie für Vermögensschäden mindestens 500.000 EUR. Der Antragsteller/die Antragstellergemeinschaft verpflichtet sich, die Versicherung über die Dauer der gesamten Präqualifikationszeit aufrecht zu erhalten und dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Erfüllung der Eignungskriterien gemäß Unterlagen/Fragebögen (die Fragebögen/Unterlagen nebst Anlagen sind vollständig auszufüllen)
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