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Speisentransporte TMS

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.06.2026
Angebotsfrist
07.07.2026
Durchführung von Speisetransporten von der Zentralküche in Neu-Anspach zu den jeweiligen Lieferstellen mittels LKW.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
16.06.26
Abgabefrist
07.07.26
Vertragsbeginn
01.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Neu-Anspach, Deutschland
Vertragslaufzeit
5 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
post@taunus-menue-service.de
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Telefon
+49 6081 5769-0
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Website
https://www.taunus-menue-service.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • • Nachweis einer Frachtführerhaftplichtversicherung (Versicherungssumme mindestens 150.000 € pro Transportfall). Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 5 Tagen folgende Unterlagen vorzulegen

    • • Bescheinigung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von
    • Sozialbeiträgen,
    • Steuern und Abgaben.
    • • Bankauskünfte, Bankerklärungen
    • • Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Jahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Recht des Landes, bzw. des Mitgliedsstaates indem der Bieter
    • ansässig ist, vorgeschrieben ist.
  • • Nachweis der Rechtsform des Bieters, Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 5 Tagen folgende Unterlagen vorzulegen

    • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft.

  • • Referenzen über in den vergangenen drei Jahren durchgeführte Aufträge, die der ausgeschriebenen Leistung qualitativ/quantitativ vergleichbar sind.

  • • Erklärung zum Auftrag/Eignung (Dokument II.04).

  • Der Anbieter legt mit dem Angebot zudem ein Durchführungs-, Notfall- und Eigenkontrollkonzept vor, aus dem sich folgendes ergeben muss

    • 1. Art und Anzahl der zum Einsatz kommenden LKW, einschließlich Ersatzfahrzeuge bei Nichtverfügbarkeit eines LKW,
    • 2. Zahl und berufliche Qualifikation der Personen, die den Transport durchführen, einschließlich Vertretung bei vorhersehbaren und insbesondere bei unvorhersehbaren Abwesenheiten von Personal gemäß § 4 des Frachtvertrages,
    • 3. Abläufe, welche die Einhaltung der vorgegebenen Zeiten sicherstellen, einschließlich Uhrzeitangaben zu Be- und Entladevorgängen sowie den Fahrten,
    • 4. Maßnahmen zur Gewährleistung einer täglichen Verfügbarkeit von sächlichen und personellen Ressourcen auch in „Notfällen“ wie ein unvorhergesehener Ausfall von LKWs und/oder Personal.
    • Dieses Konzept muss sich an der „Handlungsanleitung zur Einrichtung eines HACCP-Konzepts Nr. 8“ der „Leitlinie gute Hygienepraxis beim Lebensmitteltransport des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung/BGL e. V., 2. Auflage 2012“ orientieren, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Kühlung durch die vom Auftraggeber gestellten Speisentransportwagen erfolgt und dokumentiert wird.
    • Das Konzept muss mindestens folgende Prozessstufen jeweils mit Erläuterungen, möglichen Fehlerquellen und möglichen Maßnahmen zur Verbesserung umfassen:
    • • Überprüfung interner Voraussetzungen,
    • • Vorbereitung und Bereitstellung des Beförderungsmittels,
    • • Personalhygiene,
    • • Beladevorgang,
    • • Fahrt zum Entladeort,
    • • Entladevorgang,
    • • Bearbeitung von Reklamationen,
    • • Archivierung/Dokumentation.
  • • Nachweis einer Frachtführerhaftplichtversicherung (Versicherungssumme mindestens 150.000 € pro Transportfall). Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 5 Tagen folgende Unterlagen vorzulegen

    • • Bescheinigung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von
    • Sozialbeiträgen,
    • Steuern und Abgaben.
    • • Bankauskünfte, Bankerklärungen
    • • Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Jahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Recht des Landes, bzw. des Mitgliedsstaates indem der Bieter
    • ansässig ist, vorgeschrieben ist.

Zuschlagskriterien

  • Der Preis wird mit 45 % bewertet.

    • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis) – für dessen Ermittlung wird auf nachfolgende Kriterien abgestellt:
    • 45 %: Angebotspreis
    • 30 %: Durchführungs-, Notfall- und Eigenkontrollkonzept
    • 15 %: Ladesicherung
    • 10 %: Umweltkriterium
    • Siehe Bewertungsmatrix – Dokument II.01
    • Siehe Bewertungsmatrix – Dokument II.01
    • Bei der inhaltlichen Bewertung des Konzepts (Teil A der Bewertungsmatrix) wird eine Punkteskala von 0-3 Punkten zugrunde gelegt.
  • Der Preis wird mit 45 % bewertet.

    • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis) – für dessen Ermittlung wird auf nachfolgende Kriterien abgestellt:
    • 45 %: Angebotspreis
    • 30 %: Durchführungs-, Notfall- und Eigenkontrollkonzept
    • 15 %: Ladesicherung
    • 10 %: Umweltkriterium
    • Siehe Bewertungsmatrix – Dokument II.01
    • Siehe Bewertungsmatrix – Dokument II.01
    • Bei der inhaltlichen Bewertung des Konzepts (Teil A der Bewertungsmatrix) wird eine Punkteskala von 0-3 Punkten zugrunde gelegt.
  • Die Qualitätskriterien werden mit 55 % bewertet.

    • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis) – für dessen Ermittlung wird auf nachfolgende Kriterien abgestellt:
    • 45 %: Angebotspreis
    • 30 %: Durchführungs-, Notfall- und Eigenkontrollkonzept
    • 15 %: Ladesicherung
    • 10 %: Umweltkriterium
    • Siehe Bewertungsmatrix – Dokument II.01
    • Siehe Bewertungsmatrix – Dokument II.01
    • Bei der inhaltlichen Bewertung des Konzepts (Teil A der Bewertungsmatrix) wird eine Punkteskala von 0-3 Punkten zugrunde gelegt.
  • Die Qualitätskriterien werden mit 55 % bewertet.

    • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis) – für dessen Ermittlung wird auf nachfolgende Kriterien abgestellt:
    • 45 %: Angebotspreis
    • 30 %: Durchführungs-, Notfall- und Eigenkontrollkonzept
    • 15 %: Ladesicherung
    • 10 %: Umweltkriterium
    • Siehe Bewertungsmatrix – Dokument II.01
    • Siehe Bewertungsmatrix – Dokument II.01
    • Bei der inhaltlichen Bewertung des Konzepts (Teil A der Bewertungsmatrix) wird eine Punkteskala von 0-3 Punkten zugrunde gelegt.

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