Frist abgelaufen

Technische Service- und Rufzentrale für Schadens-, Not- und Störmeldungen

Gegenstand der Ausschreibung ist der Betrieb einer externen Service- und Rufzentrale für die außerhalb der Servicezeiten der AG-eigenen SLS Berlin auftretenden Stör- und Schadensmeldungen sowie Gefahren- und Notrufmeldungen der im Sonder- und Treuhandvermögen des Landes Berlin organisierten Immobilien. Der AN ist für die Annahme, Erfassung, Bearbeitung, Dokumentation und Nachverfolgung aller objektbezogenen Meldungen von Kontakten per Telefon und E-Mail außerhalb der beschriebenen Servicezeiten der AG-eigenen SLS Berlin zuständig. Der Bewirtschaftungsgegenstand des vorgenannten Immobilienportfolios umfasst über 4.000 Wirtschaftseinheiten unterschiedlicher Nutzungen, bspw. Gerichte, Finanzämter, Oberstufenzentren, Theater, Justizvollzugsanstalten, Polizei, Feuerwehr und Flüchtlingsunterbringungen.

Zeitplan

Veröffentlichung
27.02.24
Fragenfrist
29.03.24
Abgabefrist
09.04.24
Öffnung
09.04.24
Vertragsbeginn
01.09.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
1.114.170 €
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
E-Mail
Einkauf@bim-berlin.de
Telefon
+4930901661478
Website
https://www.bim-berlin.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs­- oder Handelsregister

    • Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärung gemäß § 42 VgV i.V.m. § 122 GWB
    • abzugeben. Die Besonderen Vertragsbedingungen Teile B und Teil C werden mit elektronischer Angebotsabgabe Vertragsbestandteil. Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil B) sind mit Angebotsabgabe auszufüllen und werden ebenfalls Vertragsbestandteil. Das Verzeichnis der Nachunternehmer, die Eigenerklärung
    • der Nachunternehmer, die Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer und die Bewerber­ /Bietergemeinschaftserklärung sind, wenn erforderlich, mit dem Angebot abzugeben (siehe "Checkliste").
    • Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2) und III.1.3). Der Auftraggeber behält sich vor, einen Handelsregisterauszug einzufordern
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Eignungskriterien gemäß Auftrags­/Vergabeunterlagen. Mit dem Angebot ist die Anlage
    • "Selbstauskunft" vollständig ausgefüllt abzugeben. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung. I. Gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV Mindestdeckungssummen für Haftpflichtversicherung: : Der AN ist verpflichtet,
    • zur Absicherung sämtlicher Ansprüche des AG im Zusammenhang mit dem Vertrag eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 5.000.000,00 € pauschal für Personen­ und Sachschäden sowie 250.000,00 € für Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz jeweils zweifach maximiert pro Jahr abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Der AN wird das Bestehen des
    • Versicherungsschutzes durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung bis spätestens 14 Tage vor Leistungsaufnahme unaufgefordert nachweisen. Der AN ist darüber hinaus verpflichtet, einmal jährlich das Bestehen dieser Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie des jeweils gültigen Versicherungsscheins nachzuweisen. Der Nachweis wird nur dann anerkannt, wenn der Versicherungsschein eine Restgültigkeit von 3 Monaten aufweist. Erfüllt der AN diese Verpflichtung nicht, sind die AG berechtigt, nach Aufforderung und Fristsetzung gegenüber dem AN die entsprechenden Versicherungsleistungen zu Lasten des AN an Dritte zu vergeben. Der AN wird im Wege der Eigenerklärung in der Selbstauskunft verbindlich erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine den Mindestanforderungen genügende Haftpflichtversicherung abschließt.
    • II. Gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV Mindestjahresumsatz: Der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 300.000 € netto betragen. Der AN wird durch Angabe in der Selbstauskunft Auskunft über die Gesamtumsätze seines Unternehmens in den Jahren 2020, 2021 und 2022 geben.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • Eignungskriterien gemäß Auftrags­/Vergabeunterlagen. Mit dem Angebot ist die Anlage
    • "Selbstauskunft" vollständig ausgefüllt abzugeben. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.
    • I. § 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen: Der Bewerber kann die nachfolgend benannten Anforderungen zum Qualitäts­- und Umweltmanagement nachweisen und/oder verpflichtet sich zur Umsetzung der benannten Maßnahmen. I.I. Nachweis zur Gewährleistung des Qualitätsmanagements mittels Eigenerklärung (ggf. ergänzendem Zertifikat)­ Zertifizierte Qualitätsmanagement­ Standards (z.B. DIN EN ISO 9001:2008, Branchen spezifisches System, integriertes System oder gleichwertig) oder gleichwertige unternehmenseigene Standards sind vorhanden oder werden in den Auftrag eingebracht. I.2. Nachweis zur Gewährleistung des Umweltschutzes mittels Eigenerklärung ­ Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (ggf. ergänzendes Zertifikat) oder mindestens 3 Aktivitäten zum Umweltschutz die das Unternehmen während der Vertragslaufzeit anwendet.
    • II. Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV Beschreibung der personellen Ausstattung des Unternehmens: Bestätigung mittels Eigenerklärung - Der Bewerber erklärt, rechtsverbindlich mit formgerechter Abgabe des Angebots, dass dieser im Auftragsfall spätestens zum Regelbetriebsbeginn zur Sicherstellung der organisatorischen Erreichbarkeit eine hinreichende personelle Besetzung der Service- und Rufzentrale mit einer ständigen Besetzung während der Servicezeiten mit mindestens einem Einsatz-/Schichtleiter (je Schicht) sowie mindestens drei Mitarbeitern der Service- und Rufzentrale (je Schicht) sicherstellen und während der gesamten Vertragslaufzeit die vorgenannte Personalbesetzung je Schicht vorhalten wird.
    • III. Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Angaben zur Qualifikation des eingesetzten Personals: Bestätigung mittels Eigenerklärung (ggf. ergänzendem Zertifikat)
    • dass die eingesetzte Projektleitung über eine abgeschlossene Hochschulausbildung im Bereich Gebäudetechnik oder gleichwertiger Wissensstand oder abgeschlossenes technisches Studium (Elektro-, Versorgungstechnik, TGA, Facility Management) oder vergleichbar
    • mind. 2 Jahre Berufserfahrung im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich verfügt.
    • - dass die eingesetzte Einsatz-/Schichtleitung über eine abgeschlossene handwerkliche oder technische Ausbildung
    • mind. 2 Jahre Berufserfahrung sowie mehrjährige Berufserfahrung in einer vergleichbaren Position und in einer vergleichbaren Tätigkeit im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich verfügt.
    • - dass der eingesetzte Mitarbeiter Service- und Rufzentrale über eine abgeschlossene kaufmännische und/oder handwerklich-technische Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation (bspw. qualifizierter Sicherheitsmitarbeiter mit Fachkraftzertifikat NSL Fachkraft oder gleichwertig), eine mehrjährige (mind. 2jährige) Berufserfahrung mit technischem Schwerpunkt, möglichst Erfahrung bei immobilienwirtschaftlichen Stör-, Schadens- und Bedarfsmeldungen sowie mehrjährige Berufserfahrung einer vergleichbaren Tätigkeit im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich verfügt. Der AG behält sich vor die Leistungstiefe über geeignete Nachweise belegen zu lassen.
    • IV. Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV Nachweis der technischen Ausstattung: Bestätigung mittels Eigenerklärung (ggf. ergänzendem Zertifikat) - dass die eingesetzte Service- und Rufzentrale über eine Zertifizierung nach VdS 2153 oder gleichwertig oder eine NSL (Notruf- und Serviceleitstelle) mit Zertifizierung nach DIN EN 50518 oder gleichwertig verfügt.
    • - dass die eingesetzte Service- und Rufzentrale über eine Telefonanlage mit Multiplexanschluss verfügt und die geforderten Leistungs- und Verfügbarkeitswerte sicherstellt bzw. im Auftragsfall vor Leistungsbeginn nachgerüstet wird und eine DSGVO konforme Verarbeitung der Daten vorsieht.
    • - dass der Bieter eine eigenes Alarmmanagementsystem/Havarieportal zur revisionssicheren Meldungsverfolgung und Verarbeitung sowie Dokumentation der eingehenden Stör- und Schadensmeldungen, Gefahren- und Notrufmeldungen zur Datenverarbeitung unserer Wahl einsetzten, die das erforderliche Berichtswesen digital abbildet und eine DSGVO konforme Verarbeitung der Daten vorsieht.
    • - dass der Bewerber die eingesetzte Software vollumfänglich selbst administrieren und bedienen kann, sodass Änderungen im System kurzfristig umsetzbar sind und Systemprotokolle, Auswertungen zu Störmeldestatistiken etc. zeitnah bereitgestellt werden können.
    • V. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Referenzen: Bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber: Der
    • Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter (vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung) von den Bietern, die nach der Angebotswertung in der engeren Wahl sind, vorlegen zu lassen. Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben, welche jeweils vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung (Service­ und Rufzentrale zum Störmelde­ und Havariemanagement mit technischen Immobilienbezug) sein müssen. Das Vertragsende einer Referenz darf nicht länger als 3 Jahre zum Ende der Angebotsfrist zurückliegen. Aktuelle Referenzen müssen eine bisherige Leistungserbringung von
    • mindestens 12 Monaten zum Ende der Angebotsfrist aufweisen. Von den einzureichenden Referenzen müssen:
    • ­- mind. eine Referenz Leistungen der Service­ und Rufzentrale zum Störmelde­ und Havariemanagement mit technischen Immobilienbezug
    • - mind. eine Referenz einen bearbeiteten Umfang von 250 Meldungen
    • p.a. in vergleichbarer Tätigkeit [Service­ und Rufzentrale mit technischen Immobilienbezug] aufweisen.

