Zuschlag erteilt am 30. Juni 2026
Veröffentlichung 26.03.26 | Fragenfrist 14.04.26 | Abgabefrist 24.04.26 | Öffnung 24.04.26 |
Eignungskriterien
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Eigenerklärung über den Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV), dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von EUR 5,0 Mio. pro Schadensfall besteht oder dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Geeignete drei Referenzen - welche mindestens zwei Maximalversorger (Universitätsklinika) und ein Krankenhaus beinhalten - über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers innerhalb der EU. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen).
Eigenerklärung zur personellen Ausstattung im Außendienst, wonach der Bieter über mindestens drei (3) deutschsprachige Außendienstmitarbeiter im Bundesgebiet verfügt bzw. zu Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung verfügen wird, die während der Vertragslaufzeit für die Betreuung der Auftraggeber zur Verfügung stehen. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Zuschlagskriterien
Preis: Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (VgV-Konzentrationspreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 55 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 55 multipliziert. Die Wertungspunkte für die Angebote mit den nächsthöheren Preisen ergeben sich somit aus folgender Berechnungsformel: (niedrigster Angebotspreis)/(Preis des zu wertenden Angebots) x 55=Punktwert Für die Wertung der Preise gilt: Wenn eine Leistungsposition vom Bieter nicht angeboten wird, so wird das Angebot nicht ausgeschlossen. Ist es dem Bieter ausnahmsweise unmöglich, einen Preis für ein Produkt anzugeben, wird für die Wertung dieser Position die höchste Preisangabe aus den übrigen Angeboten bei der betreffenden Position in Ansatz gebracht. Entsprechendes gilt, wenn das zu der jeweiligen Leistungsposition angebotene Produkt nicht alle Mindestanforderungen erfüllt. Wird für eine Position von keinem Bieter ein wertbarer Preis angegeben, wird diese Position bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
Qualität anhand des Unterkriterium A in Form des Konzepts "Servicequalität"
Qualität anhand des Unterkriterium B in Form des Konzepts "Lieferausfall"
Nachhaltigkeit: Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien haben die Bieter ihr Engagement für Nachhaltigkeit - somit ökologische, soziale und ökonomische Leistungen - entlang der auftragsbezogenen Lieferkette darzulegen (Teil B 08 der Vergabeunterlagen). In diesem Zusammenhang können die Bieter entweder einen aktuellen CSR (Corporate Social Responsibility), Auditierungsbericht eines externen Dienstleisters (z.B. Sustainalytics, EcoVadis, S&P Global Corporate Sustainability Assessment (CSA), ISS ESG, MSCI) vorlegen oder mittels Eigenerklärung die umgesetzten Maßnahmen im eigenen Betrieb darstellen. Ist ein Engagement für Nachhaltigkeit entlang der auftragsbezogenen Lieferkette bei einem Unternehmen vorhanden erhält der Bieter 5 Punkte. Gibt es beim Bieter bislang keine Nachhaltigkeitsstrategie entlang der Lieferkette, werden keine Punkte vergeben. Eine Punkteabstufung ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.
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