Zuschlag erteilt am 09. Februar 2026
Veröffentlichung 10.11.25 | Teilnahmefrist 09.12.25 |
Eignungskriterien
Die Bewerber hat seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV durch die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder auf andere geeignete Weise nachzuweisen. Der Nachweis ist auf diejenigen Bescheinigungen oder Erklärungen beschränkt, die in Anh. XI RL 2014/24/EU für jeden einzelnen EU-Mitgliedsstaat aufgeführt sind.
Unternehmensbezogene Referenzen (2018 bis Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) Zur Bewerberauswahl werden jeweils drei Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, anhand folgender Kriterien gewertet. Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn - die Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt wurden, und - die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 7 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in dem Zeit-raum von 01/2020 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbracht und abgeschlossen wurden sowie - Leistungen der HOAI-Leistungsphase 8 laufend oder bereits abgeschlossen wurden. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Jeder Bewerber muss jedoch mindestens eine Referenz vorlegen, die die vorgenannten Kriterien erfüllt und für einen öffentlichen Auftraggeber, der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird, erbracht worden ist (Mindestkriterium). Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet
Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens
Zuschlagskriterien
Erfahrung der Projektleitung (1) Berufserfahrung in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (Gebäudeautomation) in Jahren Bieter haben Angaben zur Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (Gebäudeautomation) als Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter zu machen. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des Projektleiters von - bis einschließlich 2 Jahren mit
Honorarangebot (preislicher Teil) Die Angaben des Bieters im Honorarangebot werden wie folgt bewertet
Qualität der konzeptionellen Darstellung (nicht-preislicher Teil) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hin-blick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen werden jeweils mit Punkten von 0 bis 5 bewertet und wie oben dargestellt faktoriert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben
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Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg · Baden-Württemberg
Universitätsklinikum Tübingen vertreten durch das Technische Betriebsamt /tba · Baden-Württemberg
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