Versorgung der Justizvollzugsanstalten des Landes SH mit Arzneimitteln

Der Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein soll ab 1. April 2022 durch eine Apotheke versorgt werden, die sowohl Arzneimittel und apothekenübliche Waren liefert als auch die damit verbundenen Beratungs- und administrativen Leistungen im Sinn der Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit erbringt. Hinweis: Der Ausschreibung liegt § 1 Abs. 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vom 14. Nov.1980 i.d.g.F. zu Grunde, wonach die Preisspannen und Preise der Apotheken bei einer Abgabe an Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten ausgenommen sind. Versorgung der Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein (Flensburg, Kiel, Itzehoe, Rendsburg, Lübeck ,Neumünster, Schleswig) ab 1. April 2022 mit folgenden Leistungen: 1. apothekenpflichtige Arzneimittel 2. nicht apothekenpflichtige Arzneimittel 3. apothekenübliche Waren (u. a. ärztliches Verbrauchsmaterial und Medizinprodukte) 4. Beratung 5. administrative Leistungen.

Zeitplan

Veröffentlichung
21.01.22

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Kiel, Deutschland
E-Mail
florian.seelig@gmsh.de
Telefon
+49 431/599-1479
Website
http://www.gmsh.de

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