Zuschlag erteilt am 10. Januar 2025
Veröffentlichung 15.07.24 | Fragenfrist 25.07.24 | Teilnahmefrist 06.08.24 |
Eignungskriterien
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" entsprechend. 2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Generalplanungsleistungen). (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Ver-sicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
Teil 1: (1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2021, 2022, 2023). (2) Der Bewerber hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen: a) Eigenerklärung über ein Referenzprojekt für Planungsleistungen "Objektplanung Ingenieurbauwerke" (§ 43 HOAI) für die Errichtung eines Straßenneubaus samt Brückenbauwerks in den Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI für einen öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber mit anrechenbaren Herstellkosten von mindestens 1,2 Mio. EUR brutto. Die Leistungen der Leistungsphase 9 müssen abgenommen und in Betrieb genommen sein. Die Abnahme darf nicht vor dem 01. Januar 2019 erfolgt sein. b) Eigenerklärung über ein Referenzprojekt für Planungsleistungen "Objektplanung Verkehrsanlagen" (§ 47 HOAI) für die Errichtung eines Straßenneubaus in den Leistungsphasen 1 bis 9 für einen öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber mit anrechenbaren Herstellkosten von mindestens 1,2 Mio. EUR brutto. Die Leistungen der Leistungsphase 9 müssen abgenommen und in Betrieb genommen sein. Die Abnahme darf nicht vor dem 01. Januar 2019 erfolgt sein. c) Eigenerklärung über ein Referenzprojekt für Planungsleistungen "Objektplanung Verkehrsanlagen" (§ 47 HOAI) für die Errichtung eines Straßenneubaus in den Leistungsphasen 1 bis 4 für einen öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber. Die Referenz muss die Erstellung eines Planfeststellungsantrages und Betreuung eines Planfeststellungsverfahrens für die Neuerrichtung oder Sanierung einer Straße umfassen.
Teil 2: Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen (Mindestreferenzen a) und b)) der Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet einge-stuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hinsichtlich der Referenzen ist folgendes zu beachten: Je Bewerber werden lediglich die zwei Mindestreferenzen a) Objektplanung und b) Objektplanungen Verkehrsanlagen herangezogen. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht. Für die Bewertung sind die eingereichten Mindestreferenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, so wird die Vergabe-stelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Bewertet wird die Mindestreferenz "Ingenieurbauwerke" nach folgender Maßgabe: a) Brückenbauwerk - Brückenbauwerk über 200m Länge: 5 Punkte - Brückenbauwerk über 100m Länge: 2,5 Punkte b) Eisenbahntrasse - Brückenbauwerk überspannt Bahntrasse 5 Punkte - Brückenbauwerk überspannt keine Bahntrasse 0 Punkte Bewertet wird die Mindestreferenz "Verkehrsanlage" nach folgender Maßgabe: a) Länge - Länge über 500m: 5 Punkte - Länge über 250m: 2,5 Punkte b) Aktualität - Abschluss LPH 4 nach 1.1.2023: 5 Punkte - Abschluss LPH 4 nach 1.1.2021: 2,5 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.
Zuschlagskriterien
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