Vergabeverfahren SPNV-Leistungen im „Elektronetz Nord Magdeburg“ (ENORM)

Zuschlag erteilt am 02. Mai 2025

  • DB Regio AG, Frankfurt am Main
Erbringung von Verkehrsleistungen im Umfang von ca. 7,6 Mio. Zugkilometer p. a. im Zeitraum vom 10.12.2028 bis zum 08.12.2029 sowie in einer zweiten Betriebsstufe von ca. 7,9 Mio. Zugkm/Jahr ab 09.12.2029 bis zum 12. Dezember 2043 auf folgenden Linien: S 1 Schönebeck-Bad Salzelmen - Magdeburg - Burg, S 2 Magdeburg - Zielitz, RE 20 Magdeburg - Stendal - Salzwedel - Uelzen, RB 30 Halle (Saale) - Köthen - Magdeburg - Stendal - Wittenberge, RB 40 Braunschweig - Helmstedt - Magdeburg. Als optional zu beauftragende Betriebsstufe ist die Führung der Linie RB 40 über Magdeburg Hbf hinaus nach Dessau Hbf und gleichzeitig der Entfall der Leistungen auf der Linie S 2 im gegenständlichen Vertrag vorgesehen. Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Betriebsstufe kann durch die Aufgabenträger mit einer Vorlaufzeit von 18 Monaten erfolgen, die frühestmögliche Aufnahme der optionalen Betriebsstufe wird bei Beauftragung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 erfolgen. Die spätestmögliche Umsetzung der optionalen Betriebsstufe kann zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 erfolgen. Für den Fall der Beauftragung der optionalen Betriebsstufe verändert sich der Umfang der zu erbringenden Leistungen auf insgesamt ca. 8,4 Mio. Zugkilometer p. a.

Zeitplan

Veröffentlichung
02.05.25
Vertragsbeginn
10.12.28

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Magdeburg, Deutschland
E-Mail
vergabe@nasa.de
Telefon
+49 391 53631-0
Website
https://www.nasa.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • Preis des Angebots

    • Die Vergabe der Leistungen wird an den bzw. die Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot entsprechend der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien erfolgen. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wurde in drei Stufen vorgegangen. Hierbei wurde vom Preis des Angebots ein fiktiver Betrag abgezogen, welcher sich aus der qualitativen Bewertung ergibt, maximal jedoch 30 Prozent des Angebotspreises beträgt.
    • Die mit Preisstand 2023 kalkulierten absoluten Kosten entsprechend ENORM_2001_Kalkulationsschema Blatt1_KalkSchema (Verweis bezieht sich auf Blatt1a, 1b und 1c gleichermaßen) wurden für jede Betriebsstufe auf Grundlage der festgelegten Dynamisierungen und unter Berücksichtigung der Regelungen der Unterlage ENORM_4140_Wertsicherungsklausel für jedes Kalenderjahr – beginnend ab dem Kalenderjahr 2024 – wertgesichert. Nur zum Zweck der Angebotsbewertung wurden die folgenden Preissteigerungen für die Fortschreibung der indizierten Preisbestandteile angenommen: Strom 5,0 %, Energienebenkosten 3,0 %, Index H49 2,0 %, PKI SPNV 3,5 % und Verbraucherpreis 2,0 %. Die Wertsicherung der Angebotspreise erfolgt zunächst für jede Betriebsstufe in gleicher Weise, unabhängig vom zeitlichen Beginn der Betriebsstufe. Zur Ermittlung des Preises des Angebots wurden die wertgesicherten absoluten Angebotspreise der Betriebsstufen wie folgt summiert:
    • - absoluter wertgesicherter Angebotspreis 2029 der Betriebsstufe 1 für das Kalenderjahr 2029,
    • - absoluter wertgesicherter Angebotspreis 2030 der Betriebsstufe 2 für das Kalenderjahr 2030,
    • - 50% des absoluten wertgesicherten Angebotspreis 2031ff. der Betriebsstufe 2 und 50% des absoluten wertgesicherten Angebotspreises 2031ff. der Betriebsstufe 3 für die Kalenderjahre 2031ff.
    • Die so ermittelten Angebotspreise für jedes Kalenderjahr der Vertragslaufzeit wurden unter Berücksichtigung eines Zinsfußes von 2 Prozent p. a. auf das Jahr 2029 abgezinst.
    • Die Summe der für die Bewertung zu berücksichtigenden jährlichen Angebotspreise nach Abzinsung und die kalkulierten Vorlaufkosten (ohne Wertsicherung) bilden den Angebotspreis der ersten Stufe.
  • Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Angebots. Der Abzugsbetrag, der sich aus der Bewertung der Leistungs- und Qualitätsmerkmale ergeben konnte, beträgt max. 30 % des Preises des Angebots. Somit ist oben stehende Angabe als Maximalwert zu betrachten, da keine abweichende Angabe im Formularfeld möglich ist.

