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Unterstützung bei der Erarbeitung des neuen Abfallwirtschaftsplans für NRW - Teilplan für die Bereiche Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle

Auftraggeber
Veröffentlicht
24.07.2026
Angebotsfrist
28.08.2026
Unterstützung bei der Erarbeitung des "Abfallwirtschaftsplans - Teilplan für die Bereiche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle" Einführung/Ausgangslage Hintergrund Abfallwirtschaftspläne stellen eine zentrale Planungsgrundlage der Bundesländer zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und zur Umsetzung der Abfallhierarchie dar. Sie enthalten unter anderem Informationen zu Rechtsgrundlagen sowie zu Art, Menge, Ursprung und Verbleib der Abfälle. Sie stellen die Entsorgungsstruktur und zu Grunde liegende Leitprinzipien dar und benennen Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Abfallhierarchie, insbesondere der Abfallvermeidung, der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings. Zudem werden in Abfallwirtschaftsplänen die Abfallmengen für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren prognostiziert und der Anlagenbestand wird mit dem künftigen Bedarf verglichen. Der derzeitige "Abfallwirtschaftsplan - Teilplan (AWP - TP) Siedlungsabfälle" des Landes Nordrhein-Westfalen wurde im April 2016 im Ministerialblatt veröffentlicht und wurde im März 2023 durch eine Technische Ergänzung an neue Anforderungen der EU-Abfallrahmenrichtlinie (ARRL) an Abfallwirtschaftspläne angepasst. Da mehrere Inhalte des "AWP - TP Siedlungsabfälle" nicht mehr aktuell sind, ist dieser jetzt für den Planungszeitraum bis 2038 fortzuschreiben. Ergänzt werden soll der TP Siedlungsabfälle um den Bereich der Bau- und Abbruchabfälle, sodass ein integrierter Teilplan für die Bereiche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle erstellt wird. Ziele Mit der Erstellung des "AWP - TP Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle" soll die Entsorgungssicherheit in NRW gesichert, dokumentiert und die Umsetzung der Abfallhierarchie gestärkt werden. Vorgaben zur Erstellung von Abfallwirtschaftsplänen sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes (KrWG) sowie im Landeskreislaufwirtschaftsgesetz NRW (LKrWG) enthalten. Gemäß § 30 KrWG müssen Abfallwirtschaftspläne unter anderem die folgenden Aspekte darstellen: - Ziele der Abfallvermeidung, der Abfallverwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings, sowie der Abfallbeseitigung, - getroffene Maßnahmen zur Abfallvermeidung und die bestehende Situation der Abfallbewirtschaftung, - erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallverwertung und Abfallbeseitigung einschließlich einer Bewertung der Maßnahmen hinsichtlich ihrer Eignung zur Zielerreichung sowie - Abfallentsorgungsanlagen, die zur Sicherung der Beseitigung von Abfällen sowie der Verwertung von gemischten Abfällen aus privaten Haushaltungen einschließlich solcher, die dabei auch in anderen Herkunftsbereichen gesammelt werden, erforderlich sind. Außerdem ist eine Prognose mit Blick auf die zu erwartenden Entwicklungen des Abfallaufkommens und des zukünftigen Bedarfs an Abfallentsorgungsanlagen in NRW für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren zu erstellen. Darüber hinaus müssen Abfallwirtschaftspläne Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhinderung jeglicher Form von Vermüllung sowie zur Reinigung der Umwelt von Abfällen jeder Art enthalten. Zusätzlich müssen Abfallwirtschaftspläne geeignete qualitative und quantitative Indikatoren und Zielvorgaben enthalten, in Bezug auf a) die Menge des anfallenden Abfalls und seine Behandlung und b) die Siedlungsabfälle, die energetisch verwertet oder beseitigt werden. Ein Überblick über alle erforderlichen Inhalte von Abfallwirtschaftsplänen findet sich zudem in § 30 KrWG. Bei der Erstellung von Abfallwirtschaftsplänen sind gemäß § 31 KrWG die Gemeinden und die Landkreise sowie ihre jeweiligen Zusammenschlüsse und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu beteiligen. Außerdem sind die Abfallwirtschaftspläne zwischen den Bundesländern abzustimmen und die Öffentlichkeit ist gemäß § 32 KrWG zu beteiligen. Im Rahmen dieses Auftrags soll das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) bei der Ausarbeitung bestimmter Inhalte des "AWP - TP Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle" und bei der Durchführung des Beteiligungsverfahrens unterstützt werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
24.07.26
Fragenfrist
13.08.26
Abgabefrist
28.08.26
Vertragsbeginn
30.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Düsseldorf, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@munv.nrw.de
Telefon
+49 2114566-926
Website
https://www.umwelt.nrw.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Formular Umsatzentwicklung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist Folgendes vorzulegen:
    • Angabe der Gesamtumsätze sowie Umsätze mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gemäß Formular "Umsatzentwicklung")
    • ist auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft.
  • 1 Erfahrungen im Bereich der Prognoseerstellung bei Themen mit Bezug zu Umweltpolitik oder mit Bezug zu Abfall-, Ressourcen- oder Umweltwirtschaft (mindestens 2 Referenzen)

  • 2 Erfahrungen in der Politikberatung bei der Erstellung von Maßnahmenempfehlungen zur Umsetzung der Abfallhierarchie bei unterschiedlichen Abfallströmen (mindestens 2 Referenzen)

  • 3 Erfahrungen im Bereich der Abfallwirtschaft und ihrer Strukturen in Nordrhein-Westfalen (mindestens 1 Referenz)

  • Formular Referenzliste Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter oder der Bietergemeinschaft Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge zu jedem der folgenden Eignungskriterien vorzulegen:
    • 1. Erfahrungen im Bereich der Prognoseerstellung bei Themen mit Bezug zu Umweltpolitik oder mit Bezug zu Abfall-, Ressourcen- oder Umweltwirtschaft (mindestens zwei Referenzen)
    • 2. Erfahrungen in der Politikberatung bei der Erstellung von Maßnahmenempfehlungen zur Umsetzung der Abfallhierarchie bei unterschiedlichen Abfallströmen (mindestens zwei Referenzen)
    • 3. Erfahrungen im Bereich der Abfallwirtschaft und ihrer Strukturen in Nordrhein-Westfalen (mindestens eine Referenz)
    • Nachweise darüber sind im Formular "Referenzliste Unternehmen" anzugeben.
    • Die geforderten Referenzen müssen unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers und Auftragswertes Leistungen beinhalten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten fünf Jahren, d.h. vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2026 vollständig (Beginn und Ende) erbracht wurden (gemäß Formular "Referenzliste Unternehmen"). Mit einer Referenz können auch mehrere Eignungsanforderungen belegt werden.
    • Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist (also z.B. abgeschlossene Teilprojekte bzw. -ergebnisse). Die abgeschlossene Teilleistung bzw. das Teilergebnis ist im Formular "Referenzliste Unternehmen" konkret für den abgefragten Zeitraum darzustellen.
    • Bieter bzw. Bietergemeinschaften sind nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verpflichtet, diese Daten anzugeben, vgl. dazu: "Information DSGVO" (Formular 312a/322a EU).

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