Zuschlagskriterien

  • Angebotspreis

    • Gewichtung: 65 % (max. 650 Pkt.) Für Einzelheiten wird auf das Dokument
    • "Bewertungsmatrix" verwiesen. Berechnungsformel: niedrigster Angebotspreis alle Bewerber/Angebotspreis Bewerber XXX (wertbare Angebote) x max. 650 Pkt.= erreichte Punkte (gewichtet).
    • Angebotspreis = Gesamtsumme Angebotspreis (ohne Bedarfspositionen/Stundensätze) + Gesamtsumme der bewerteten Stundenverrechnungssätze + Gesamtsumme der bewerteten Bedarfspositionen. Die bei der Wertung berücksichtigte "Gesamtsumme der bewerteten Stundenverrechnungssätze" ergibt sich aus Multiplikation des Mittelwerts aller angebotenen Stundenverrechnungssätze sowie einem voraussichtlichem
    • Gesamtstundenaufwand aller Stundensätze über die Vertragslaufzeit von 50 Std. [= Mittelwert aller Stundenverrechnungssätze x 50 Std.]. Die Wertung der "Gesamtsumme der bewerteten Bedarfspositionen" ergibt sich aus der Summe der gemäß Leistungsverzeichnis (GAEB­LV) als "Bedarfspositionen" deklarierten
    • Leistungspositionen (­ ohne Bedarfspositionen der Stundenverrechnungssätze ­) unter Berücksichtigung der je Leistungsposition dargestellten Mengen. B2 Service­ und Rufzentrale Für die Leistungspositionen der erweiterten Bearbeitungspauschalen der Stör­ und Schadensmeldungen sowie Gefahr­ und Notrufmeldungen erfolgt dabei zur Ermittlung der Gesamtsumme der bewerteten Bedarfspositionen die Wertung unter
    • Berücksichtigung folgender Multiplikatoren: ­ zu "B2 ­ 02.2.2.002 ­ 1. Erweiterte Bearbeitungspauschale (B­1)": Gesamtsumme der 1. Erweiterten Bearbeitungspauschale (B­1) psch. x 3 (= Multiplikator) = Summe der bewerteten Bedarfspositionen. ­ zu "B2 ­ 02.2.2.003 ­ 2. Erweiterte Bearbeitungspauschale (B­2)": Gesamtsumme der 2. Erweiterten Bearbeitungspauschale (B­2) psch. x 2 (= Multiplikator) = "Summe der bewerteten Bedarfspositionen". B2.3 Winterdienstmanagement Für die Leistungspositionen der erweiterten
    • Bearbeitungspauschalen der Mängelmeldungen Winterdienst erfolgt dabei zur Ermittlung der Gesamtsumme der bewerteten Bedarfspositionen die Wertung unter Berücksichtigung folgender Multiplikatoren: ­ zu "B2 ­ 02.3.2.002 ­1. Erweiterte Bearbeitungspauschale (B­1)": Gesamtsumme der 1. Erweiterten Bearbeitungspauschale (B­1) psch.
    • x 2 (= Multiplikatoren) = Summe der bewerteten Bedarfspositionen.
  • Einsatz der Projektleitung (in Std. Vertragslaufzeit)

