Frist abgelaufen

Vergabe von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüs-tung (TGA) Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI zur Umsetzung der Sanierung der Gebäudeautomation für das Technische Betriebsamt / tba des UKT Tübingen

Die Angebotsfrist ist am 02. Oktober 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Vergabe von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüs-tung (TGA) Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI zur Umsetzung der Sanierung der Gebäudeautomation für das Technische Betriebsamt / tba des UKT Tübingen

Zeitplan

Veröffentlichung
03.09.25
Teilnahmefrist
02.10.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Tübingen, Deutschland
E-Mail
Melanie.Weinholtz@med.uni-tuebingen.de
Telefon
07071 2970700

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter technischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024)
    • Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages, (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Gebäudeautomation (GA) fest angestellten technischen Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von
    • ­- bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten,
    • ­- mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt,
    • ­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 2 Punkten,
    • ­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 6 Mitarbeiter mit 3 Punkten,
    • ­- mehr als 6 Mitarbeiter bis einschließlich 8 Mitarbeiter mit 4 Punkten,
    • ­- mehr als 8 Mitarbeitern mit 5 Punkten
    • bewertet.
  • Unternehmensbezogene Referenzen (2020 bis Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) Zur Bewerberauswahl werden jeweils drei Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, anhand folgender Kriterien gewertet. Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn • die Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt und zusammenhängend erbracht wurden, und • die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in dem Zeitraum von 01/2020 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen wurden, wobei die Maßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-) Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum erfolgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Jeder Bewerber muss jedoch mindestens eine Referenz vorlegen, die die vorgenannten Kriterien erfüllt und für einen öffentlichen Auftraggeber, der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird, erbracht worden ist (Mindestkriterium). Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet

    • • Durchführung einer Sanierungsmaßnahme im laufenden Betrieb
    • • Gebäudeautomation mit wechselseitigen Abhängigkeiten von mehreren Schaltschränken untereinander
    • • mit Baukosten (KGR 480) von mind. EUR 1 Mio. netto
    • • für einen öffentlichen Auftraggeber, der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird
    • • im Bereich Klinikum oder einer vergleichbaren Einrichtung.
    • Darüber hinaus soll der Bewerber Angaben über das:
    • ­- das Gesamtvolumen der Maßnahme
    • ­- die Anzahl der Datenpunkte
    • ­- die Anzahl der Schaltschränke (Standschrankfelder / Wandschrank)
    • tätigen.
    • Erfüllt eine Referenz eines dieser fünf Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt.
    • Erfüllen danach die maximal drei wertbaren Referenzen alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix:
    • - 0 bis 2 Teilpunkte: 0 Punkte
    • - 3 bis 4 Teilpunkte: 1 Punkt
    • - 5 bis 7 Teilpunkte: 2 Punkte
    • - 8 bis 10 Teilpunkte: 3 Punkte
    • - 11 bis 13 Teilpunkte: 4 Punkte
    • - 14 bis 15 Teilpunkte: 5 Punkte
  • Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens

    • Personenschäden: 5.000.000 EUR
    • Sach- und Vermögensschäden: 5.000.000 EUR. Der vorgenannte
    • Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen.
    • Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2fache
    • der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der
    • Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g.
    • Bedingungen vorzulegen.
  • Die Bewerber hat seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV durch die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder auf andere geeigne-te Weise nachzuweisen. Der Nachweis ist auf diejenigen Bescheinigungen oder Erklä-rungen beschränkt, die in Anh. XI RL 2014/24/EU für jeden einzelnen EU-Mitgliedsstaat aufgeführt sind.

    • Der erzielte Jahresumsatz (netto) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) muss in dem vorgenannten Zeitraum jährlich mindestens EUR 1,0 Mio. netto / Kalenderjahr betragen haben (Mindestkriterium).
    • Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von
    • ­- unter und bis einschließlich EUR 1.000.000,00 mit 0 Punkten,
    • ­- mehr als EUR 1.000.000,00 bis einschließlich EUR 2.000.000,00 mit 1 Punkt
    • ­- mehr als EUR 2.000.000,00 bis einschließlich EUR 3.000.000,00 mit 2 Punkten,
    • ­- mehr als EUR 3.000.000,00 bis einschließlich EUR 4.000.000,00 mit 3 Punkten,
    • ­- mehr als EUR 4.000.000,00 bis einschließlich EUR 5.000.000,00 mit 4 Punkten, und
    • ­- mehr als EUR 5.000.000,00 mit 5 Punkten
    • bewertet.
    • Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024)
    • Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von
    • ­- bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 0 Punkten,
    • ­- mehr als 5 Mitarbeiter bis einschließlich 10 Mitarbeiter mit 1 Punkt,
    • ­- mehr als 10 Mitarbeiter bis einschließlich 15 Mitarbeiter mit 2 Punkten,
    • ­- mehr als 15 Mitarbeiter bis einschließlich 20 Mitarbeiter mit 3 Punkten,
    • ­- mehr als 20 Mitarbeiter bis einschließlich 25 Mitarbeiter mit 4 Punkten,
    • ­- mehr als 25 Mitarbeitern mit 5 Punkten
    • bewertet.

