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Umweltprobenbank des Bundes: Chemisch-analytische Untersuchungen für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe, Chlorkohlenwasserstoffe, Polychlorierte Biphenyle, Polychlorierte Diben-zodioxine (PCDD) sowie Dibenzofurane (PCDF) und Fettbestimmung

Auftraggeber
Veröffentlicht
13.08.2026
Angebotsfrist
11.09.2026
Für die UPB werden im jährlichen bzw. zweijährlichen Rhythmus Proben aus der Umwelt entnommen. In diesen Biota-Proben sind die in der Anlage 2 der Vergabeunterlagen aufgeführten Stoffgruppen und Probenanzahlen zu untersuchen. . Mit dem Angebot legen die Bietenden einen Vorschlag vor, mit welchen Methoden die Proben auf das Analytenset untersucht werden. Die dafür erforderlichen Nachweis- und Bestimmungsgrenzen richten sich nach den Erfahrungen aus den Messungen der letzten Jahre. Die Bietenden begründen Anpassungen des Leistungsumfangs, insbesondere auch für Analyten, deren Konzentrationen in bestimmten Probenarten aufgrund der Erfolge des Umweltschutzes so weit zurück gegangen sind, dass sie mit den Nachweisgrenzen der bestehenden Methoden nicht mehr nachgewiesen werden können und der Aufwand für eine Verbesserung der Nachweisgrenzen unverhältnismäßig hoch ist. . Die Ergebnisse sind nach Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung und Plausibilitätskontrolle im UPB-Analysen-Importformat (Excel-Files für den Import in die UBA-Datenbank) zu liefern. Die dafür nötigen Arbeiten sollen vom AN ab Vertragsbeginn kontinuierlich bis zum Vertragsende nach max. 4 Jahren, in enger Absprache mit dem Umweltbundesamt (UBA), erbracht werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
13.08.26
Fragenfrist
31.08.26
Abgabefrist
11.09.26
Öffnung
11.09.26
Vertragsbeginn
24.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Dessau-Roßlau, Deutschland
E-Mail
Z1.5@uba.de
Telefon
000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
    • Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen etc. Nachzuweisen durch die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung.
  • Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Personal entsprechend Nr. 5.2 der Leistungsbeschreibung, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen

    • - Projektleitung: Ausgewiesene, mindestens 5-jährige Expertise in der quantitativen Bestimmung von Umweltschadstoffen in der Spurenanalytik und Erfahrung in der Projektleitung.
    • - Stellvertretende Projektleitung: Ausgewiesene, mindestens 3-jährige Expertise in der quantitativen Bestimmung von Umweltschadstoffen in der Spurenanalytik.
    • - Techniker/in: mindestens 2-jährige Erfahrungen in der Spurenanalytik.
    • .
    • Nachzuweisen durch Eigenerklärung
    • Beschreibung des für den Auftrag zur Verfügung stehenden Personals und dessen Erfahrungen/ Kenntnisse/ Qualifikationen (anonymisiert ausreichend).
  • Ausgewiesene Expertise in der quantitativen Bestimmung von Umweltschadstoffen in der Spurenanalytik. Nachzuweisen durch

    • - Publikationen der letzten drei Jahre zum Thema „Bestimmung von Umweltschadstoffen“ in „peer reviewed“ Journals (mindestens 2 zu PAKs und CKWs) und
    • - Auflistung und Kurzbeschreibung bisher durchgeführter Projekte (mindestens 2).
  • Kompetenzen in der digitalen Berichterstattung von chemischen Umweltdaten über elektronische Importformate. Nachzuweisen durch Auflistung eines einschlägigen Projektes der letzten fünf Jahre.

  • Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems, welches den Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17025

    • 2018 (Abschnitt 8) entspricht. Nachzuweisen durch:
    • - Kopie der Zertifizierungsurkunde nach ISO 9001 mit Geltungsbereich der relevanten Labortätigkeiten und Zuordnungstabelle oder
    • - Kopie der Akkreditierungsurkunde nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder
    • - unabhängige Drittpartei-Prüfung: Auditbericht + Bestätigung, dass die Mindestanforderungen 8.2–8.9 der ISO 17025 erfüllt sind oder
    • - anderen gleichwertigen Nachweis (z. B. ISO-9001-ähnliches System + ergänzende laborspezifische Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen)

Zuschlagskriterien

  • qualitative/konzeptionelle Bewertungskriterien, Nachhaltigkeitsaspekte

    • Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien (insbesondere konkrete Umsetzungs-/Lösungsvorschläge, fachliche Ansätze, Methodisches Vorgehen, Projektorganisation) ermöglichen.
    • Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung. Die Wertung der Ausführungen des Bieters richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Bieter die an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und wie die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung
    • erwarten lässt. Die Beurteilung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen erfolgt anhand Umfang und Wertigkeit der ökologischern, ökonomischen und/oder sozialen Maßnahmen (in Zusammenhang mit dem Auftrag). Das Nicht-Erreichen ggf. vorgegebener Mindestpunkte führt zum Ausschluss des Angebotes.
    • .
    • Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 8 aufgeführt.
  • Brutto-Angebotspreis: Es wird der (fiktive) Brutto-Gesamtpreis gemäß Preisblatt herangezogen.

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