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Vertrag zum Abschleppen, Umsetzen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen

Auftraggeber
Veröffentlicht
21.08.2026
Angebotsfrist
22.09.2026
Das Ordnungsamt der Stadt Bielefeld schreibt das Abschleppen, Unterbringen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen vom 01.11.2026 bis 31.10.2028 plus optionale Verlängerungen von 2 x 12 Monaten aus. Der anliegende Vertrag wird mit dem Bestbieter geschlossen. Sämtliche in der Leistungsbeschreibung sowie in dem Vertrag genannten Anforderungen und Maßnahmen sind von dem Auftragsnehmer (AN) zu erfüllen. Die Leistungsbeschreibung wird Bestandteil des Vertrages.

Zeitplan

Veröffentlichung
21.08.26
Fragenfrist
14.09.26
Abgabefrist
22.09.26
Vertragsbeginn
01.11.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bielefeld, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
susanne.bahr@bielefeld.de
Telefon
+49 521512058
Website
https://www.bielefeld.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eintrag im Berufs-oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • 2.2.1 Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister
    • Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschrif-ten des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt.
    • Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
  • Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV)
    • Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV) vorliegen. Eine entsprechen-de Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden.
    • Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeits-bescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).
  • Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i.V.m VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • 2.1.2 Zuschlagsverbot für Ausschreibungen nach VGV
    • Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.
  • Betriebs-/Firmenbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • 2.4.1 Betriebsbeschreibung (hilfsweise sh. Anlage B zum Angebot)
    • Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungs-fähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
  • Referenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • 2.4.2 Referenz (hilfsweise sh. Anlage B zum Angebot)
    • Der Bieter muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, zu benennen.
    • Vergleichbar sind Abschleppmaßnahmen in Art und Umfang für kommunale Auftraggeber (o.ä.) mit einem jährlichen Auftragsvolumen von mindestens 80% der ausgeschriebenen Leistung.
    • Die Referenz muss Angaben
    • - zum Auftraggeber einschl. Anschrift, Name des jeweiligen Ansprechpartners, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
    • - über die ausgeführten Leistungen und
    • - einen Vermerk über die Dauer der Leistungserbringung enthalten.
    • Die Referenz soll dem Angebot beigefüg werden.
    • Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft wer-den kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.

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