Zuschlagskriterien

  • Honorarangebot (preislicher Teil) Die Angaben des Bieters im Honorarangebot werden wie folgt bewertet

    • ­- Die für Grundleistungen anzubietenden Pauschalen je HOAI-Leistungsphasen sind verbindliche Vertragspreise, die in den Vertrag übernommen werde. Diese werden unverändert zur Wertung herangezogen
    • ­- Gleiches gilt für die anzubietenden Pauschalen für die Besonderen Leistungen.
    • ­- Die Pauschalen je zusätzlich durchzuführender Vergaben werden unverändert zur Wertung herangezogen.
    • ­- Die angegebenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken jeweils mit 50 multipliziert. Der so ermittelte Eurobetrag fließt in die Wertung ein.
    • Die so ermittelten, vorgenannten Honorarbestandteile, d.h.
    • ­- das Pauschalhonorar für die Grundleistungen (einschl. Zu-/Abschlag), die Pau-schalen für die Besonderen Leistungen sowie
    • ­- die Wertungssumme für die angebotenen Stundensätze
    • werden zu Wertungszwecken addiert. Diese Summe ist die Bewertungsgrundlage für das Honorarangebot.
    • Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorarangebot und dem jeweiligen weiteren Angebot mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet.
    • Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 100 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 500 Punkte.
  • Qualität der konzeptionellen Darstellung (nicht-preislicher Teil) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hin-blick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei ­- konkret sein, ­- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und ­- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen werden jeweils mit Punkten von 0 bis 5 bewertet und wie oben dargestellt faktoriert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben

    • ­- 5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut / überdurchschnittlich dargestellt.
    • ­- 4 Punkte: Das Kriterium wird gut dargestellt.
    • ­- 3 Punkte: Das Kriterium wird durchschnittlich / befriedigend dargestellt.
    • ­- 2 Punkte: Das Kriterium wird unterdurchschnittlich dargestellt.
    • ­- 1 Punkt: Das Kriterium wird mangelhaft dargestellt.
    • ­- 0 Punkte: Das Kriterium wird nicht dargestellt.
    • (1) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Qualität des Projektteams"
    • Das Zuschlagsunterkriterium Qualität des Projektteams soll insbesondere folgende Aspekte abdecken:
    • ­- Vorstellung des Projektteams, insbesondere im Hinblick auf Berufserfahrung und fachspezifische Stärken und Darstellung der Aufgaben (Projektorganigramm)
    • ­- Darstellung der Koordination und des Einsatzes der Projektteammitglieder innerhalb der Leistungsphasen.
    • (2) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Darstellung der Projektumsetzung anhand eines vergleichbaren Referenzprojekts"
    • Das Zuschlagsunterkriterium Darstellung der Projektumsetzung anhand eines vergleichbaren Referenzprojekts soll insbesondere folgenden Aspekt abdecken:
    • ­- Vergleichbarkeit des Referenzprojekts.
    • (3) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Gebäudeautomation im Bestand"
    • Das Zuschlagsunterkriterium Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Gebäudeautomation im Bestand soll insbesondere folgende Aspekte abdecken:
    • ­- Darstellung der Vorgehensweise bei der Projektumsetzung insbesondere im Hin-blick auf Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des regulären Klinikbetriebes, Umschluss Konzepte mit Provisorien
    • ­- Darstellung einer groben Rahmenterminplanung mit wichtigen Meilensteinen.
    • (4) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "die Präsenz und Verfügbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen"
    • Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist.
    • Vor diesem Hintergrund sind zu diesem Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen im Hinblick auf die geplante Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer bzw. den einzelnen Projektphasen, insbesondere in der Bauphase, vorzunehmen. Dabei sind vor allem organisatorische (z.B. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und technische (z.B. Kommunikationswege) Aspekte in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, aber auch darzustellen, wie sich der Bieter in diesem Punkt besonders auszeichnet.
    • (5) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung des Planbudgets unter Berücksichtigung der Kosten je Datenpunkt über die Projektlaufzeit"
    • Das Zuschlagsunterkriterium Einhaltung des Planbudgets:
    • ­- Darstellung der Maßnahmen zur Projektbudgeteinhaltung über die Dauer des Projektes
    • ­- Darstellung geplante Kosten / Datenpunkt – tatsächliche Kosten / Datenpunkt mit Blick auf Ursachen und Maßnahmen
    • ­- Vorkehrungen zur Abbildung ggf. hinzukommender oder wegfallender Daten-punkte im Projektverlauf
  • Erfahrung der Projektleitung (1) Berufserfahrung in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (Gebäudeautomation) in Jahren Bieter haben Angaben zur Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (Gebäudeautomation) als Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter zu machen. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des Projektleiters von - bis einschließlich 2 Jahren mit

