Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, sowie Glas- und Fensterreinigung und Sonderreinigungen) in den Gerichten und Justizbehörden Dessau-Roßlau.
•Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich allein anhand des Wertungspreises. Das Zuschlagskriterium ist mithin der Preis zu 100%.
•Dieses Kriterium wird mit maximal 100 Punkten bewertet.
•Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Glas- und Fensterreinigung) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung).
•Zur Erläuterung ein Beispiel:
•Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (100 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 90 Punkte.
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