Frist abgelaufen

Sickingen-Gymnasium Landstuhl_Gesamtsanierung_1.BA - Montage und Transport

Die Angebotsfrist ist am 19. November 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 23. Januar 2025

  • Starke Arme e.K., Mannheim · 26.671 €
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Auftraggeber
Veröffentlicht
18.10.2024
Angebotsfrist
19.11.2024
Das Sickingen Gymnasium in Landstuhl wird saniert. Im Rahmen dessen, soll die Einrichtung der naturwissenschaftlichen Räume (Biologie, Chemie, Informatik und Physik) mit vorhandenem Mobiliar neu bestückt werden. Dazu ist eine fachgerechte Demontage, Montage und Transport vom vorhandenen Mobiliar notwendig. Es handelt sich um 3 Übungsräume und 2 Sammlungsräume im Fachbereich Biologie, 2 Übungsräume sowie 1 Vorbereitungs- und Sammlungsraum im Fachbereich Biologie, 3 Informatikräume und 3 Übungsräume sowie 1 Sammlungsraum im Fachbereich Physik.

Zeitplan

Veröffentlichung
18.10.24
Abgabefrist
19.11.24
Öffnung
19.11.24
Vertragsbeginn
16.06.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Kaiserslautern, Deutschland
E-Mail
maximilian.stuppy@kaiserslautern-kreis.de
Telefon
+49 6317105697
Website
https://www.deutsche-evergabe.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zur Beurteilung der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen

    • - Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person, das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB begründet sind.
    • - Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person, das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 21, 23 Abs. 1, 2 AEntG, §§ 19, 21 Abs. 1, 2 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes oder § 98c AufenthG infolge der Belegung mit einer Geldbuße in Höhe von wenigstens 2.500 € bzw. infolge einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wegen illegaler Beschäftigung vorliegen.
    • - Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
    • - Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
    • - Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Unternehmens- (z.B. Handelsregister) oder Berufsregister.
    •  Angabe im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung “
    • - Eigenerklärung des Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
    •  Angabe im Formblatt „Mustererklärung Russland Sanktionen“
    • - Eigenerklärung des Bieters zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit.
    •  Angabe im Formblatt „Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit“
    • Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de) führen. Der Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an die beizubringenden Eigenerklärungen und Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der gestellten auftragsbezogenen Anforderungen zu belegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten Formblätter, alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) aus denen die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:
    • - Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle), nicht älter als 12 Monate.
    • Die Vergabestelle behält sich vor, entsprechende Eignungsnachweise wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
    • Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an. Die entsprechenden Erklärungen über die Einhaltung der Vorgaben des LTTG ist abzugeben und in den Vergabeunterlagen beigefügt. (Mustererklärungen 1 und 3)
    • Der Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an die beizubringenden Eigenerklärungen und Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen zu belegen.
  • Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgenden Unterlagen vorzulegen bzw. Angaben zu machen

    • - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
    • - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
    •  Angabe im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“
    • - Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
    •  Falls zutreffend Angabe im Formblatt 235/ 236
    • Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de) führen. Der Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an die beizubringenden Eigenerklärungen und Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der gestellten auftragsbezogenen Anforderungen zu belegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten Formblätter, alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) aus denen die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/ Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.
    • Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an. Die entsprechenden Erklärungen über die Einhaltung der Vorgaben des LTTG ist abzugeben und in den Vergabeunterlagen beigefügt. (Mustererklärungen 1 und 3)
    • Der Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an die beizubringenden Eigenerklärungen und Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen zu belegen.
  • Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgenden Unterlagen vorzulegen bzw. Angaben zu machen

    • - Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
    •  Falls zutreffend Angabe im Formblatt 235/ 236
    • - Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro für Sach- und 3 Millionen Euro für Personenschäden je Schadensfall
    • Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten Formblätter, alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) aus denen die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.
    • Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an. Die entsprechenden Erklärungen über die Einhaltung der Vorgaben des LTTG ist abzugeben und in den Vergabeunterlagen beigefügt. (Mustererklärungen 1 und 3)
    • Der Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an die beizubringenden Eigenerklärungen und Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen zu belegen.

Zuschlagskriterien

  • Preiskriterium

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Vergabeunterlagen

Preisblatt42 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage287 KB4 Seiten
Eigenerklärung124 KB8 Seiten
Eignungskriterien56 KB16 Seiten
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