Veröffentlichung 30.01.24 | Teilnahmefrist 04.03.24 |
Eignungskriterien
Allgemeines zum Nachweis der Eignung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Anzahl der Beschäftigten: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Referenzen: Es sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen: (1) Eigenerklärung über ein Referenzprojekt über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung zur Realisierung eines Parkhauses mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens EUR 6 Mio. netto gemäß DIN 276. Bei dem Referenzprojekt müssen die Projektstufen 1 bis 5 nach AHO erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2019) erfolgt sein. (2) Eigenerklärung über ein Referenzprojekt über die Erbringung von Leistungen der Gesamtkoordination oder des Multiprojektmanagements im Rahmen einer Quartiersentwicklung oder eines vergleichbaren städtebaulichen Projekts. Gegenstand der zu koordinierenden Leistungen müssen mindestens ein Hochbau- und ein Infrastruktur- oder Tiefbauprojekt gewesen sein. Die Leistungen müssen noch nicht abgeschlossen sein. Sofern sie bereits abgeschlossen sind, darf der Abschluss (Abnahme) nicht vor dem 1. Januar 2019 erfolgt sein. Hinweise: Hinsichtlich der zwei Mindestreferenzen nach (1) und (2) ist folgendes zu beachten: - Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
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