Veröffentlichung 29.07.24 | Fragenfrist 18.08.24 | Abgabefrist 28.08.24 | Öffnung 29.08.24 |
Eignungskriterien
Angaben zum Bieter: Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" (Formblatt B_02) zu machen, die Ihrem Angebot beizufügen sind. Diese Daten werden zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG zur Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen benötigt. Danach ist die BaFin verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Bei den Eintragungen handelt es sich um strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes, § 5 Absatz 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in der bis zum 23. April 2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 81 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und § 22 des Lieferkettengesetzes.
Erklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen: Nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind Auftragsvergaben an die in Art. 5k Abs. 1 der Verordnung genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen ("RUS-Unternehmen") verboten. Des Weiteren sind auch die Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises verboten (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Jeder Bieter hat daher mit seinem Angebot eine Erklärung wg. Art.5K EU-VO Nr.833/2014 Sanktionen (Formblatt_B_04) abzugeben, dass er nicht zu den RUS-Unternehmen i.S.d. Vorschrift gehört bzw. keine Beteiligung i.S.d. Vorschrift vorliegt.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Es ist die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung für die hier geforderte Leistung "Unterhaltsreinigungsdienstleistungen" durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Ihres Landes nachzuweisen. Sofern keine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erforderlich ist, ist ersatzweise die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Trag der Frist zur Abgabe eines Angebotes sein.
Jahresumsatz und Jahresumsatz speziell im Bereich der ausgeschriebenen Dienstleistungsart "Unterhaltsreinigungsleistungen": Zur Darlegung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können Angaben zum Jahresumsatz und Jahresumsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart mit Mindestjahresumsätzen gefordert werden (§ 45 VgV). Es ist eine Erklärung zum Jahresumsatz des Unternehmens sowie zum Jahresumsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart ("Unterhaltsreinigungsdienstleistungen"), jeweils bezogen auf die Geschäftsjahre 2021, 2022, 2023 einzureichen. Dabei müssen folgende Mindestjahresumsätze bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart ("Unterhaltsreinigungsdienstleistungen"), je Los erreicht werden: Los 1 (GRS) - Jahresumsatz der Unterhaltsreinigung mindestens 1.228.000,00 EUR Los 2 (DMW) - Jahresumsatz der Unterhaltsreinigung mindestens 294.000,00 EUR Los 3 (JVLS) - Jahresumsatz der Unterhaltsreinigung mindestens 404.000,00 EUR Los 4 (MCS/LU) - Jahresumsatz der Unterhaltsreinigung mindestens 770.000,00 EUR Sollten Sie ein Angebot auf mehrere Lose abgeben, dann erhöht sich der erforderliche Jahresumsatz der Unterhaltsreinigung, indem die oben geforderten Mindestjahresumsätze der Unterhaltsreinigung der jeweiligen Lose addiert werden. Beispiel: Wenn Sie sich auf Los 1 und Los 2 bewerben, wird der Mindestjahresumsatz der Unterhaltsreinigung des Loses 1 i.H.v. 1.228.000,00 EUR und der Mindestjahresumsatz der Unterhaltsreinigung des Loses 2 i.H.v. 294.000,00 EUR addiert und die Untergrenze des geforderten Mindestjahresumsatzes beträgt demgemäß 1.522.000,00 EUR. Sie können nur auf diejenigen Lose den Zuschlag erhalten, für die Sie die geforderten Mindestumsätze der Unterhaltsreinigung erreichen. Sollten Sie das wirtschaftlichste Angebot auf mehrere Lose abgegeben haben, aber nicht für alle Lose die erforderlichen Mindestumsätze erreichen, erhalten Sie den Zuschlag auf das Los bzw. die Lose, die sich mit dem angegebenen Mindestjahresumsatz decken lassen. Hierbei werden Ihnen das Los bzw. die Lose zugesprochen, die Ihrem angegebenen Mindestjahresumsatz am nächsten kommen.
Eingesetztes Personal: Es ist die Erklärung zum Personal (Formblatt B_08) einzureichen, nach der nur Personal mit einem vorgelegten Führungszeugnis eingesetzt werden darf, welches zudem nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet wurde. Die Erklärung enthält zugleich Ausführungsbedingung für den Auftrag, §§ 61 VgV, 128 Abs. 2 GWB.
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Es ist eine Erklärung zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Formblatt B_06) auszufüllen und einzureichen, in der der Bieter erklärt, dass entweder - eine den unten geforderten Deckungssummen entsprechende Haftpflichtversicherung besteht, siehe zusätzlich eingereichte Kopie des Versicherungsscheins einer bestehenden Haftpflichtversicherung, oder - eine bestehende Haftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung an die unten geforderten Deckungssummen angepasst wird und der Auftraggeberin eine Kopie des Versicherungsscheins spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung vorgelegt wird oder - eine derartige Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird und der Auftraggeberin eine Kopie des Versicherungsscheins spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung vorgelegt wird. Wird dem Angebot bereits eine Kopie des Bestehens einer Haftpflichtversicherung beigelegt, so muss neben dem versicherten Umfang und den Versicherungssummen auch die Angaben zur Laufzeit erkennbar sein. Eine Kopie der Beitragsrechnung zum Nachweis der Anforderungen genügt nicht. Die Haftpflichtversicherung wird während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: - Personenschäden 3.000.000,00 EUR - Sachschäden 3.000.000,00 EUR - Vermögensschäden 3.000.000,00 EUR - Schlüsselschäden 1.000.000,00 EUR Sollte die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen.
Zuschlagskriterien
fiktiver Wertungspreis brutto (gesamt): Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB i.V.m. § 58 VgV je Los erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, wird je Los zur Wertung der Angebote aus den drei im Unterhaltsreinigungsvertrag in § 4 eingetragenen Stundenverrechnungssätzen (netto) zzgl. Umsatzsteuer ein fiktiver Wertungspreis brutto (gesamt) gebildet. Dieser fiktive Wertungspreis brutto (gesamt) wird wie folgt berechnet: Der jeweilige Stundenverrechnungssatz (netto) wird mit der voraussichtlichen Anzahl von monatlichen Reinigungsstunden sowie dem derzeit geltenden Umsatzsteuersatz multipliziert. Die drei Produkte (aus Stundenverrechnungssatz mal Reinigungsstundenanzahl) werden sodann zu einer fiktiven monatlichen Gesamtsumme addiert. Die zugrunde gelegte Anzahl der Reinigungsstunden pro Stundenverrechnungssatz entspricht Erfahrungswerten der einzelnen Liegenschaften. Dieser fiktive Wertungspreis brutto (gesamt) stellt keinen garantierten monatlichen Preis dar. Die Berechnung des fiktiven Wertungspreises brutto (gesamt) kann der angehängten Bewertungsmatrix entnommen werden. Der Bieter hat keinen Anspruch auf den errechneten Wertungspreis brutto gesamt. Der Bieter mit dem geringsten fiktiven Wertungspreis brutto (gesamt) je Los erhält den Zuschlag. Wenn für mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, derselbe fiktive Wertungspreis brutto (gesamt) errechnet wurde (Preisgleichheit), entscheidet die Auftraggeberin im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
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