Veröffentlichung 08.03.24 | Teilnahmefrist 10.04.24 |
Eignungskriterien
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung §§ 44, 75 VgV i.V.m. § 122 GWB: - Eigenerklärung über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf anderer Weise nachgewiesene Erlaubnis der Berufsausübung. Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 VgV der Beruf des Architekten / Stadtplaners gefordert. - Eigenerklärung über Berechtigung nach geltendem Landesrecht die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland tätig zu werden. Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Ausschlussgründe nach §§ 123 ff. GWB und Eigenerklärungen: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. - Eigenerklärung, dass zu keiner Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, in den §§ 123 und 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird der Auftraggeber ggf. anfordern. - Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen des Bewerbers Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686(jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint. - Eigenerklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Mir/Uns ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Eigenerklärung, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. - Eigenerklärung, dass darauf hingewiesen wurde, dass der Auftraggeber die Eintragungen im Register zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) abfragt - Eigenerklärung, dass mit der Angebotsabgabe die Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz abgeben wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV: Als Eigenerklärung vorzulegen: - Angaben zu einer Berufshaftpflichtversicherung Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss min. 1 Mio. EUR für Personenschäden und min. 1 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen oder im Auftragsfall abgeschlossen/erhöht werden. Beides bei 2-facher Maximierung. Als Nachweis gilt auch die schriftliche Zusage der Versicherung zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: - Grundsätzlich verpflichtet sich jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft im Falle des Auftrages folgende Anforderungen an das einzusetzende Projektteam zu erfüllen: Planungspartner/in Freianlagenplanung - Der/Die Planungspartner/in Freianlagenplanung verfügt über die Berufsqualifikation Landschaftsarchitekt. Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beigefügt. - Eigenerklärung, über das Verfügen über die notwendigen Geräte und technischen Ausstattungen nach heute üblichen Standards, entsprechende Schulung der Mitarbeiter/innen an diesen Geräten und den technischen Ausstattungen in der erforderlichen Tiefe. Die Angaben über notwendige Büroausstattung und Schulung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sind als Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem geforderten Mindeststandard. - Angaben zur eingesetzten CAD- Software: Die Angaben zu CAD-Software sind als Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem geforderten Mindeststandard. - Eigenerklärung, dass vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Der Nachweis von Referenzen erfolgt durch das Ausfüllen der Referenzabfragen in den Teilnahmeformularen. Die dort aufgeführten Referenzangaben müssen mit der zu vergebenen Leistungen hinsichtlich der planerischen Komplexität vergleichbar sein und dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat insgesamt 1 wesentliches Referenzprojekt vorzustellen. Zu dem Projekt ist max. 1 DIN A4 Projektblatt beizufügen. Bei der Auswahl des Referenzprojektes ist zu beachten: - Mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt "Städtebaulicher Entwurf (Funktionsplanung)" - Die Referenz muss die Leistungsphasen 1-3 (gem. Merkblatt Nr. 51 der AK Baden-Württemberg) umfassen. - Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2012 bis zum Datum der Bekanntmachung liegen, die LPH 3 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Hinweise zur Bewertung der Referenzen: Eine Wertung der nachfolgenden Referenzen findet nicht statt. Die Referenzen werden auf die unter Abschnitt "3.3.5 Referenzprojekte" dargelegten Anforderungen (Mindestbedingungen) geprüft. Sind die Mindestbedingungen nicht eingehalten oder nicht in dem ausgefüllten Mantelbogen eindeutig erkennbar, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen (vgl. III.1.) aufgeführten Eignungskriterien und der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Ist die Bewerberzahl nach dieser objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den verbleibenden gleichermaßen geeigneten Bewerbern notariell oder durch Rechtsamt gelost.
Zuschlagskriterien
Ergebnis des Preisgerichts: § 6 Abs. 2 RPW 2015: Das Preisgericht bewertet die Wettbewerbsarbeiten nach den in der Auslobung bezeichneten Vorgaben der Ausloberin bzw. des Auslobers und den dort bzw. in der Bekanntmachung genannten Entscheidungskriterien. Es wählt die Arbeiten aus, die den Anforderungen der Auslobung am besten gerecht werden. Das Preisgericht hat die für eine Preisverleihung in Betracht zu ziehenden Arbeiten in ausreichender Zahl (engere Wahl) schriftlich zu bewerten und eine Rangfolge unter ihnen festzulegen. Es soll eine Empfehlung für die zweckmäßige weitere Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe aussprechen. Das Preisgericht erteilt Preise und Anerkennungen auf der Grundlage der Rangfolge der Arbeiten der engeren Wahl. Der Entscheidungsprozess wird nachvollziehbar dokumentiert (Protokoll), bei mehrphasigen Wettbewerben nach jeder Phase.
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