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Turbinen mit Fischschutz/-abstieg Griesheim: PmW Manager

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.07.2026
Angebotsfrist
Das Projekt Griesheim wird in partnerschaftlicher Projektabwicklung entsprechend des Partnerschaftsmodells Wasserstraßen (PmW) ausgeführt. Der mit dieser Leistung zu bindende PmW Manager unterstützt das Projektteam im Rahmen der partnerschaftlichen Projektabwicklung. Der PmW Manager wird mit den drei Projektphasen 0-2 ausgeschrieben und stufenweise beauftragt. Die auf die Projektphase 0 aufbauenden Leistungen werden zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt und enden mit der Fertigstellung des Projektes. Die Leistungen sind notwendig für die nächsten Schritte im Projekt, die Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen und Partnerauswahl des Mehrparteienvertrages für eine partnerschaftliche Projektabwicklung. Der PmW Manager bereitet alle Partner und das Projektteam auf das PmW vor, mit Hilfe von Schulungen und Workshops. Der PmW Manager ist für die partnerschaftliche Projektabwicklung zuständig, der Auftrag beinhaltet Beratungs- und Projektmanagementleistungen. Diese Leistungen sind unterstützend in den Bereichen Organistation, Management, Information, Koordination, Dokumentation, Qualität, Quantiät, Kosten, Finanzierung, Termine, Kapazität, Logistik, Vertragsgestaltung, Versicherung und Workshops vorgesehen.

Zeitplan

Veröffentlichung
16.07.26
Teilnahmefrist
20.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Aschaffenburg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
wna-aschaffenburg@wsv.bund.de
Telefon
+49 6021 312 0

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zu § 45 Absatz 1 Nummer 1 VgV

    • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
    • Der geforderte Mindestjahresumsatz in Euro (netto) / Jahr beträgt: 650.000 Euro
    • ...
    • Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für die anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtsungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
    • Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
  • Zu § 44 Absatz 1 VgV

    • Eitnragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens oder auf andere Weise Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
    • Die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens oder der anderweitige Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft individuell nachzuweisen.
    • ...
    • Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für die anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtsungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
    • Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
  • Zu § 45 Absatz 1 Nummer 3 VgV

    • Erklärung über ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mind. 1.500.000 EUR für Personenschäden und mind. 1.500.000 EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das 2-Fache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag gennanten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen. Die Kopie der Versicherungsbescheinigung ist vor Auftragserteilung vorzulegen.
    • ...
    • Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für die anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtsungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
    • Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
  • Zu § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV

    • Mindestens 1 Referenz über Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind wie folgt definiert: Leistungen im Projektmanagement von Bauprojekten mit Partnerschaftmodell Wasserstraßen (PmW) bzw. integrierter Projektabwicklung (IPA) der letzten 5 Jahre.
    • Wichtung: 100 %
    • Bewertungsmaßstab:
    • 5 Punkte: 2 in den letzten 5 Jahren abgeschlossene Leistungen (alle 3 Projektphasen: 0 Vorbereitungsphase (Vorbereitung bis Unterzeichnung Mehrparteienvertrag), 1 Planungsphase (bis Baubeginn), 2 Ausführungsphase (bis Abnahme durch den Bauherren) im Projektmanagement von Bauprojekten mit Partnerschaftmodell Wasserstraßen (PmW) oder integrierter Projektabwicklung (IPA) jeweils mit einer Auftragssumme > 1 Mio. EUR
    • 4 Punkte: 1 in den letzten 5 Jahren abgeschlossene Leistung (alle 3 Projektphasen: 0 Vorbereitungsphase (Vorbereitung bis Unterzeichnung Mehrparteienvertrag), 1 Planungsphase (bis Baubeginn), 2 Ausführungsphase (bis Abnahme durch den Bauherren) im Projektmanagement von Bauprojekten mit Partnerschaftmodell Wasserstraßen (PmW) oder integrierter Projektabwicklung (IPA) mit einer Auftragssumme > 1 Mio. EUR
    • 3 Punkte: nicht belegt
    • 2 Punkte: 2 in den letzten 5 Jahren abgeschlossene Teilleistungen (jeweils 1 von 3 Projektphasen: 0 Vorbereitungsphase( Vorbereitung bis Unterzeichnung Mehrparteienvertrag), 1 Planungsphase (bis Baubeginn), 2 Ausführungsphase (bis Abnahme durch den Bauherren) im Projektmanagement von Bauprojekten mit Partnerschaftmodell Wasserstraßen (PmW) oder integrierter Projektabwicklung (IPA) jeweils mit einer Auftragssumme > 1 Mio. EUR
    • 1 Punkt: 1 in den letzten 5 Jahren abgeschlossene Teilleistung (1 von 3 Projektphasen: 0 Vorbereitungsphase (Vorbereitung bis Unterzeichnung Mehrparteienvertrag), 1 Planungsphase (bis Baubeginn), 2 Ausführungsphase (bis Abnahme durch den Bauherren), im Projektmanagement von Bauprojekten mit Partnerschaftmodell Wasserstraßen (PmW) oder integrierter Projektabwicklung (IPA) mit einer Auftragssumme > 1 Mio. EUR
    • 0 Punkte (Mindestanforderung): keine Mindestanforderung definiert

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf89 KB8 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Projektplan287 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB6 Seiten
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