Vereinbarung über die Ausstattung des niedersächsischen Straßenwartungspersonals mit Warnkleidung im Leasingverfahren sowie die Reinigung und Instandhaltung

Für die NLStBV soll eine Vereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung (Warnschutzanzüge, Multifunktionsanzug sowie Kurzarm-Poloshirts und Langarm-Shirts) für die rund 1.550 Beschäftigten im Straßenbetriebs- und Straßenunterhaltungsdienst sowie ca. 100 Beschäftigten im Innendienst auf Leasingbasis vergeben werden. Im Auftrag sind die Waschungen (einschließlich Abholen und Bringen der Bekleidung zu den jeweiligen Standorten), das Reparieren, die Überprüfung der Warnschutzwirkung nach EN ISO 20471 sowie gegebenenfalls der Austausch des jeweiligen Kleidungsstückes enthalten. Die Warnschutzbekleidung nach EN ISO 20471 muss soweit vom Bieter angeboten und von der Vergabestelle bezuschlagt auch in weiblicher Passform zur Verfügung gestellt werden. Für die derzeit ca. 50 weiblichen Beschäftigten kann auch eine separate Ausstattungslinie angeboten werden. Weiterhin umfasst der Auftrag die Reinigung und Reparatur der sich im Eigentum der NLStBV befindlichen Schutzbekleidung (verschiedenste Schutzbekleidungsteile unterschiedlicher Hersteller aus unterschiedlichen Materialien). Hierfür gibt es keine regelmäßigen Waschzyklen. Eine Bewertung des Zustands soll aber auch hier erfolgen. Diese Bekleidungsteile verbleiben aber auch zukünftig im Eigentum der NLStBV. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Zeitplan

Veröffentlichung
25.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
3.600.000 €
Erfüllungsort
Hannover, Deutschland
Vertragslaufzeit
24 Tage
E-Mail
daniel.maniak@lzn.de
Telefon
+49 51189848102

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • Preis: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Preises (Gesamtsumme aus Pos 1 bis 4c des Angebotsvordruckes). Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme erhält 350 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Gesamtsumme. Nähere Einzelheiten sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.

  • Qualität der Bekleidung (Qualität Bemusterung): Unterkriterium 1: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der eingereichten Musterbekleidung. Fehlen die Muster oder werden die Bekleidungsteile mit mangelhaft oder schlechter bewertet, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Bewertung erfolgt für jedes Kleidungsstück einzeln durch eine Jury aus drei Mitgliedern, bei denen jedes Jurymitglied unabhängig voneinander die Bewertungen vornimmt. Als Ergebnis wird ein Durchschnittswert (DW) für alle Bekleidungsteile ermittelt, welcher für die Bewertung maßgeblich ist. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Beispiel: Jurymitglied 1 vergibt für das Kurzarm-Poloshirt im Unterkriterium "Erster Eindruck+Optik" die Schulnote Gut/10 Punkte. Diese Punkte werden mit dem Faktor 9,9 multipliziert. Die Summe der Ergebnisse aller Einzelbewertungen der Jurymitglieder wird durch die Anzahl der Jurymitglieder und Anzahl der Bekleidungsteile dividiert und dieses Ergebnis ist maßgeblich für die Bewertung. Die Bewertung sämtlicher Bekleidungsteile erfolgt analog wie vor beschrieben. Unterkriterium 2: Die Punktevergabe zu diesem Unterkriterium erfolgt auf Grundlage der eingereichten Musterbekleidung (Poloshirts und Langarm-Shirts). Fehlen die Muster oder werden diese im Durchschnitt mit 0 Punkten bewertet, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Bewertung erfolgt anhand des Bauwollanteils für das jeweilige Kleidungsstück. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Beispiel: Es werden im Unterkriterium "Baumwollanteil" für das Kurzarm-Poloshirt 90,75 Punkte und für das Langarm-Shirt 36,3 Punkte vergeben. Diese Punkte werden addiert und anschließend durch 2 dividiert. Der ermittelte Wert 63,525 wird kaufmännisch auf 63,53 gerundet. Der gerundete Wert stellt das Ergebnis dieser Bewertung für das genannte Unterkriterium dar. Nähere Einzelheiten sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen

  • weibliche Passform (OPTION): Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der Angaben zur weiblichen Passform im Angebotsvordruck zu den jeweiligen Bekleidungsteilen. Hinweis: Der Preis für die weibliche Passform darf den Preis für die männliche Passform / Unisex um maximal 30 % übersteigen. Bekleidungsteile in weiblicher Passform, welche diese Grenze überschreiten, erhalten im Rahmen der Angebotswertung 0 Punkte. Ein Ausschluss erfolgt nicht. Nähere Einzelheiten sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.

  • Nachhaltigkeit/Recycling: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der eingereichten Eigenerklärung zur Nachhaltigkeit/zum Recycling. Fehlt die Eigenerklärung, erfolgt eine Bewertung mit 0 Punkten in diesem Zuschlagskriterium. Ein Ausschluss erfolgt bei 0 Punkten nicht.

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Kalkulation124 KB2 Tabellen
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