    • Gewichtung: 5 % (max. 50 Pkt.) Für Einzelheiten wird auf das Dokument
    • "Bewertungsmatrix" verwiesen. Bewertung des durch den Bieter vorgesehenen Einsatzes der Projektleitung
    • kalkulierte Stunden Bieter xxx/ höchste kalkulierte Stunden aller Bieter (wertbare Angebote) x 30 = erreichte Punkte (gewichtet) Die Ermittlung der kalkulierten Aufwendungen der Projektleitung erfolgt anhand der Angaben des Bieters (Einsatz des Projektleiters über die Vertragslaufzeit in [h]) im GAEB­LV inkl. Krankheits­ und Urlaubsvertretung [02.1.001]
  • Ausführungskonzept

    • Gewichtung: 30 % (max. 300 Punkte) Für Einzelheiten wird auf das Dokument "Bewertungsmatrix" verwiesen.
    • Zur Bewertung der Ausführungen des Kriterium
    • "Ausführungskonzept Service­ und Rufzentrale" werden die vom Bieter eingereichten konzeptionellen Darstellungen und Dokumente gem. der nachstehend aufgeführten Kriterien in ihrer Abstufung bewertet. Wertungsaspekte sind die Vollständigkeit und Plausibilität der jeweils eingereichten Darstellungen und Dokumente unter Berücksichtigung nachstehender Bewertungssystematik: ­ Kriterienanforderungen vollständig und plausibel dargestellt: Die Darstellungen und Dokumente des Bieters zum Ausführungskonzept Service­ und Rufzentrale beschreiben alle Anforderungen des Kriteriums und sind inhaltlich in vollem Umfang dargestellt. Die besonderen
    • Anforderungen des AG werden vollumfänglich vom Bieter beschrieben und berücksichtigt. Die Darstellungen und Dokumente des Bieters zum Ausführungskonzept überzeugen voll und ganz. Aufbau, Darstellung, Verständlichkeit
    • und Umsetzbarkeit sind sehr gut und plausibel. ­ Kriterienanforderungen unvollständig/nicht plausibel: Die Darstellungen und Dokumente des Bieters zum Ausführungskonzept Service­ und Rufzentrale sind inhaltlich nur zum Teil vollständig. Die besonderen Anforderungen des AG werden nur zum Teil berücksichtigt. Die Darstellungen und Dokumente zum Ausführungskonzept überzeugen nur eingeschränkt. Aufbau, Darstellung, Verständlichkeit und Umsetzbarkeit des Ausführungskonzepts sind betreffend der Anforderungen des Kriteriums
    • nicht ausreichend und lassen wesentliche Schwächen erkennen. ­ Kriterienanforderungen nicht vorliegend: Die Angaben zum Ausführungskonzept Service­ und Rufzentrale betreffend des jeweiligen Kriteriums fehlen gänzlich. Die besonderen Anforderungen des AG werden nicht berücksichtigt. Die Darstellungen und Dokumente zum Ausführungskonzept überzeugen nicht. Aufbau, Darstellung, Verständlichkeit und Umsetzbarkeit der Vorschläge zur Ausgestaltung sind ungenügend und lassen gravierende Schwächen erkennen.
    • Qualitätskriterium Implementierung - Gewichtung 6 % (max. 60 Punkte)
    • Qualitätskriterium Personaleinsatzkonzept - Gewichtung 7 % (max. 70 Punkte)
    • Qualitätskriterium Technisches Ausführungskonzept - Gewichtung 10 % (max. 100 Punkte)
    • Qualitätskriterium Berichtswesen und Reporting - Gewichtung 7 % (max. 70 Punkte)

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Vergabeunterlagen

Preisblatt124 KB2 Tabellen
Projektplan56 KB4 Seiten
Eigenerklärung24 KB8 Seiten
Eignungskriterien156 KB16 Seiten
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