Veröffentlichung 14.08.26 | Teilnahmefrist 22.09.26 | Vertragsbeginn 14.12.26 |
Eignungskriterien
Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen hinsichtlich des Grundsatzes der Trennung von Planung und Bauausführung;
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung: Zugelassen ist jeder, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
Kriterium Umsatz
Kriterium Personelle Ausstattung
(1) Kriterium Referenzen
Zuschlagskriterien
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