    • 0 Punkten
    • - mehr als 2 Jahre bis einschließlich 3 Jahren mit: 1 Punkt
    • - mehr als 3 Jahren bis einschließlich 4Jahren mit: 2 Punkten
    • - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit: 3 Punkten
    • - mehr als 5 Jahren bis einschließlich 7 Jahren mit: 4 Punkten
    • - mehr als 7 Jahren mit: 5 Punkten
    • bewertet.
    • Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters von
    • - bis einschließlich 1 Jahren mit: 0 Punkten
    • - mehr als 1 Jahre bis einschließlich 2 Jahren mit: 1 Punkt
    • - mehr als 2 Jahren bis einschließlich 3Jahren mit: 2 Punkten
    • - mehr als 3 Jahren bis einschließlich 4 Jahren mit: 3 Punkten
    • - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit: 4 Punkten
    • - mehr als 5 Jahren mit: 5 Punkten
    • bewertet.
    • (2) Personenbezogene Referenzen
    • Bieter haben jeweils drei persönliche Referenzen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anzugeben. Es wer-den nur Referenzen gewertet, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind.
    • Eine Referenz wird nur dann gewertet (Mindestkriterien), wenn:
    • 1. Mindestens die Anlagengruppen 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt und zusammenhängend erbracht wurden, und
    • 2. die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 in dem Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurden, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum erfolgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden.
    • Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
    • Wertbare Referenzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:
    • - TGA-Fachplanung (Gebäudeautomation) einer Sanierungsmaßnahme im laufenden Betrieb, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HO-AI im Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist begonnen und abgeschlossen wurden
    • - Gebäudeautomation mit wechselseitigen Abhängigkeiten von mehreren Schaltschränken untereinander
    • - mit Baukosten (KG 400) von mind. EUR 1 Mio. (brutto)
    • - im Bereich Klinikum oder einer vergleichbaren Einrichtung
    • - für einen öffentlichen Auftraggeber der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird
    • (a) Referenzen des Projektleiters
    • In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von jeweils maximal drei wertbaren Referenzen des Projektleiters ein.
    • Dies bedeutet im Einzelnen:
    • Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben.
    • Erfüllen danach alle drei Referenzen, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht.
    • Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet, die dann mit dem entsprechenden Faktor aus der Übersicht der Zuschlagskriterien multipliziert werden:
    • - 0 bis 2 Teilpunkte: 0 Punkte
    • - 3 bis 4 Teilpunkte: 1 Punkt
    • - 5 bis 7 Teilpunkte: 2 Punkte
    • - 8 bis 10 Teilpunkte: 3 Punkte
    • - 11 bis 13 Teilpunkte: 4 Punkte
    • - 14 bis 15 Teilpunkte: 5 Punkte
    • (b) Referenzen des stellvertretenden Projektleiters
    • In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von jeweils maximal drei wertbaren Referenzen des stellvertretenden Projektleiters ein.
    • Dies bedeutet im Einzelnen:
    • Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des stellvertretenden Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den stellvertretenden Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten er-halten haben.
    • Erfüllen danach alle drei Referenzen des stellvertretenden Projektleiters, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht.
    • Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet, die dann mit dem entsprechenden Faktor aus der Übersicht der Zuschlagskriterien multipliziert werden:
    • - 0 bis 2 Teilpunkte: 0 Punkte
    • - 3 bis 4 Teilpunkte: 1 Punkt
    • - 5 bis 7 Teilpunkte: 2 Punkte
    • - 8 bis 10 Teilpunkte: 3 Punkte
    • - 11 bis 13 Teilpunkte: 4 Punkte
    • - 14 bis 15 Teilpunkte: 5 Punkte

Welche davon erfüllen Sie?

KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil

Kostenlos · Sofortige Analyse

Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung24 KB32 Seiten
Eignungskriterien156 KB6 Seiten
Preisblatt78 KB2 Tabellen
Präsentation37 KB24 Seiten
+ 4 weitere Dokumente

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen

KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.

Vollständige Vergabeunterlagen herunterladen
KI-Analyse der Eignungskriterien
Ähnliche Ausschreibungen automatisch erhalten
Wettbewerbsanalyse und Markteinblicke
Kostenlos · Keine Kreditkarte

Vertraut von 1.000+ Unternehmen

JobRadRecareDigit 4 U

Ähnliche aktive Ausschreibungen

Laufende Verfahren mit offener Frist aus derselben Branche bzw. Region.

Alle neuesten →

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen