Zuschlag erteilt am 20. März 2024
Veröffentlichung 23.11.23 | Abgabefrist 09.01.24 |
Eignungskriterien
Es werden folgende Eigenerklärungen gefordert: - Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. - Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation. - Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen: a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. - Wir erklären ferner als Unternehmen, a) dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind, b) dass wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen haben, c) dass wir nicht zahlungsunfähig sind, über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Ferner erklären wir, dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, d) dass wir im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die unsere Integrität infrage gestellt wird, e) dass wir keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Der Bieter gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
- Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 300.000,00. bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr oder alternativ Erklärung, eine entsprechende Versicherung abzuschließen/aufzustocken.
Es müssen Referenzen über erbrachte Leistungen aus dem ausgeschriebenen Leistungsbereich "Vermarktung und notarielle Abwicklung von Grundstücksverkäufen" nachgewiesen werden. Die Leistungen der Referenzprojekte müssen innerhalb der vergangenen 7 Jahre begonnen worden sein (Stichtag: 01.01.2016). Für die Auswahl der 3 bis 5 zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber, werden die nachgewiesenen Referenzprojekte der Bewerber wie folgt bewertet: - Baugebiete mit 10 bis 25 Grundstücken mit 0,5 Punkten - Baugebiete mit 26 bis 50 Grundstücken mit 1,0 Punkten - Baugebiete mit 51 bis 80 Grundstücken mit 1,5 Punkten - Baugebiete mit mehr als 80 Grundstücken mit 2 Punkten
Zuschlagskriterien
Honorarangebot: Für dieses Zuschlagskriterium wird der angebotene prozentuale Honorarsatz von der vorgegebenen Kalkulationsgrundlage in Höhe von 10.184.900,00 EUR berechnet und zzgl. Umsatzsteuer als Honorarangebot gewertet.
Vermarktungskonzept: In dem Vermarktungskonzept sollen die Bieter folgende Punkte darstellen: - Art und Umfang der geplanten Bewerbung der Grundstücke (eigene Homepage, Presse, Flyer, Printmedien etc.) - Art und Umfang der geplanten Beratungsleistungen bzw. Verkaufsgespräche - Geplante vor Ort Präsenz - Reaktionszeiten für Rückmeldungen per E-Mail und/oder Telefon - Urlaubs- und Krankheitsvertretung Die Konzepte werden nach der sogenannten relativen Bewertungsmethode bewerten. Bei der Wertung erhält das Angebot die volle Punktzahl, welches im Vergleich zu den anderen Angeboten das Zuschlagskriterium am besten erfüllt. Die anderen Angebote erhalten eine dem jeweiligen Erfüllungsgrad gegenüber dem Angebot des besten Bieters entsprechend niedrigere Punktzahl für das Zuschlagskriterium. Die Wertungspunkte werden nach dem erwarteten Grad der Erfüllung vergeben.
Referenzen und Berufserfahrung Projektleitung: Bewertungsmaßstab in diesem Kriterium sind die einschlägige Berufserfahrung des Projektleiters und die Anzahl der Referenzen des Projektleiters in der Vermarktung und notariellen Abwicklung von Grundstücksverkäufen. Bei der Bewertung werden Baugebiete mit - 10 bis 25 Grundstücken mit dem Faktor 0,5 - 26 bis 50 Grundstücken mit dem Faktor 1,0 - 51 bis 80 Grundstücken mit dem Faktor 1,5 - mehr als 80 Grundstücken mit dem Faktor 2 gewertet.
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