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SV-KWA-260616-004 Rahmenvertrag Kameraerneuerung

Auftraggeber
Veröffentlicht
19.06.2026
Angebotsfrist
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Videokamerasystemen einschließlich Zubehör für das Ressort Mobilität der Stadtwerke München GmbH. Im Rahmen des Betriebs und der Weiterentwicklung der videobasierten Sicherheits- und Überwachungssysteme im Münchner ÖPNV werden die bestehenden Kameras sukzessive erneuert und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Derzeit sind rund 2.000 Kameras in Verkehrsbauwerken wie U-Bahnhöfen und Betriebshöfen im Einsatz. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen insbesondere: • bedarfsorientierte Lieferung verschiedener Kameratypen (u. a. Box-, Dome-, PTZ-, Corner-, Dual- und Multi-Imager-Kameras) einschließlich Zubehör, • Sicherstellung der termingerechten Bereitstellung der Komponenten an definierte Lieferorte, • Bereitstellung technischer Dokumentationen, • optional fachliche Unterstützung bei der Montage. Die Kameras müssen hohe Anforderungen an Bildqualität, IT-Sicherheit, Netzwerkintegration sowie VMS-Kompatibilität (insbesondere Hexagon) erfüllen und für den Einsatz in kritischer Infrastruktur geeignet sein. Für den Einsatz im Bahnsteigbereich ist aufgrund der bestehenden Abfertigungstechnik zwingend eine Hybridfähigkeit erforderlich; insbesondere müssen Boxkameras über einen analogen Videoausgang verfügen, um eine direkte und latenzarme Signalbereitstellung sicherzustellen
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
19.06.26
Teilnahmefrist
20.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
München, Deutschland
Vertragslaufzeit
4 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
wankmueller.katja@swm.de
Freischalten
Telefon
+49 89 2361-4588
Freischalten
Website
https://swm.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • 1. Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind.
    • 2. Erklärung des Unternehmens, dass das Unternehmen in einem Berufs- oder
    • Handelsregister eingetragen ist oder das Unternehmen nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft einen Nachweis über die Eintragung zu verlangen.
    • 3. Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der
    • Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die
    • Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
    • Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten
    • Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
  • Personelle Ausstattung

    • Zahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
    • Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
  • Angaben zur Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht. Spezielle Anforderung an die technische Ausrüstung

    • Für den Einsatz im Bahnsteigbereich ist aufgrund der bestehenden Abfertigungstechnik zwingend eine Hybridfähigkeit erforderlich
    • insbesondere müssen Boxkameras über einen analogen Videoausgang verfügen, um eine direkte und latenzarme Signalbereitstellung sicherzustellen.
    • Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
    • 1. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
    • 2. Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
    • Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
    • Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten
    • Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
  • 1. Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich

    • Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr. Spezielle Anforderungen an die Referenzen:
    • Drei Referenzen aus den letzten 5 Jahren über vergleichbare Lieferleistungen von Videotechnik (CCTV/IP-Kamerasysteme). Diese sollten folgendes beinhalten:
    • • Vergleichbarkeit des Einsatzumfeldes: ÖPNV, Verkehrsinfrastruktur (z. B. U-Bahn, Bahnhöfe), KRITIS, öffentliche Infrastruktur, Sicherheitsumgebungen (5 Punkte) / Industrie / größere gewerbliche Anlagen (3 Punkte) / nicht vergleichbare Umgebungen (1 Punkt)
    • • Lieferumfang: ≥ 1.000 Kameras oder nachweislicher Rahmenvertrag mit Abrufen (5 Punkte) / 300 – 999 Kameras oder mehrphasiger Rollout (3 Punkte) / 0 – 299 Kameras (1 Punkt)
    • • Technische Passfähigkeit: mehrere relevante Kameratypen geliefert (1 Punkt), nachgewiesene ONVIF-Kompatibilität / VMS-Integration (1 Punkt), IT-Sicherheitsanfoderungen (z. B. Verschlüsselung, Zertifikate) (1 Punkt)
    • • Zuverlässigkeit der Lieferung: nachweislich termingerechte und störungsarme Lieferungen (5 Punkte) /überwiegend termingerecht (3 Punkte) / vereinzelte Abweichungen (1 Punkt)
    • 2. Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die
    • Kapazitäten anderer Unternehmen.
    • Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten
    • Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
  • Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise

    • keine
    • Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten
    • Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.

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