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Stadt Oberhausen | Umgestaltung des Osterfelder Zentrums | Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 und VgV 2016

Auftraggeber
Veröffentlicht
24.06.2026
Angebotsfrist
Aufgrund des angrenzenden Handelsbesatzes übernimmt das Zentrum eine wichtige Nahversorgungsfunktion für die Stadtteilbevölkerung. Der Marktplatz Osterfeld, die Gildenstraße sowie der Wappenplatz bilden die zentralen öffentlichen Räume innerhalb des Zentralbereichs. Bislang ist das Bild geprägt von dominierenden Straßen- und Parkplatzflächen sowie einem geringen Anteil an Grünflächen. Die daraus resultierte geringe Aufenthaltsqualität wird zudem noch durch wenig einladendes Außenmobiliar verstärkt. Aktuell werden die öffentlichen Räume den Anforderungen an eine attraktive Stadtteilmitte, die dazu einlädt, hier einzukaufen, sich zu treffen und auszutauschen, sowie die notwendigen Flächen für Feste und Veranstaltungen bereitstellt, nicht gerecht. Der Planungsbereich lässt sich in drei Teilbereiche untergliedern: den Osterfelder Marktplatz, die Fußgängerzone Gildenstraße sowie den Wappenplatz mit dem angrenzenden befahrbaren Bereich der Gildenstraße. Jeder Teilbereich übernimmt unterschiedliche Funktionen und weist unterschiedliche Gestaltungen auf. Zudem bestehen unterschiedliche Restriktionen und Ziele, die bei der Planung zu berücksichtigen sind. Der Straßenzug hat eine Gesamtlänge von rund 210 m und eine Fläche inklusive der Platzflächen von ca. 1,0 ha. Der Marktplatz bildet gemeinsam mit dem angrenzenden Straßenraum den nördlichen Auftakt des Wettbewerbsgebiets. Die Platzfläche wird als Parkplatzfläche genutzt und lediglich temporär halbseitig für die Marktnutzung gesperrt. Die Gildenstraße ist im Abschnitt zwischen der Straße Marktplatz Osterfeld und dem Wappenplatz als Fußgängerzone ausgewiesen. Angrenzende Handelsnutzungen sowie Gastronomie beleben und bespielen den öffentlichen Raum. Der Wappenplatz ist eine dreieckige Platzfläche, die durch die Kirchstraße und die Gildenstraße auf zwei Seiten von Verkehrsflächen umgeben ist. Nach Süden besteht eine direkte Verbindung zum Bahnhof Oberhausen Osterfeld Süd, sodass der südliche Wettbewerbsbereich ebenfalls eine wichtige Auftaktfunktion übernimmt. Für die Umgestaltung des Osterfelder Zentrums stehen der Stadt Oberhausen Nettobaukosten für die Kostengruppe 500 in Höhe von 3,5 Mio. EUR zur Verfügung. Die Stadt Oberhausen plant die freiraumplanerische Umgestaltung des Osterfelder Zentrums. Für diese Maßnahmen lobt die Stadt Oberhausen einen nichtoffenen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren aus. Der Wettbewerb richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Fachrichtung Landschaftsarchitektur abdecken. 15 Büros werden in diesem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ermittelt. Es ist beabsichtigt, den 1. Preisträger direkt im Anschluss an die Juryentscheidung mit der Transformation des Kostenrahmens in eine Kostenschätzung gem. DIN 276, 2. Gliederungsebene, zu beauftragen, um den Anforderungen des Fördermittelgebers bei der Antragstellung des Förderantrags zu genügen. Diese Leistung wird mit einem Betrag in Höhe von 500 EUR honoriert und ist innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Zustellung des Preisgerichtsprotokolls zu erbringen. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Summe der Städtebaufördermittel und der Zustimmung der politischen Gremien, das Verhandlungsverfahren mit der ersten Preisträgerin/dem ersten Preisträger eröffnen, - sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, - soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. Es ist vorgesehen, die Leistungen phasenweise zu vergeben. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt bis mindestens einschließlich Leistungsphase 5 des Leistungsbildes Freianlagen nach § 39 HOAI nach der Honorarzone IV Mittelsatz. Im weiteren Verlauf der Planung ist aufgrund der komplexen Verkehrsbeziehungen zudem eine verkehrsplanerische Begleitung angedacht, um die Realisierung des siegreichen Entwurfs verkehrstechnisch abzusichern. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen (Vorplanung) bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis. Mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren ist die Verpflichtung verbunden, im Falle der Beauftragung die o. g. Leistungen zu erbringen.

Zeitplan

Veröffentlichung
24.06.26
Fragenfrist
15.07.26
Teilnahmefrist
22.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
Oberhausen, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@oberhausen.de
Telefon
+492088251

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägigen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), Großbritannien und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt" berechtigt sind. Dies ist in Form eines Kammernachweises zu erbringen. Für die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, Großbritannien und die Schweiz sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt. (§ 44 Abs. 1 VgV) Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung sowie die Verfasserinnen/Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Teilnehmenden angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiterin/Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jedes Bewerbungsmitglied darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen. Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden.

  • Referenz Es ist mindestens eine Referenz einer öffentlich zugänglichen Freianlage mit Aufenthaltsqualität im Stadt- bzw. Ortsbereich einzureichen. Die Referenz muss in den letzten 10 Jahren (06.2016 bis 06.2026) geplant worden sein. Mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht beziehungsweise begonnen worden sein oder per Eignungsleihe nachgewiesen werden. Die Bauwerkskosten (Kostengruppe 500) müssen mindestens 300.000 EUR brutto betragen haben. Die genannte/n Referenz/en soll/en zusätzlich in Form von Referenzblättern für jede genannte Referenz auf maximal einer Seite DIN A4 dargestellt werden.

  • Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten

    • Beschreibung: - Name und Kontaktdaten des Bewerbers/der Bewerberin (Büroname) mit Benennung der bevollmächtigten Vertretung
    • - im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft: Art der Bewerbergemeinschaft, Name und Kontaktdaten der Bewerber/der Bewerberinnen, des Vertreters/der Vertreterin der Bewerbergemeinschaft mit Benennung der bevollmächtigten Vertretung
    • - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB
    • - Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV
    • - Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
    • - Bestätigung mittels Bescheinigung eines Versicherers, dass der Bewerber/die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügt. Bei nicht ausreichender Deckssumme: Bestätigung eines Versicherers, dass im Auftragsfall die Versicherung an die geforderte Deckungssumme angepasst wird. Anforderung bei Bewerbung als Landschaftsarchitekturbüro: Personenschäden 2 Millionen EUR und Sach- und Vermögensschäden 0,6 Millionen EUR. Bei Bewerbung als Bewerbergemeinschaft: Anforderungen wie Landschaftsarchitekturbüro, weiteres Mitglied der Bewerbergemeinschaft Bestätigung mittels Bescheinigung eines Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, ohne Anforderungen an die Versicherungshöhe
    • - für die Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt" (Kammernachweis)
    • - Eigenerklärung bzgl. EU-Sanktionspaket
    • - Erklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
    • - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher

Zuschlagskriterien

  • Kriterium A: Wettbewerbsergebnis

  • Kriterium B: Art: Organisation und Preis Beschreibung: Lösungskompetenz, Prozessqualität, Projektteam, Angebotspreis

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Vergabeunterlagen

Preisblatt203 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage89 KB4 Seiten
Eigenerklärung42 KB8 Seiten
Eignungskriterien287 KB16 Seiten
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