    • Die Bieter hatten die Möglichkeit, im Rahmen der mit dem Angebot vorzulegenden Konzepte zusätzliche Mehrleistungen anzubieten. Hierfür wurde eine abschließende Aufstellung von Mehrleistungen erstellt, welche in die Bewertung einfloß. Den einzelnen Mehrleistungen sind feste Punkte zugeordnet, deren Höhe sich an der Wertigkeit der entsprechenden Mehrleistung aus Sicht der Auftraggeber bemisst. In den jeweiligen Konzepten waren zusammenfassend die jeweils angebotenen Mehrleistungen an einer bestimmten Stelle im Konzept konkret zu benennen und zu beschreiben. Nicht an dieser Stelle aufgeführte Mehrleistungen wurden bei der Angebotsbewertung nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für die „eigenen Mehrleistungen“ welche die Bieter über die von den Auftraggebern benannten möglichen Mehrleistungen hinaus benennen konnten.
    • Mit Ausnahme des Vertriebskonzepts hatten die Bieter die Möglichkeit je Konzept über die Mindestanforderungen und über die vorgegebenen Mehrleistungen hinaus „eigene Mehrleistungen“ anzubieten, welche je Konzept und je „eigener Mehrleistung“ zu einem Bewertungspunkt führen konnten. Zur Anerkennung einer „eigenen Mehrleistung“ im Sinne der Angebotswertung mussten definierte Voraussetzungen erfüllt werden.
    • Die einzelnen Konzepte werden bei der Bewertung folgendermaßen gewichtet: Betriebskonzept 28,33 % mit maximal 17 Bewertungspunkten, Fahrzeugkonzept 28,33 % mit maximal 17 Bewertungspunkten, Personalkonzept 30,00 % mit maximal 18 Bewertungspunkten, Vertriebskonzept 10,00 % mit maximal 6 Bewertungspunkten und Marketingkonzept 2,50 % mit maximal 2 Bewertungspunkten. Insgesamt konnten je Angebot maximal 60 Bewertungspunkte erreicht werden.
  • Ermittlung des fiktiven Preises

    • In der dritten Stufe erfolgt die Gegenüberstellung der fiktiven Preise. Das Angebot mit dem geringsten fiktiven Preis Pf gilt als das wirtschaftlichste Angebot entsprechend der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien.
    • Wird der geringste Wertungspreis von mehr als einem Angebot erreicht, wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis Pa erteilt.
    • Haben mehr als ein Angebot den gleichen geringsten Wertungspreis und den gleichen niedrigsten Angebotspreis Pa, wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem geringsten spezifischen Preis der Leistungserstellung gemäß ENORM_2001_Kalkulationsschema, Blatt 1c, Position 7 erteilt.
    • Details zur Angebotsbewertung sind den Vergabeunterlagen, konkret ENORM_1021_Angebotsbewertung zu entnehmen.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt42 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage287 KB12 Seiten
Eigenerklärung124 KB24 Seiten
Eignungskriterien56 KB4 Seiten
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