Veröffentlichung 12.05.26 | Teilnahmefrist 08.06.26 |
Eignungskriterien
Es ist für die Bewerber
Die Bewerber:innen müssen den Nachweis einer branchenüblichen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (einschließlich Versicherung von Schäden aufgrund von Datenschutzverletzungen) mit Deckungssummen von jeweils mindestens 500.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzvorschriften) je Schadensfall einreichen. Alternativ können die Bewerber:innen unter Verwendung der Eigenerklärung in Ziff. III. 1 der Anlage C.03 rechtsverbindlich erklären, im Auftragsfall eine den vorstehenden Anforderungen genügende Versicherung einschließlich der Versicherung des Risikos von Datenschutzverletzungen abzuschließen.
Die Bewerber:innen müssen in der nachfolgenden Tabelle seinen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt und mit Leistungen der Prozess- und Organisationsberatung im Bereich des BGM erzielten Netto-Gesamtumsatz angeben. Es muss ein durchschnittlicher Netto-Umsatz von mindestens 100.000,00 EUR mit Leistungen der Prozess- und Organisationsberatung im Bereich des BGM erzielt worden sein. Wird dieses Mindestkriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Die Bewerber:innen müssen die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Personen im Bereich der Prozess- und Organisationsberatung im Bereich des BGM benennen. Die Beschäftigung von durchschnittlich mindestens 10 festangestellten beschäftigten Personen mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden im Bereich der Prozess- und Organisationsberatung im Bereich des BGM ist eine Mindestanforderung. Wird dieses Mindestkriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Die Bewerber:innen müssen die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium in den Fachrichtungen Public Health, Gesundheitswissenschaften, Gesundheitsmanagement, Psychologie oder Erziehungswissenschaften oder gleichwertiger Fachrichtung und mindestens dreijähriger Beratungspraxis im BGM benennen. Gleichwertig ist ein abgeschlossenes Studium der Sozial- oder Sportwissenschaften, sofern dieses einen gesundheitsbezogenen Schwerpunkt aufweist. Die Beschäftigung von durchschnittlich mindestens 3 festangestellten beschäftigten Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium in den Fachrichtungen Public Health, Gesundheitswissenschaften, Gesundheitsmanagement, Psychologie oder Erziehungswissenschaften oder gleichwertiger Fachrichtung und mindestens dreijähriger Beratungspraxis im BGM oder mit einem abgeschlossenem Studium der Sozial- oder Sportwissenschaften, sofern dieses einen gesundheitsbezogenen Schwerpunkt aufweist und mindestens dreijähriger Beratungspraxis im BGM ist eine Mindestanforderung. Wird dieses Mindestkriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bewerber:innen können mit ihren Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Personen mit abgeschlossenes Hochschulstudium in den Fachrichtungen Public Health, Gesundheitswissenschaften, Gesundheitsmanagement, Psychologie oder Erziehungswissenschaften oder gleichwertiger Fachrichtung Wertungspunkte erzielen. Die Verteilung der Punkte kann der Anlage A.01 entnommen werden.
Die Bewerber:innen müssen mindestens drei und können bis zu sechs vergleichbare Unternehmensreferenzen über die Durchführung von Prozess- und Organisationsberatung im BGM einreichen. Die Einreichung darüberhinausgehender Referenzen führt nicht zu einer besseren Bewertung. Gewertet werden in diesem Fall die sechs besten Referenzen. Reicht der Bewerber nicht mindestens drei vergleichbare Referenzen ein, wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit können Ziff. IV. 2. der Anlage C.03 entnommen werden. Referenzen, die die vorbenannten Mindestanforderungen erfüllen und somit wertungsfähig sind, können Wertungspunkte erzielen. Die Verteilung der Punkte kann Gliederungspunkt B der Anlage A.01 entnommen werden.
Zuschlagskriterien
Beratertagessatz: Gewertet wird der angebotene Beratertagessatz (netto). Der niedrigste angebotene Preis wird jeweils mit der möglichen Maximalpunktzahl bewertet. Für einen Wert in Höhe des Doppelten des niedrigsten angebotenen Preises und darüber werden 0 Punkte vergeben. Zwischen diesen Werten wird die Punktzahl durch lineare Interpolation ermittelt.
Stundensatz für die Maßnahmenumsetzung: Gewertet wird der angebotene Stundensatz (netto) für die Maßnahmenumsetzung. Der niedrigste angebotene Preis wird jeweils mit der möglichen Maximalpunktzahl bewertet. Für einen Wert in Höhe des Doppelten des niedrigsten angebotenen Preises und darüber werden 0 Punkte vergeben. Zwischen diesen Werten wird die Punktzahl durch lineare Interpolation ermittelt.
Umsetzungskonzept: Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bieter:innen zu den Unterkriterien (1) Persönliche Qualifikation der Projektleitung und der stv. Projektleitung (2) Fach- und Beratungskompetenz der vorgesehenen Fachberater:innen (3) Darstellung der Personalorganisation und -verfügbarkeit, des bundesweiten Projektmanagements und der Kommunikationsstruktur (4) Beratungskonzept mit dem Angebot abgegeben werden. Die Einzelheiten der differenzierten Bewertung des Umsetzungskonzept ergibt sich aus der Anlage A.02 - Zuschlagskriterien für Los 2.
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