Frist abgelaufen

Technische Betriebsführung für den Abwasserbetrieb der Gemeinde Tholey

Die Angebotsfrist ist am 24. Januar 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 07. Mai 2025

  • Wasserversorgung-Ostsaar GmbH, Ottweiler · 1.605.385 €
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
13.12.2024
Angebotsfrist
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erbringung der Dienstleistungen für die technische Betriebsführung des Abwasserbetriebs der Gemeinde Tholey.

Zeitplan

Veröffentlichung
13.12.24
Teilnahmefrist
24.01.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Tholey, Deutschland
E-Mail
gemeinde@tholey.de
Telefon
+49 6853 508-0

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Auftraggeber verlangt vom Bewerber die Vorlage der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder – sofern eine solche nicht nachgewiesen werden kann – einen anderweitigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung. Für die Durchführung der Leistungen werden folgende Berufsqualifikationen gefordert

    • 1. Die die Auftragsausführung leitende Person des Bewerbers soll die Qualifikation eines Bau–Ingenieurs der Siedlungswasserwirtschaft oder eine vergleichbare Berufsqualifikation besitzen und diese seit mehr als 2 Jahren ausüben.
    • 2. Der Bewerber beschäftigt zur Ausführung des Auftrages mindestens einen Bautechniker mit Schwerpunkt Tiefbau oder mit vergleichbarer Berufsqualifikation.
    • 3. Der Bewerber beschäftigt zur Ausführung des Auftrages mindestens einen Bauzeichner (Tief-, Straßen- und Landschaftsbau) oder mit vergleichbarer Berufsqualifikation.
    • 4. Der Bewerber beschäftigt zur Ausführung des Auftrages mindestens einen Anlagenbuchhalter oder mit vergleichbarer Berufsqualifikation.
    • 5. Für die Punkte 1 bis 4 sind als Nachweise Urkunden, persönliche Referenzen, Eigenerklärungen, Ernennungsurkunden und/oder, soweit vorhanden, die Eintragungen im jeweiligen Berufsregister bzw. Kammerorgan in Kopie vorzulegen.
    • 6. Für die Punkte 1 bis 4 hat der Bewerber für den Fall der Abwesenheit des Hauptpersonals qualifizierte Vertreter vorzuhalten, zu benennen und die in einem Vertretungsplan vorgesehenen Vertretungsregeln vorzulegen.
    • 7. Juristische Personen sind nach § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß den vorangegangenen Ausführungen benennen. Gleiches gilt bei Bietergemeinschaften.
    • Der öffentliche Auftraggeber verlangt von Unternehmen, die in einem anderen Staat der Europäischen Union niedergelassen sind als Deutschland in dem Fall, dass der Bewerber eine be-stimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die betreffende Dienstleistung in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können, den Nachweis seiner Berechtigung oder Mitgliedschaft (Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieur
    • Mitgliedschaft in einer Architektenkammer, Ingenieurkammer
    • etc.).
    • Hinweis:
    • Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
  • Angaben zum Mindestjahresumsatz: Der öffentliche Auftraggeber verlangt den Nachweis eines Mindestjahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 300.000,00 Euro für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

  • Nachweis einer Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung

    • Der öffentliche Auftraggeber verlangt den Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die mindestens folgende Deckungssummen aufweist:
    • - Personenschäden: mindestens 2.000.000,00 Euro
    • - Sonstige Schäden: mindestens 1.000.000,00 Euro
    • Es ist vom Bewerber der Nachweis zu erbringen, dass die jährliche Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
    • Das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung und deren Deckungssummen sind durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer aktuellen Erklärung des Versicherers, die nicht älter als sechs Monate sein darf, nachzuweisen. Darüber hinaus ist eine aktuelle Deckungsbestätigung vorzulegen, die eine ausreichende Deckung sicherstellt. Kann der Bewerber aktuell die geforderten Deckungssummen nicht nachweisen, genügt die Vorlage einer Bestätigung des Versicherers aus der sich zweifelsfrei ergibt, dass dieser im Auftragsfall das zusätzliche Risiko versichern wird.
    • Zusätzliche Vorgaben für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften:
    • Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist
    • aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist. In diesem Fall müssen die Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.
    • Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die jährliche Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der im vorherigen Punkt verlangten Versicherungssummen liegt.
  • Geeignete Referenzen, § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV

    • Der öffentliche Auftraggeber verlangt vom Bewerber die Vorlage von mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
    • Geeignet sind solche Referenzen, die der ausgeschriebenen Dienstleistung so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, berücksichtigt der öffentliche Auftraggeber einschlägige Dienstleistungen, deren Abschluss nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt.
  • Technische Fachkräfte und Stellen, § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV

    • Der Bewerber benennt die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
    • Hinweis:
    • Der öffentliche Auftraggeber fordert lediglich die Benennung der Fachkräfte oder der Stellen, nicht aber die Vorlage weiterer Unterlagen, die etwa die Qualifikation der benannten Personen belegen oder Auskunft über ihr genaues Einsatzgebiet geben können. Letztere Angaben sind den Zuschlagskriterien vorbehalten.
  • Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl, § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Der öffentliche Auftraggeber verlangt vom Bewerber die Abgabe einer Erklärung, aus der sich die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ergibt.

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Präsentation37 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen203 KB6 Seiten
Vertragsentwurf89 KB12 Seiten
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