Frist abgelaufen

Unterstützung der Ausbildung Fachinformatik im Bundesverwaltungsamt (BVA)

Die Angebotsfrist ist am 11. August 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
09.07.2026
Angebotsfrist
11.08.2026
Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Leistungen: - Arbeiten zur Konzeption und Aktualisierung von notwendigen, gemeinsamen Unterrichtseinheiten (s. Punkt 2.5 "Konzeptionelle Arbeiten") - Durchführung von Unterrichtseinheiten ggf. in Zusammenarbeit mit hausinternen Dozierenden Die genannten Leistungen sind für die Unterrichtseinheiten - "Grundlagen der Anwendungsentwicklung" (AE I), - "Vertiefung der Anwendungsentwicklung" (AE II) und - "Linux" zu erbringen, die in den Anlagen zur Leistungsbeschreibung näher erläutert werden (vgl. Anlagen zur Leistungsbeschreibung). Umfang in Tagen pro Unterrichtseinheit und Haushaltsjahr: Leistung Ausbildungsjahr Anzahl Tage Unterrichtseinheit AE I 1 23 Unterrichtseinheit Linux 1 12 Unterrichtseinheit AE II 2 17 Konzeptionelle Unterstützung 1 und 2 7

Zeitplan

Veröffentlichung
09.07.26
Abgabefrist
11.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO Umsatz

    • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre (ein Jahresabschluss muss noch nicht erfolgt sein) anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 50.200 EUR netto pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
    • Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
    • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO:
    • Referenzen:
    • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
    • Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
    • - Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
    • - Wert des Auftrages,
    • - Zeitraum der Leistungserbringung,
    • - Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
    • Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
    • - Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
    • - Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
    • - Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
    • - Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
    • Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
    • Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
    • Dozierendenprofil:
    • Es ist für jeden für den Einsatz vorgesehenen Dozierenden ein Profil einzureichen (mindestens ein*e Dozent*in und eine Vertretungsperson). Nutzen Sie dafür die "Anlage Qualifikation Dozierende". Das Dozierendenprofil soll die Eignung des Dozenten/der Dozentin mittels Projektreferenzen nachweisen und die folgenden Punkte erfüllen:
    • - Praktische Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von zentralen und ganzheitlichen Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der Fachinformatiker-Ausbildung
    • - Erfahrung im Bereich der Durchführung von IT-Projekten, nach Möglichkeit im Behördenumfeld.
    • - Nachgewiesene Qualifikation oder Erfahrung in projektbasiertem Arbeiten mit Bezug zur Software-Entwicklung (z. B. in praxisorientierten Kursformaten oder vergleichbare Berufserfahrung).
    • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
    • Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe einzureichen.

Zuschlagskriterien

  • siehe Vergabeunterlagen

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