Veröffentlichung 01.07.26 | Abgabefrist 06.08.26 | Öffnung 06.08.26 | Vertragsbeginn 01.10.26 |
Eignungskriterien
Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen hinsichtlich des Grundsatzes der Trennung von Planung und Bauausführung.
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung: Zugelassen ist jeder, der nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EG-Richtlinien insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
Kriterium Umsatz
Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar.
Kriterium Referenzen
Zuschlagskriterien
Gewichtung: 100 %
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